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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Bestattungsvorsorge

Bekomme ich das Sterbegeld, wenn ich das Erbe ausschlage?

Kurz gesagt

Ja, wenn Sie in der Sterbeversicherung als Bezugsberechtigter eingetragen sind; das Geld gehört dann nicht zur Verlassenschaft. Lautet das Bezugsrecht auf die Erben, sagt § 167 Absatz 2 VersVG ausdrücklich, dass eine Ausschlagung der Erbschaft keinen Einfluss hat. Ohne Bezugsrecht fällt das Sterbegeld in die Verlassenschaft und ist mit der Ausschlagung für Sie verloren.

Bekomme ich das Sterbegeld, wenn ich das Erbe ausschlage?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen für Österreich, inklusive Versicherungssteuer.

BeispielRichtwert
Sterbeversicherung, 60 Jahre, 5.000 bis 10.000 Euroetwa 27 bis 53 Euro im Monat
Sterbeversicherung, 70 Jahre, 7.500 Euroetwa 60 Euro im Monat
Bestattung selbstrund 4.000 bis 6.000 Euro
Begräbnis mit Grab, Stein und Pflegeschnell 7.000 bis 13.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Preislisten.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Sohn schlägt überschuldete Verlassenschaft aus

Die Mutter hinterlässt 18.000 Euro Schulden. Ihre Sterbeversicherung über 7.500 Euro nennt den Sohn als Bezugsberechtigten.

Schulden der Verlassenschaft18.000 Euro
Ausschlagung durch den Sohnkeine Haftung für die Schulden
Sterbegeld an den Sohn7.500 Euro
Begräbnis, vom Sohn bezahltetwa 5.000 Euro

Der Sohn bekommt das Sterbegeld trotz Ausschlagung und kann damit das Begräbnis bezahlen. Ohne Bezugsrecht wären die 7.500 Euro in der Verlassenschaft geblieben.

Das Bezugsrecht entscheidet

Eine Sterbeversicherung ist eine Kapitalversicherung auf den Todesfall. Ist ein Dritter als bezugsberechtigt bezeichnet, erwirbt er das Recht auf die Leistung mit dem Versicherungsfall, § 166 Absatz 2 VersVG. Das Sterbegeld geht direkt an ihn und gehört nicht zur Verlassenschaft.

Ist die Zahlung an die Erben ohne nähere Bestimmung vereinbart, sind im Zweifel die zur Zeit des Todes berufenen Erben nach ihren Erbteilen bezugsberechtigt. Eine Ausschlagung der Erbschaft hat auf diese Berechtigung keinen Einfluss, § 167 Absatz 2 VersVG. Fehlt jedes Bezugsrecht, steht die Leistung dem Versicherungsnehmer zu, also seiner Verlassenschaft.

Eintrag in der PolizzeSterbegeld nach Ausschlagung
Sie namentlich bezugsberechtigtSie bekommen es
Die Erben bezugsberechtigtSie bekommen Ihren Anteil trotzdem
Kein Bezugsrechtfällt in die Verlassenschaft
Staat als Erbekein Bezugsrecht nach § 167 Absatz 3 VersVG

Warum ausgeschlagen wird

Die Ausschlagung ist in § 805 ABGB geregelt. Sie wird meist erklärt, wenn die Verlassenschaft überschuldet ist. Ausschlagung und Erbantrittserklärung lassen sich nach § 806 ABGB nicht widerrufen. Überlegen Sie deshalb in Ruhe und lassen Sie sich im Verlassenschaftsverfahren vom Notar die Folgen erklären.

Ein Sterbegeld mit Bezugsrecht bleibt Ihnen in diesem Fall erhalten, die Gläubiger der Verlassenschaft kommen nicht daran.

Wer das Begräbnis bezahlt

Nach § 549 ABGB gehören die Kosten für ein ortsübliches, den Lebensverhältnissen und dem Vermögen angemessenes Begräbnis zu den Lasten der Verlassenschaft. Weil das Verfahren dauert, legen meist die Angehörigen zuerst aus.

Mit dem Sterbegeld aus der eigenen Bezugsberechtigung können Sie das Begräbnis bezahlen, ohne die Erbschaft anzutreten. Ist niemand da, der zahlen kann, sorgt die Gemeinde für eine einfache Bestattung.

Vor der Ausschlagung klären

Fragen Sie beim Versicherer nach, wer in der Polizze bezugsberechtigt ist, und melden Sie den Todesfall unverzüglich. Mit dieser Auskunft wissen Sie, ob das Sterbegeld bei Ihnen bleibt, bevor Sie sich im Verlassenschaftsverfahren festlegen.

Wann die Frage keine Rolle spielt

Ist die Verlassenschaft nicht überschuldet, gibt es keinen Grund auszuschlagen. Dann bekommen Sie das Sterbegeld als Bezugsberechtigter oder über die Verlassenschaft.

Schritt für Schritt

  1. Beim Versicherer erfragen, wer bezugsberechtigt ist.
  2. Todesfall unverzüglich melden.
  3. Verlassenschaft prüfen lassen.
  4. Erst danach über die Ausschlagung entscheiden.
  5. Begräbnis mit dem Sterbegeld bezahlen.

Checkliste

  • Bezugsrecht schriftlich bestätigt
  • Schulden der Verlassenschaft bekannt
  • Folgen der Ausschlagung beim Notar erfragt
  • Rechnungen des Bestatters aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Annehmen, das Sterbegeld falle immer in die Verlassenschaft
  • Vorschnell ausschlagen, ohne das Bezugsrecht zu kennen
  • Kein Bezugsrecht in der Polizze eintragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich das Sterbegeld, wenn ich das Erbe ausschlage?

Ja, wenn Sie bezugsberechtigt sind oder das Bezugsrecht auf die Erben lautet.

§ 167 Absatz 2 VersVG stellt klar, dass die Ausschlagung keinen Einfluss hat.

Und ohne Bezugsrecht?

Dann gehört das Sterbegeld zur Verlassenschaft.

Wer ausschlägt, bekommt es nicht.

Kann ich die Ausschlagung zurücknehmen?

Nein, nach § 806 ABGB lässt sie sich nicht widerrufen.

Wer trägt die Begräbniskosten?

Sie sind eine Last der Verlassenschaft.

Praktisch legen die Angehörigen oft aus und verwenden dafür das Sterbegeld.

Quellen

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