Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Meist nein. Die Stornoversicherung zahlt bei einem Waldbrand am Urlaubsort nur, wenn die Polizze ein Elementarereignis am Reiseziel ausdrücklich nennt. Bei einer Pauschalreise hilft das Gesetz: Beeinträchtigt der Brand die Reise erheblich, treten Sie nach § 10 Absatz 2 Pauschalreisegesetz ohne Entschädigung zurück und bekommen den vollen Reisepreis zurück.
Veröffentlichte Prämien für Stornoversicherungen in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einzelreise, Anteil am Reisepreis | meist 3 bis 8 Prozent |
| Einzelreise, eine Person, Reisekosten 1.000 Euro | ab etwa 70 Euro |
| Jahrespolizze Storno, eine Person | ab etwa 95 Euro im Jahr |
| Jahrespolizze Storno, Familie | ab etwa 170 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen.
Ob ein Elementarereignis am Reiseziel versichert ist, steht nur in der einzelnen Polizze.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Paar hat eine Pauschalreise um 2.600 Euro gebucht. Fünf Tage vor Abreise wird der Ort neben dem Hotel evakuiert, die Zufahrtsstraße ist gesperrt.
| Stornostaffel des Veranstalters fünf Tage vorher | etwa 80 Prozent, also 2.080 Euro |
| Rücktritt nach § 10 Absatz 2 Pauschalreisegesetz | 0 Euro Entschädigung |
| Erstattung des Reisepreises | 2.600 Euro |
| Leistung der Stornoversicherung | nicht nötig |
Das Paar bekommt den vollen Preis zurück, ohne die Stornoversicherung zu brauchen. Hätte es Flug und Hotel einzeln gebucht, gälten die Regeln der jeweiligen Anbieter.
Die Stornoversicherung ersetzt Stornogebühren, wenn Sie persönlich verhindert sind: schwere Erkrankung, Unfall, Tod naher Angehöriger, unverschuldeter Jobverlust. Ein Waldbrand am Urlaubsort betrifft alle Gäste der Region zugleich und steht deshalb in den meisten Polizzen nicht unter den Stornogründen.
Lesen Sie die Liste der Stornogründe in Ihren Bedingungen. Nur wenn dort ein Elementarereignis oder eine Naturkatastrophe am Reiseziel genannt ist, zahlt die Stornoversicherung beim Waldbrand. Fehlt es, hilft bei einer Pauschalreise das Gesetz.
| Lage | Wer hilft |
|---|---|
| Pauschalreise, Brand trifft Ort oder Hotel | Reiseveranstalter, Rücktritt ohne Entschädigung |
| Pauschalreise, Brand weit entfernt | normale Stornostaffel |
| Einzelbuchung, Unterkunft geschlossen | Unterkunft nach ihrem Vertrag |
| Polizze nennt Elementarereignis am Reiseziel | Stornoversicherung |
| Brand beschädigt Ihren Wohnsitz | Stornoversicherung als bedeutender Sachschaden |
Nach § 10 Absatz 2 Pauschalreisegesetz dürfen Sie vor Reisebeginn ohne Entschädigung zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen. Sie haben dann Anspruch auf volle Erstattung.
Das Serviceportal oesterreich.gv.at nennt Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben als Beispiele. Ein Waldbrand, der den Ort, das Hotel oder die Zufahrt trifft, fällt in diese Gruppe. Brennt es weit entfernt, fehlt meist die erhebliche Beeinträchtigung. Sichern Sie Behördenmeldungen und Sperren mit Datum.
Für einzeln gebuchte Flüge, Hotels und Ferienwohnungen gilt das Pauschalreisegesetz nicht. Sagt die Fluglinie ab, bekommen Sie den Flugpreis zurück. Fliegt sie, gelten ihre Tarifregeln. Beim Quartier entscheidet Ihr Vertrag, bei einer Buchung im Ausland oft auch das Recht des Landes.
Für Urlaubsziele mit Waldbrandsaison ist eine gratis stornierbare Rate meist der einfachere Schutz, weil sie genau den Fall abdeckt, den die Stornoversicherung oft ausschließt.
Beschädigt ein Feuer oder ein Elementarereignis Ihr Haus oder Ihre Wohnung erheblich und müssen Sie deshalb daheim bleiben, ist das in vielen Polizzen ein Stornogrund. Eine österreichische Polizze nennt etwa den bedeutenden Sachschaden am Eigentum an einem Wohnsitz infolge Elementarereignis oder Feuer, der Ihre Anwesenheit erfordert.
Bei einer Pauschalreise schützt das Pauschalreisegesetz beim Waldbrand am Urlaubsort meist besser als eine Stornoversicherung. Ein teurer Zusatz nur wegen der Waldbrandgefahr lohnt sich dann selten. Sinnvoll ist ein Tarif mit Elementarereignis am Reiseziel vor allem für teure Einzelbuchungen, die nicht gratis stornierbar sind.
Fragen und Antworten
Er kann es sein,
wenn er den Bestimmungsort oder seine unmittelbare Nähe betrifft und die Reise erheblich
beeinträchtigt.
Naturkatastrophen werden vom Serviceportal des Bundes ausdrücklich als Beispiel genannt.
Nein.
Sie ist ein starkes Indiz, aber das Gesetz verlangt nur eine erhebliche Beeinträchtigung am Ziel.
Nach einem Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände muss der Veranstalter binnen 14 Tagen
erstatten.
Nur bei einer unerwarteten schweren Erkrankung mit ärztlichem Attest.
Die Sorge vor Rauch allein reicht nicht.
Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter Beistand leisten.
Bei Einzelbuchung hilft nur eine Reiseabbruchversicherung,
die ein Elementarereignis am Reiseziel nennt.
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Wann zahlt die Reisestornoversicherung in Österreich?
Die Stornoversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn Sie aus einem versicherten Grund nicht …
Was ist der Unterschied zwischen Stornoversicherung und Reiseabbruch?
Die Trennlinie ist der Reisebeginn. Bis zur Abreise ersetzt die Stornoversicherung die Storno …
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