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Ortungstracker
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Obliegenheiten
Ein Ortungstracker ist ein kleines Funkmodul an Bord, das seine Position über Mobilfunk oder Satellit durchgibt. Bei einem Diebstahl ist er oft der einzige Grund, warum ein Boot wieder auftaucht: Der Trailer verschwindet nachts von der Slipanlage am Attersee, in der Früh zeigt die App ihn auf einem Gelände jenseits der Grenze, und die Exekutive fährt hin. Versicherungsseitig hat das Gerät zwei Seiten. Wer ihn angibt, bekommt oft eine günstigere Prämie, geht damit aber eine Pflicht ein: Viele Bedingungswerke rechnen den Einbau zu den angezeigten Gefahrumständen und wollen im Schadenfall den Nachweis sehen, dass er verbaut und in Betrieb war.
Bei uns, offen gesagt: In Basis und Basis PLUS fällt der Einbau eines Ortungstrackers nach Ziffer B-3.2.7 unter die vorvertragliche Anzeigepflicht. Fehlt der Nachweis, dürfen wir die Entschädigung um 25 Prozent kürzen. Im Premium gibt es diese Klausel nicht. Wer einen Tracker angegeben hat, hält Rechnung, Einbaubestätigung und einen Funktionsnachweis zur Polizze dazu.
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.