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Wann schließe ich in Österreich die Bauherrenhaftpflicht ab und wann endet sie?

Kurz gesagt

Wann schließe ich in Österreich die Bauherrenhaftpflicht ab und wann endet sie? Abschließen vor Baubeginn, am besten schon vor Aushub und Vermessung, und die Einmalprämie sofort zahlen. Sie endet mit Fertigstellung, Bauendabnahme oder Bezug, spätestens nach der vereinbarten Laufzeit von meist zwei bis drei Jahren. Danach übernimmt die Haftpflicht Ihrer Eigenheimversicherung.

Wann schließe ich in Österreich die Bauherrenhaftpflicht ab und wann endet sie?

Was es kostet

Öffentlich genannte Einmalprämien und Laufzeiten für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einfamilienhaus, Bausumme 400.000 Euroeinmalig etwa 160 bis 280 Euro
Durchschnitt für ein Bauvorhabeneinmalig etwa 150 bis 250 Euro
Mindestprämie bei den meisten Anbieternum 100 Euro
Übliche Laufzeit2 bis 3 Jahre ab Vertragsbeginn
Zeitpunkt für die Verlängerungsanfrage3 bis 6 Monate vor Ablauf
Verlängerung, wenn die Bauzeit nicht reichtRichtwert etwa 30 bis 80 Euro je nach Zusatzmonaten

Prämien und Laufzeiten aus öffentlich genannten Angaben, Stand 2026.

Der Aufpreis für eine Verlängerung und die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ob Ihr unbebautes Grundstück mitversichert ist, steht in Ihrer Polizze; das prüfen wir für Sie.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus im Mühlviertel, Bausumme 400.000 Euro, Bauzeit länger als geplant

Grundstück 2025 gekauft, Baubeginn im März 2026, Polizze über zwei Jahre. Der Innenausbau zieht sich wegen viel Eigenleistung bis Mitte 2028.

Bis BaubeginnGrundstück in der Haftpflicht der Haushaltspolizze mitversichert, geprüft
Abschluss und Zahlungim Februar 2026, Einmalprämie etwa 220 Euro
Ablauf der PolizzeMärz 2028, Baustelle noch offen
Verlängerung, im Dezember 2027 beantragtetwa 50 Euro für sechs Monate
Ab Bezug im Sommer 2028Haftpflicht der Eigenheimversicherung

Rund 270 Euro für durchgehenden Schutz vom ersten Spatenstich bis zum Einzug. Ohne Verlängerung wäre die Baustelle ab März 2028 ungedeckt gewesen. Rechnung mit Richtwerten.

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss

Als Bauherr haften Sie ab dem Moment, in dem auf Ihrem Grund gearbeitet wird. Das beginnt oft früher als gedacht: mit der Vermessung, dem Bodengutachten, dem Abriss eines alten Schuppens oder dem Aushub. Viele Polizzen decken solche Vorarbeiten mit, aber nur, wenn der Vertrag dann schon läuft.

Schließen Sie die Bauherrenhaftpflicht deshalb ab, sobald der Baubeginn feststeht, spätestens vor dem ersten Bagger. Einen Schaden, der vor Vertragsbeginn passiert ist, deckt keine Polizze im Nachhinein.

Fragen Sie vorher, ob Sie den Schutz ohnehin geschenkt bekommen. Viele Versicherer geben Rohbauschutz und Bauherrenhaftpflicht prämienfrei dazu, wenn Sie die Eigenheimversicherung für das fertige Haus vor Baubeginn bei ihnen abschließen.

Der Schutz hängt an der bezahlten Prämie

Die Bauherrenhaftpflicht ist eine Einmalprämie, im Vorhinein für die ganze Bauzeit. Zahlen Sie sie sofort nach Erhalt der Vorschreibung.

Nach § 38 VersVG ist der Versicherer von der Leistung frei, wenn die erste Prämie beim Eintritt des Schadens noch nicht bezahlt ist, sofern er Sie auf diese Folge hingewiesen hat und Sie die Verspätung verschulden. Zahlen Sie gar nicht, kann er nach 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ein offener Zahlschein auf dem Schreibtisch ist auf der Baustelle ein echtes Risiko.

Das Grundstück bis zum Baubeginn

Zwischen Grundstückskauf und Baubeginn vergehen oft Monate oder Jahre. Auch dann haften Sie als Eigentümer, etwa für einen morschen Baum oder eine Grube, in die jemand stürzt.

In manchen Eigenheim- und Haushaltspolizzen ist ein unbebautes Grundstück in Österreich in der Haftpflicht mitversichert, in anderen nicht. Prüfen Sie Ihre Polizze. Fehlt der Einschluss, gibt es eine eigene Grundstückshaftpflicht, die Sie bis zum Baubeginn laufen lassen.

Wann der Schutz endet

Die Bauherrenhaftpflicht endet von selbst, und zwar mit dem Bauende: Fertigstellung, Bauendabnahme oder Bezug des Hauses. Spätestens endet sie mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, bei den meisten Anbietern zwei bis drei Jahre ab Vertragsbeginn. Eine Kündigung brauchen Sie nicht.

Ab dem Bauende ist die Haftpflicht Ihrer Eigenheimversicherung zuständig. Schließen Sie diese so ab, dass sie spätestens am Tag des Einzugs beginnt, damit keine Lücke entsteht.

PhaseZuständige Haftpflicht
Unbebautes GrundstückGrundstückshaftpflicht oder Einschluss in Eigenheim- bzw. Haushaltspolizze
Vorarbeiten, Aushub, Rohbau, AusbauBauherrenhaftpflicht
Fertigstellung, Bauendabnahme oder BezugBauherrenhaftpflicht endet
Bewohntes HausHaftpflicht der Eigenheimversicherung
Kleiner Zu- oder Umbau späteroft die Haushaltsversicherung, meist bis etwa 50.000 Euro Bausumme

Wenn der Bau länger dauert

Läuft die vereinbarte Bauzeit ab, endet der Schutz sofort, auch wenn die Baustelle noch offen ist. Das passiert häufiger, als man denkt: Lieferengpässe, ein langer Winter oder viel Eigenleistung strecken den Bau.

Melden Sie eine Verlängerung rechtzeitig, am besten drei bis sechs Monate vor Ablauf. Der Aufpreis ist meist deutlich kleiner als die erste Prämie.

Was nach dem Bau greift und wo Lücken bleiben

Die Bauherrenhaftpflicht zahlt nur Schäden Dritter. Schäden am eigenen Rohbau durch Sturm oder Feuer deckt die Rohbauversicherung, Verletzungen Ihrer unentgeltlichen Helfer eine eigene Bauhelfer-Unfallversicherung.

Bauen Sie später einen Wintergarten, einen Pool oder eine Garage, prüfen Sie, ob die Bausumme unter der Grenze Ihrer Haushaltsversicherung liegt. Darüber brauchen Sie für dieses Vorhaben wieder eine eigene Bauherrenhaftpflicht.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Ihr unbebautes Grundstück in einer bestehenden Polizze mitversichert ist.
  2. Bei der Eigenheimversicherung nach prämienfreier Bauherrenhaftpflicht fragen.
  3. Bauherrenhaftpflicht mit ehrlicher Bausumme und Eigenleistung vor Baubeginn abschließen.
  4. Einmalprämie sofort zahlen und den Zahlungsbeleg aufheben.
  5. Ablaufdatum notieren und drei bis sechs Monate vorher den Baufortschritt prüfen.
  6. Eigenheimversicherung so legen, dass sie spätestens mit dem Einzug beginnt.

Checkliste

  • Polizze beginnt vor den ersten Arbeiten auf dem Grundstück
  • Erstprämie bezahlt
  • Laufzeit passt zur geplanten Bauzeit mit Reserve
  • Eigenleistung vollständig angegeben
  • Eigenheimversicherung ab Bezug abgeschlossen
  • Bauhelfer-Unfallversicherung bei Hilfe aus der Nachbarschaft

Häufige Fehler

  • Die Polizze erst nach dem Aushub abschließen
  • Die Vorschreibung liegen lassen und erst nach Wochen zahlen
  • Den Ablauf der Laufzeit übersehen, während noch gebaut wird
  • Annehmen, die Bauherrenhaftpflicht laufe bis zum Einzug weiter, egal wie lange es dauert
  • Zwischen Bauende und Eigenheimversicherung eine Lücke lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Bauherrenhaftpflicht rückwirkend abschließen?

Nein. Schäden vor Vertragsbeginn sind nicht gedeckt. Schließen Sie vor dem ersten Arbeitstag auf der Baustelle ab.

Muss ich die Bauherrenhaftpflicht kündigen?

Nein. Sie endet von selbst mit dem Bauende oder mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

Was gilt als Bauende?

Je nach Polizze die Fertigstellung, die Bauendabnahme oder der Bezug des Hauses. Was zuerst eintritt, beendet meist den Schutz.

Was passiert, wenn ich die Prämie zu spät zahle?

Tritt ein Schaden ein, bevor die erste Prämie bezahlt ist, kann der Versicherer nach § 38 VersVG leistungsfrei sein, wenn er Sie auf diese Folge hingewiesen hat.

Wer haftet, wenn die Polizze abläuft und noch gebaut wird?

Sie selbst, mit Ihrem Vermögen. Verlängern Sie deshalb rechtzeitig vor Ablauf.

Brauche ich sie schon beim Grundstückskauf?

Nicht unbedingt. Bis zum Baubeginn reicht eine Grundstückshaftpflicht oder der Einschluss in Ihrer Eigenheim- oder Haushaltspolizze.

Quellen

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