Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Bei einem Unfall in der Fahrgemeinschaft in Österreich zahlt für verletzte Mitfahrer die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs, das den Unfall verursacht hat. Die Pflichtdeckung liegt bei 7,79 Millionen Euro, davon mindestens 6,45 Millionen für Personenschäden. Wer selbst am Steuer saß und schuld war, bekommt aus der eigenen Haftpflicht nichts; dafür gibt es den Lenkerschutz.
Gesetzliche Deckung und öffentlich genannte Prämien, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kfz-Haftpflicht, Pflichtdeckung gesamt | 7,79 Millionen Euro |
| davon mindestens für Personenschäden | 6,45 Millionen Euro |
| davon mindestens für Sachschäden | 1,34 Millionen Euro |
| Amtliches Kilometergeld je Mitfahrer seit 2025 | 15 Cent je Kilometer |
Deckungssummen laut § 9 KHVG, Kilometergeld laut Finanzministerium, Stand Oktober 2026.
Prämie und Leistungen des Lenkerschutzes unterscheiden sich stark je Versicherer;
Ihr Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Die Lenkerin kommt bei Glätte von der Straße ab. Beide werden verletzt, das Auto hat Totalschaden.
| Mitfahrerin: Schmerzengeld und Verdienstentgang | Kfz-Haftpflicht der Lenkerin |
| Beide: Behandlung als Wegunfall | gesetzliche Unfallversicherung |
| Lenkerin: feste Summe bei Invalidität | nur mit Lenkerschutz |
| Auto | nur mit Vollkasko |
Die Mitfahrerin ist abgesichert. Die Lenkerin trägt ohne Lenkerschutz und Vollkasko ihre Folgen selbst und steigt in der Bonus-Malus-Stufe.
Die Kfz-Haftpflicht hängt am Fahrzeug, nicht am Lenker. Verursacht der Lenker der Fahrgemeinschaft den Unfall, zahlt dessen Haftpflicht den Mitfahrern Heilkosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld. Verursacht ein anderes Auto den Unfall, zahlt dessen Haftpflicht allen Insassen, auch dem Lenker.
Über der Versicherungssumme würde der schuldige Lenker mit seinem Vermögen haften. Bei der hohen Pflichtdeckung ist das im Alltag kaum ein Thema.
| Unfallursache | Mitfahrer | Lenker | Eigenes Auto |
|---|---|---|---|
| Anderes Fahrzeug schuld | dessen Haftpflicht | dessen Haftpflicht | dessen Haftpflicht |
| Lenker der Fahrgemeinschaft schuld | eigene Kfz-Haftpflicht | Lenkerschutz oder Unfallversicherung | nur Vollkasko |
| Mitfahrer öffnet Tür gegen ein anderes Auto | meist keine Versicherung | nicht betroffen | nicht betroffen |
Die Haftpflicht ersetzt nur Schäden anderer. Ist der Lenker der Fahrgemeinschaft selbst schuld, bekommt er für seine Verletzungen nichts aus dem eigenen Vertrag.
Ein Lenkerschutz oder eine Insassenunfallversicherung zahlt dann feste Summen bei Invalidität oder Tod. Die Bezeichnungen sind nicht einheitlich: Manche Produkte decken nur den Lenker, andere alle Insassen. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie abschließen.
Auf dem Weg zur und von der Arbeit gilt für Beschäftigte die gesetzliche Unfallversicherung. Der Oberste Gerichtshof hat 1993 entschieden, dass auch Fahrten zum Abholen und Heimbringen der Mitglieder einer Fahrgemeinschaft geschützt sind, wenn sie vom direkten Weg abweichen (10 ObS 187/93).
Private Umwege sind nicht geschützt. Die Unfallversicherung zahlt Behandlung und Renten, aber kein Schmerzengeld; das kommt aus der Kfz-Haftpflicht.
Als Kostenersatz in der Fahrgemeinschaft gilt das amtliche Kilometergeld für Mitfahrer als Richtschnur; es liegt seit Jänner 2025 bei 15 Cent je Kilometer. Wer deutlich mehr verlangt, sollte vorher klären, ob das noch als private Mitnahme gilt.
Einen Haftungsverzicht der Mitfahrer braucht es in den meisten Fällen nicht mehr, weil die Haftpflicht ausreichend deckt. Für grobe Fahrlässigkeit oder Alkohol am Steuer kann ohnehin nicht verzichtet werden, und Eltern können nicht für ihre minderjährigen Kinder verzichten.
Wechselt die Fahrgemeinschaft das Auto, zahlt immer die Haftpflicht des Fahrzeugs, das gerade fährt. Schäden am Fahrzeug selbst deckt nur eine Vollkasko, den Selbstbehalt trägt meist der schuldige Lenker.
Ein Schaden, den die Haftpflicht reguliert, verschlechtert die Bonus-Malus-Stufe des Halters. Sprechen Sie in der Fahrgemeinschaft vorher ab, wer im Fall des Falles die Mehrprämie trägt.
Fragen und Antworten
Nur über der Versicherungssumme.
Bei 7,79 Millionen Euro Pflichtdeckung kommt das praktisch kaum vor.
In den meisten Fällen nicht mehr.
Für grobe Fahrlässigkeit und Alkohol am Steuer gilt ein Verzicht ohnehin nicht.
Das hängt von den Summen ab und davon, ob nur der Lenker oder alle Insassen versichert sind.
Lassen Sie sich mehrere Angebote mit gleichen Summen geben.
In der Regel ja: Fahrten zum Abholen und Heimbringen der Mitfahrer sind laut Oberstem Gerichtshof
geschützt.
Private Umwege nicht.
Meist keine Versicherung: Weder Kasko noch Haushaltsversicherung springen in der Regel ein.
Lassen Sie den Fall trotzdem prüfen, bevor Sie selbst zahlen.
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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
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