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Zahlt die Stornoversicherung bei einem Waldbrand am Urlaubsort?

Kurz gesagt

Meist nein. Die Stornoversicherung zahlt bei einem Waldbrand am Urlaubsort nur, wenn die Polizze ein Elementarereignis am Reiseziel ausdrücklich nennt. Bei einer Pauschalreise hilft das Gesetz: Beeinträchtigt der Brand die Reise erheblich, treten Sie nach § 10 Absatz 2 Pauschalreisegesetz ohne Entschädigung zurück und bekommen den vollen Reisepreis zurück.

Zahlt die Stornoversicherung bei einem Waldbrand am Urlaubsort?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien für Stornoversicherungen in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einzelreise, Anteil am Reisepreismeist 3 bis 8 Prozent
Einzelreise, eine Person, Reisekosten 1.000 Euroab etwa 70 Euro
Jahrespolizze Storno, eine Personab etwa 95 Euro im Jahr
Jahrespolizze Storno, Familieab etwa 170 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen.

Ob ein Elementarereignis am Reiseziel versichert ist, steht nur in der einzelnen Polizze.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Pauschalreise nach Griechenland, Brand nahe dem Hotel

Ein Paar hat eine Pauschalreise um 2.600 Euro gebucht. Fünf Tage vor Abreise wird der Ort neben dem Hotel evakuiert, die Zufahrtsstraße ist gesperrt.

Stornostaffel des Veranstalters fünf Tage vorheretwa 80 Prozent, also 2.080 Euro
Rücktritt nach § 10 Absatz 2 Pauschalreisegesetz0 Euro Entschädigung
Erstattung des Reisepreises2.600 Euro
Leistung der Stornoversicherungnicht nötig

Das Paar bekommt den vollen Preis zurück, ohne die Stornoversicherung zu brauchen. Hätte es Flug und Hotel einzeln gebucht, gälten die Regeln der jeweiligen Anbieter.

Warum die Stornoversicherung den Waldbrand selten deckt

Die Stornoversicherung ersetzt Stornogebühren, wenn Sie persönlich verhindert sind: schwere Erkrankung, Unfall, Tod naher Angehöriger, unverschuldeter Jobverlust. Ein Waldbrand am Urlaubsort betrifft alle Gäste der Region zugleich und steht deshalb in den meisten Polizzen nicht unter den Stornogründen.

Lesen Sie die Liste der Stornogründe in Ihren Bedingungen. Nur wenn dort ein Elementarereignis oder eine Naturkatastrophe am Reiseziel genannt ist, zahlt die Stornoversicherung beim Waldbrand. Fehlt es, hilft bei einer Pauschalreise das Gesetz.

LageWer hilft
Pauschalreise, Brand trifft Ort oder HotelReiseveranstalter, Rücktritt ohne Entschädigung
Pauschalreise, Brand weit entferntnormale Stornostaffel
Einzelbuchung, Unterkunft geschlossenUnterkunft nach ihrem Vertrag
Polizze nennt Elementarereignis am ReisezielStornoversicherung
Brand beschädigt Ihren WohnsitzStornoversicherung als bedeutender Sachschaden

Pauschalreise: Rücktritt nach dem Pauschalreisegesetz

Nach § 10 Absatz 2 Pauschalreisegesetz dürfen Sie vor Reisebeginn ohne Entschädigung zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen. Sie haben dann Anspruch auf volle Erstattung.

Das Serviceportal oesterreich.gv.at nennt Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben als Beispiele. Ein Waldbrand, der den Ort, das Hotel oder die Zufahrt trifft, fällt in diese Gruppe. Brennt es weit entfernt, fehlt meist die erhebliche Beeinträchtigung. Sichern Sie Behördenmeldungen und Sperren mit Datum.

Selbst gebuchte Flüge und Quartiere

Für einzeln gebuchte Flüge, Hotels und Ferienwohnungen gilt das Pauschalreisegesetz nicht. Sagt die Fluglinie ab, bekommen Sie den Flugpreis zurück. Fliegt sie, gelten ihre Tarifregeln. Beim Quartier entscheidet Ihr Vertrag, bei einer Buchung im Ausland oft auch das Recht des Landes.

Für Urlaubsziele mit Waldbrandsaison ist eine gratis stornierbare Rate meist der einfachere Schutz, weil sie genau den Fall abdeckt, den die Stornoversicherung oft ausschließt.

Wenn der Brand Ihren eigenen Wohnsitz trifft

Beschädigt ein Feuer oder ein Elementarereignis Ihr Haus oder Ihre Wohnung erheblich und müssen Sie deshalb daheim bleiben, ist das in vielen Polizzen ein Stornogrund. Eine österreichische Polizze nennt etwa den bedeutenden Sachschaden am Eigentum an einem Wohnsitz infolge Elementarereignis oder Feuer, der Ihre Anwesenheit erfordert.

Wann sich ein eigener Baustein lohnt

Bei einer Pauschalreise schützt das Pauschalreisegesetz beim Waldbrand am Urlaubsort meist besser als eine Stornoversicherung. Ein teurer Zusatz nur wegen der Waldbrandgefahr lohnt sich dann selten. Sinnvoll ist ein Tarif mit Elementarereignis am Reiseziel vor allem für teure Einzelbuchungen, die nicht gratis stornierbar sind.

Schritt für Schritt

  1. Lage am Reiseziel mit Datum festhalten: Meldungen der Behörden, Sperren, Evakuierungen.
  2. Klären, ob eine Pauschalreise oder Einzelbuchungen vorliegen.
  3. Bei Pauschalreise den Rücktritt nach § 10 Absatz 2 Pauschalreisegesetz schriftlich erklären.
  4. Bei Einzelbuchung Fluglinie und Quartier nach Absage oder Umbuchung fragen.
  5. In der Polizze nach Elementarereignis am Reiseziel suchen.

Checkliste

  • Stornogründe der Polizze gelesen
  • Belege zur Lage am Reiseziel gesichert
  • Rücktritt schriftlich erklärt
  • Gratis stornierbare Raten für Waldbrandregionen gewählt
  • Erstattungsfrist von 14 Tagen notiert

Häufige Fehler

  • Zu früh stornieren und die volle Staffel zahlen
  • Annehmen, die Stornoversicherung decke jede Naturkatastrophe
  • Bei einer Pauschalreise auf das gesetzliche Rücktrittsrecht verzichten
  • Keine Nachweise zur Lage vor Ort sammeln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt ein Waldbrand als außergewöhnlicher Umstand?

Er kann es sein,

wenn er den Bestimmungsort oder seine unmittelbare Nähe betrifft und die Reise erheblich

beeinträchtigt.

Naturkatastrophen werden vom Serviceportal des Bundes ausdrücklich als Beispiel genannt.

Brauche ich eine Reisewarnung des Außenministeriums?

Nein.

Sie ist ein starkes Indiz, aber das Gesetz verlangt nur eine erhebliche Beeinträchtigung am Ziel.

Wann bekomme ich das Geld zurück?

Nach einem Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände muss der Veranstalter binnen 14 Tagen

erstatten.

Zahlt die Stornoversicherung, wenn ich wegen Rauch krank werde?

Nur bei einer unerwarteten schweren Erkrankung mit ärztlichem Attest.

Die Sorge vor Rauch allein reicht nicht.

Was gilt, wenn der Brand während des Urlaubs ausbricht?

Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter Beistand leisten.

Bei Einzelbuchung hilft nur eine Reiseabbruchversicherung,

die ein Elementarereignis am Reiseziel nennt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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