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Obliegenheit

Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Obliegenheiten

Eine Verhaltenspflicht, die Sie als Versicherungsnehmer einhalten müssen, damit der Schutz bestehen bleibt: im Antrag wahrheitsgemäß antworten, einen Schaden unverzüglich melden, ihn nach Kräften gering halten und vereinbarte Sicherungsauflagen erfüllen. Wer dagegen verstößt, kann die Leistung ganz oder zum Teil verlieren.

Bei uns: Praktisch am wichtigsten sind drei: unverzüglich melden, vor der Reparatur die Freigabe abwarten und den vorgeschriebenen Befähigungsausweis besitzen, in Österreich etwa das Schiffsführerpatent. Alles Weitere regelt der Allgemeine Teil Ihres Bedingungswerks.

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