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Urlaubsdeckung (Fahrtgebietserweiterung)
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Mit der Urlaubsdeckung gilt das in der Polizze vereinbarte Fahrtgebiet für eine begrenzte Zeit weiter, als es dort steht, ohne dass der Vertrag für das ganze Jahr geändert wird. Sie ist für die einzelne Reise gedacht, die aus dem gewohnten Revier hinausführt: Wer sein Boot an einem heimischen See versichert hat und es einmal auf dem Anhänger an die Adria bringt, verlässt das vereinbarte Binnengebiet, möchte aber nicht zwölf Monate die Prämie für das größere tragen. Ob ein Vertrag eine solche Ausdehnung kennt, für wie viele Wochen und ob sie vorher abzusprechen ist, steht im Bedingungswerk. Nachträglich geht es nirgends.
Bei uns: Alle drei Kaskotarife verlangen dasselbe zuerst: Ein Überschreiten der in der Polizze festgelegten Fahrtgrenzen ist nur in Absprache mit uns, von Fall zu Fall und vor Risikobeginn zulässig. Der Premiumtarif nennt in seinem Geltungsbereich zusätzlich eine kurzfristige Ausdehnung von maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr. Kurz gesagt: vor der Reise melden, nicht danach.
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Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.