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Wer zahlt bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft in Österreich?

Kurz gesagt

Bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft in Österreich zahlt für verletzte Mitfahrer die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs, das den Unfall verursacht hat. Die Pflichtdeckung liegt bei 7,79 Millionen Euro, davon mindestens 6,45 Millionen für Personenschäden. Wer selbst am Steuer saß und schuld war, bekommt aus der eigenen Haftpflicht nichts; dafür gibt es den Lenkerschutz.

Wer zahlt bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft in Österreich?

Was es kostet

Gesetzliche Deckung und öffentlich genannte Prämien, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Kfz-Haftpflicht, Pflichtdeckung gesamt7,79 Millionen Euro
davon mindestens für Personenschäden6,45 Millionen Euro
davon mindestens für Sachschäden1,34 Millionen Euro
Amtliches Kilometergeld je Mitfahrer seit 202515 Cent je Kilometer

Deckungssummen laut § 9 KHVG, Kilometergeld laut Finanzministerium, Stand Oktober 2026.

Prämie und Leistungen des Lenkerschutzes unterscheiden sich stark je Versicherer;

Ihr Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Zwei Kolleginnen auf dem Weg ins Werk

Die Lenkerin kommt bei Glätte von der Straße ab. Beide werden verletzt, das Auto hat Totalschaden.

Mitfahrerin: Schmerzengeld und VerdienstentgangKfz-Haftpflicht der Lenkerin
Beide: Behandlung als Wegunfallgesetzliche Unfallversicherung
Lenkerin: feste Summe bei Invaliditätnur mit Lenkerschutz
Autonur mit Vollkasko

Die Mitfahrerin ist abgesichert. Die Lenkerin trägt ohne Lenkerschutz und Vollkasko ihre Folgen selbst und steigt in der Bonus-Malus-Stufe.

Wer bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft zahlt

Die Kfz-Haftpflicht hängt am Fahrzeug, nicht am Lenker. Verursacht der Lenker der Fahrgemeinschaft den Unfall, zahlt dessen Haftpflicht den Mitfahrern Heilkosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld. Verursacht ein anderes Auto den Unfall, zahlt dessen Haftpflicht allen Insassen, auch dem Lenker.

Über der Versicherungssumme würde der schuldige Lenker mit seinem Vermögen haften. Bei der hohen Pflichtdeckung ist das im Alltag kaum ein Thema.

UnfallursacheMitfahrerLenkerEigenes Auto
Anderes Fahrzeug schulddessen Haftpflichtdessen Haftpflichtdessen Haftpflicht
Lenker der Fahrgemeinschaft schuldeigene Kfz-HaftpflichtLenkerschutz oder Unfallversicherungnur Vollkasko
Mitfahrer öffnet Tür gegen ein anderes Automeist keine Versicherungnicht betroffennicht betroffen

Der Lenker braucht eigenen Schutz

Die Haftpflicht ersetzt nur Schäden anderer. Ist der Lenker der Fahrgemeinschaft selbst schuld, bekommt er für seine Verletzungen nichts aus dem eigenen Vertrag.

Ein Lenkerschutz oder eine Insassenunfallversicherung zahlt dann feste Summen bei Invalidität oder Tod. Die Bezeichnungen sind nicht einheitlich: Manche Produkte decken nur den Lenker, andere alle Insassen. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie abschließen.

Wegunfall in der Fahrgemeinschaft

Auf dem Weg zur und von der Arbeit gilt für Beschäftigte die gesetzliche Unfallversicherung. Der Oberste Gerichtshof hat 1993 entschieden, dass auch Fahrten zum Abholen und Heimbringen der Mitglieder einer Fahrgemeinschaft geschützt sind, wenn sie vom direkten Weg abweichen (10 ObS 187/93).

Private Umwege sind nicht geschützt. Die Unfallversicherung zahlt Behandlung und Renten, aber kein Schmerzengeld; das kommt aus der Kfz-Haftpflicht.

Kostenbeteiligung und Haftungsverzicht

Als Kostenersatz in der Fahrgemeinschaft gilt das amtliche Kilometergeld für Mitfahrer als Richtschnur; es liegt seit Jänner 2025 bei 15 Cent je Kilometer. Wer deutlich mehr verlangt, sollte vorher klären, ob das noch als private Mitnahme gilt.

Einen Haftungsverzicht der Mitfahrer braucht es in den meisten Fällen nicht mehr, weil die Haftpflicht ausreichend deckt. Für grobe Fahrlässigkeit oder Alkohol am Steuer kann ohnehin nicht verzichtet werden, und Eltern können nicht für ihre minderjährigen Kinder verzichten.

Abwechselnd fahren

Wechselt die Fahrgemeinschaft das Auto, zahlt immer die Haftpflicht des Fahrzeugs, das gerade fährt. Schäden am Fahrzeug selbst deckt nur eine Vollkasko, den Selbstbehalt trägt meist der schuldige Lenker.

Ein Schaden, den die Haftpflicht reguliert, verschlechtert die Bonus-Malus-Stufe des Halters. Sprechen Sie in der Fahrgemeinschaft vorher ab, wer im Fall des Falles die Mehrprämie trägt.

Schritt für Schritt

  1. Klären, welches Auto fährt und wer es lenken darf.
  2. Lenkerschutz oder Insassenunfallversicherung im Vertrag prüfen.
  3. Kostenersatz am amtlichen Kilometergeld für Mitfahrer ausrichten, derzeit 15 Cent je Kilometer.
  4. Nach einem Unfall den Arbeitgeber informieren, damit der Wegunfall gemeldet wird.
  5. Ansprüche bei der Haftpflicht des schuldigen Fahrzeugs anmelden.

Checkliste

  • Haftpflicht über der Pflichtdeckung
  • Lenkerschutz für die, die meist lenken
  • Kostenersatz am Kilometergeld für Mitfahrer ausgerichtet
  • Vollkasko bei neuerem Auto
  • Absprache, wer eine Mehrprämie trägt

Häufige Fehler

  • Glauben, die eigene Haftpflicht zahle auch dem schuldigen Lenker
  • Deutlich mehr als das Kilometergeld für Mitfahrer verlangen
  • Einen Haftungsverzicht für minderjährige Mitfahrer unterschreiben lassen
  • Den Wegunfall nicht melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich als Lenker mit meinem Vermögen haften?

Nur über der Versicherungssumme.

Bei 7,79 Millionen Euro Pflichtdeckung kommt das praktisch kaum vor.

Brauche ich einen Haftungsverzicht der Mitfahrer?

In den meisten Fällen nicht mehr.

Für grobe Fahrlässigkeit und Alkohol am Steuer gilt ein Verzicht ohnehin nicht.

Was kostet ein Lenkerschutz?

Das hängt von den Summen ab und davon, ob nur der Lenker oder alle Insassen versichert sind.

Lassen Sie sich mehrere Angebote mit gleichen Summen geben.

Ist der Umweg zum Abholen beim Wegunfall versichert?

In der Regel ja: Fahrten zum Abholen und Heimbringen der Mitfahrer sind laut Oberstem Gerichtshof

geschützt.

Private Umwege nicht.

Wer zahlt, wenn ein Mitfahrer die Tür gegen ein anderes Auto schlägt?

Meist keine Versicherung: Weder Kasko noch Haushaltsversicherung springen in der Regel ein.

Lassen Sie den Fall trotzdem prüfen, bevor Sie selbst zahlen.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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