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Wer haftet in Österreich, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist?

Kurz gesagt

Für die Verletzungen haftet in Österreich der Unfallverursacher über seine Kfz-Haftpflicht, auch gegenüber dem eigenen Beifahrer. Ist der Beifahrer nicht angeschnallt, trifft ihn laut Kraftfahrgesetz ein Mitverschulden, aber nur beim Schmerzengeld. Heilungskosten, Verdienstentgang und Sachschäden werden nicht gekürzt. Die Strafe von 50 Euro zahlt der Beifahrer selbst, für Kinder ist der Lenker zuständig.

Wer haftet in Österreich, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist?

Was es kostet

Strafen und Regeln zur Gurtpflicht in Österreich.

BeispielRichtwert
Gurt nicht angelegt, Organstrafverfügung bei Anhaltung50 Euro
Bei Verweigerung oder Feststellung durch Kamerabis 100 Euro
Kindersitzpflichtfür Kinder unter 14 Jahren und unter 135 cm

Strafen und Pflichten nach § 106 und § 134 KFG, Stand Oktober 2026.

Das Schmerzengeld im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis,

die Kürzung bestimmt das Gericht.

Rechenbeispiel

Beifahrer ohne Gurt, Vorrangverletzung des Unfallgegners

Der Beifahrer erleidet Gesichtsverletzungen, die der Gurt laut Gutachten verhindert hätte.

Schmerzengeld ohne Mitverschuldenetwa 6.000 Euro
Kürzung beim Schmerzengeld, angenommen 25 Prozentetwa 1.500 Euro
Heilungskosten und Verdienstentgangetwa 3.000 Euro, ungekürzt
Strafe für den Beifahrer50 Euro

Der Beifahrer bekommt rund 7.500 Euro statt 9.000 Euro. Gekürzt wird nur das Schmerzengeld.

Wer für den verletzten Beifahrer zahlt

Wird ein Beifahrer bei einem Unfall verletzt, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Autos, dessen Lenker den Unfall verursacht hat. Das kann das gegnerische Auto sein oder das Auto, in dem der Beifahrer saß. Der Beifahrer muss niemanden privat belangen, er wendet sich an die Versicherung.

Auch wenn er nicht angeschnallt war, bekommt er Heilungskosten, Verdienstentgang und Ersatz für Sachschäden ungekürzt. Die Gurtpflicht wirkt sich nach dem österreichischen Kraftfahrgesetz nur auf das Schmerzengeld aus.

Anspruch des BeifahrersMit GurtOhne Gurt
Schmerzengeldvollgekürzt um das Mitverschulden
Heilungskostenvollvoll
Verdienstentgangvollvoll
Kleidung, Handy, Brillevollvoll
Verletzung wäre auch mit Gurt gleich schwervollvoll, wenn der Beifahrer das beweist

So wirkt das Mitverschulden beim Schmerzengeld

Das Kraftfahrgesetz verpflichtet Lenker und Mitfahrer, den vorhandenen Sicherheitsgurt zu benutzen. Wer das nicht tut, trägt bei einer Verletzung ein Mitverschulden im Sinne des ABGB, aber ausdrücklich nur soweit es um das Schmerzengeld geht.

Das Mitverschulden entfällt, soweit der Verletzte beweist, dass die Folgen auch mit Gurt gleich schwer gewesen wären. Die Beweislast liegt hier also beim Beifahrer. Wie hoch die Kürzung ausfällt, entscheidet das Gericht im Einzelfall nach den Verletzungen.

Haftet der Lenker, wenn der Beifahrer sich nicht anschnallt?

Jeder erwachsene Mitfahrer ist für seinen Gurt selbst verantwortlich, die Strafe bekommt er selbst. Bei einer Anhaltung kostet das 50 Euro, wird die Zahlung verweigert oder kommt es zur Anzeige, bis zu 100 Euro.

Für Kinder bis 14 Jahre ist der Lenker zuständig. Er muss dafür sorgen, dass Kinder ab 135 cm den Gurt benutzen und kleinere Kinder in einem passenden Kindersitz sitzen.

Ausnahmen von der Gurtpflicht

Das Gesetz kennt Ausnahmen bei ganz geringer Gefahr, etwa beim Einparken oder langsamen Rückwärtsfahren, und bei körperlicher Unmöglichkeit, den Gurt zu benutzen.

Wer sich auf eine Ausnahme beruft, sollte sie belegen können. Ein Unfall beim Einparken führt in der Regel nicht zu einer Kürzung.

Welche Versicherung zusätzlich hilft

Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauernder Invalidität unabhängig davon, wer schuld war. Sie gleicht die Kürzung beim Schmerzengeld zwar nicht direkt aus, hilft aber bei schweren Folgen.

Für den Lenker selbst zahlt die eigene Haftpflicht keine Verletzungen. Für ihn gibt es eine Insassenunfallversicherung oder einen Lenkerschutz als Zusatz zur Kfz-Versicherung.

Schritt für Schritt

  1. Verletzungen sofort ärztlich dokumentieren lassen.
  2. Daten und Versicherung des Unfallgegners notieren.
  3. Ansprüche bei der Haftpflicht des Verursachers anmelden.
  4. Bei einer Kürzung prüfen lassen, ob der Gurt die Verletzung wirklich verhindert hätte.
  5. Unfallversicherung informieren, wenn vorhanden.

Checkliste

  • Alle Mitfahrer angeschnallt
  • Kinder unter 135 cm im passenden Kindersitz
  • Lenkerschutz oder Insassenunfallversicherung geprüft
  • Private Unfallversicherung für dauernde Folgen
  • Gurte auf allen Sitzen funktionsfähig

Häufige Fehler

  • Glauben, ohne Gurt gebe es keinen Ersatz
  • Eine Kürzung auch bei Heilungskosten hinnehmen
  • Kinder ohne passenden Sitz mitnehmen
  • Ansprüche gegen die Haftpflicht des eigenen Autos aus Rücksicht nicht stellen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekommt ein nicht angeschnallter Beifahrer Schmerzengeld?

Ja, aber gekürzt um sein Mitverschulden.

Alle anderen Ansprüche bleiben ungekürzt.

Wer zahlt die Strafe, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist?

Der Beifahrer selbst, 50 Euro.

Bei Kindern bis 14 ist der Lenker verantwortlich.

Kann ich die Versicherung meines Partners in Anspruch nehmen?

Ja, wenn er den Unfall verursacht hat, zahlt die Haftpflicht seines Autos auch Ihre Verletzungen.

Wer muss beweisen, dass der Gurt nichts geändert hätte?

Der verletzte Beifahrer.

Gelingt ihm das, entfällt die Kürzung.

Gilt die Gurtpflicht auch hinten?

Ja, auf jedem Sitzplatz, der mit einem Gurt ausgerüstet ist.

Quellen

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