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Unterschlagung (Veruntreuung)
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Ausschlüsse
Von Unterschlagung spricht man, wenn jemand das Boot behält, das er rechtmäßig in Händen hatte; ist es ihm ausdrücklich anvertraut worden, heißt das in Österreich Veruntreuung. Entscheidend ist der Beginn, nicht das Ende. Wer nachts das Schloss knackt, stiehlt. Wer das Boot für ein Wochenende ausborgt, es eine Saison lang chartert oder zur Werft bringt und nicht mehr herausrückt, unterschlägt es. Am Steg sieht das gleich aus, der Platz ist leer. Rechtlich sind es zwei Vorgänge, und Kaskobedingungen führen sie getrennt an.
Bei uns: Der Ausschluss steht in allen drei Kaskotarifen: Basis in Ziffer A-5.2 j, Basis PLUS und Premium jeweils in Ziffer A-6.2 j. Versichert bleibt der Diebstahl des Bootes, ab Basis PLUS zusätzlich Einbruchdiebstahl und der Diebstahl fest mit dem Fahrzeug verbundener Teile. Für Ihre Polizze heißt das: Wer das anvertraute Boot behält, ist kein Diebstahlfall.
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.