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Unterversicherung

Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag

Sie liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der wirkliche Wert. Der Versicherer darf die Entschädigung dann im selben Verhältnis kürzen, auch bei einem Teilschaden; das österreichische VersVG sieht diese Kürzung ebenso vor. Wer 60.000 € versichert, obwohl 100.000 € angebracht wären, erhält bei einem Schaden von 10.000 € nur 6.000 €.

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