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Zahlt die Stornoversicherung bei einer Reisewarnung des Außenministeriums?

Kurz gesagt

In aller Regel nein. Die Stornoversicherung zahlt bei einer Reisewarnung des Außenministeriums nicht, sie deckt persönliche Gründe wie eine schwere Erkrankung. Bei einer Pauschalreise hilft das Pauschalreisegesetz: Eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 5 oder 6 gilt als starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände, dann treten Sie ohne Stornogebühr zurück und bekommen alles binnen 14 Tagen zurück.

Zahlt die Stornoversicherung bei einer Reisewarnung des Außenministeriums?

Was es kostet

Gesetzliche Regeln und veröffentlichte Prämien für Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Rücktritt von der Pauschalreise bei Reisewarnung Stufe 5 oder 6 für das Zielmeist 0 Euro Stornogebühr, Rückzahlung binnen 14 Tagen
Reiseversicherung mit Storno für eine Familie, Reisepreis 3.500 Euroetwa 90 bis 278 Euro je nach Anbieter
Leistung der Stornoversicherung bei bloßer Reisewarnung0 Euro
Selbstbehalt in manchen Stornopolizzenbis 20 Prozent der Stornokosten

Werte aus öffentlichen Informationen des Bundes und einer Erhebung der Arbeiterkammer,

Stand Oktober 2026 geprüft.

Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, entscheidet der Einzelfall.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Paar aus Linz, Pauschalreise 2.600 Euro und eigener Flug zum Anschlussquartier, Reisewarnung Stufe 6 zehn Tage vor Abreise

Das Paar hat eine Pauschalreise und dazu für eine zweite Woche ein Quartier um 800 Euro ohne gratis Stornierung und einen Inlandsflug um 180 Euro gebucht. Eine Stornoversicherung besteht.

Pauschalreise, Rücktritt nach dem Pauschalreisegesetz0 Euro Kosten, 2.600 Euro zurück
Inlandsflug, von der Fluglinie gestrichen180 Euro zurück
Quartier ohne gratis Stornierungbis zu 800 Euro offen
Leistung der Stornoversicherung0 Euro

Die Pauschalreise kostet nichts, der gestrichene Flug kommt zurück. Offen bleibt das Quartier, hier zahlt die Versicherung nicht. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Warum die Stornoversicherung bei einer Reisewarnung nicht zahlt

Die Stornoversicherung ersetzt Stornogebühren bei einem plötzlichen und unerwarteten Ereignis, das Sie persönlich trifft: schwere Erkrankung, Tod naher Angehöriger, erheblicher Schaden an Wohnung oder Haus, unverschuldeter Jobverlust. Eine Reisewarnung trifft alle Reisenden in ein Land zugleich und gehört nicht zu diesen Gründen. Krieg und Unruhen stehen ausdrücklich als Ausschluss in der Polizze.

Manche Versicherer bieten für Länder mit Reisewarnung gar keinen Schutz an. Wer eine Stornoversicherung erst abschließt, wenn die Warnung schon besteht, ist für dieses Ereignis ohnehin nicht gedeckt.

Pauschalreisegesetz: die Lösung ohne Versicherung

Nach § 10 Pauschalreisegesetz dürfen Sie vor Reisebeginn ohne Stornogebühr zurücktreten, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen. Gemeint sind Sicherheitsrisiken wie Krieg oder Terror, schwere Gesundheitsrisiken und Naturkatastrophen.

Eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 ist das stärkste Indiz dafür. Persönliche Umstände können mitzählen: Für eine Schwangere kann ein Virus am Ziel eine erhebliche Beeinträchtigung sein, für andere Reisende nicht. Der Veranstalter muss alles binnen 14 Tagen zurückzahlen, eine zusätzliche Entschädigung gibt es nicht.

LageStornoversicherungPauschalreiseFlug und Quartier einzeln gebucht
Reisewarnung Stufe 5 oder 6 für das Zielzahlt nichtmeist gratis Rücktrittnur Erstattung, wenn der Anbieter absagt oder gratis stornierbar
Reisewarnung nur für eine ferne Regionzahlt nichtEinzelfall, oft StornogebührBedingungen des Anbieters
Niedrigere Sicherheitsstufezahlt nichtEinzelfall, oft StornogebührBedingungen des Anbieters
Gefahr auf dem Reiseweg, etwa gesperrter Luftraumzahlt nichtRücktritt möglich, wenn erheblichErstattung durch die Fluglinie bei Annullierung
Sie erkranken schwer vor AbreisezahltStornogebühr, die Versicherung ersetzt sieStornokosten, die Versicherung ersetzt sie
Bloße Angst ohne Warnungzahlt nieStornogebührBedingungen des Anbieters

Der richtige Zeitpunkt für die Absage

Entscheidend ist die Lage zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts. Wer Wochen vorher absagt, weil eine Reisewarnung kommen könnte, zahlt die normale Stornostaffel. Wer kurz vor Abreise bei geltender Reisewarnung zurücktritt, zahlt nichts.

Bestand die Reisewarnung schon, als Sie gebucht haben, wird der kostenlose Rücktritt schwierig, weil Sie die Lage kannten. Sichern Sie deshalb ein Bildschirmfoto der Reiseinformation des Außenministeriums mit Datum, sowohl bei der Buchung als auch beim Rücktritt.

Einzeln gebuchte Reisen

Für selbst gebuchte Flüge, Hotels und Ferienwohnungen gilt das Pauschalreisegesetz nicht. Streicht die Fluglinie den Flug, bekommen Sie den Preis zurück. Fliegt sie, gelten ihre Regeln, auch wenn eine Reisewarnung besteht.

Bei der Unterkunft entscheidet Ihr Vertrag. Für Ziele mit unsicherer Lage ist eine gratis stornierbare Rate meist mehr wert als jede Stornoversicherung, weil sie genau den Fall abdeckt, den die Versicherung ausschließt.

Reisewarnung während der Reise

Kommt die Reisewarnung, während Sie schon dort sind, hilft die Reiseabbruchversicherung meist ebenso wenig wie die Stornoversicherung. Pauschalreisende wenden sich an den Veranstalter, der in Schwierigkeiten Beistand leisten muss. Lassen Sie sich außerdem in der Reiseregistrierung des Außenministeriums erfassen.

Prüfen Sie den Reisekrankenschutz: Viele Polizzen schützen nicht, wenn Sie nach Beginn einer Krise bewusst in das Gebiet reisen oder dort bleiben. Reisen Sie aus, sobald es sicher möglich ist.

Schritt für Schritt

  1. In der Reiseinformation des Außenministeriums die Sicherheitsstufe für Ihr Ziel prüfen.
  2. Bei Stufe 5 oder 6 den Rücktritt nach dem Pauschalreisegesetz schriftlich beim Veranstalter erklären.
  3. Ein Bildschirmfoto der Warnung mit Datum sichern.
  4. Bei Einzelbuchungen abwarten, ob Fluglinie oder Quartier absagen.
  5. Bei Streit das Europäische Verbraucherzentrum oder die Arbeiterkammer fragen.

Checkliste

  • Sicherheitsstufe 5 oder 6 gilt für Ihr Ziel oder Ihren Reiseweg
  • Warnung kam nach Ihrer Buchung
  • Rücktritt schriftlich mit Datum erklärt
  • Rückzahlung binnen 14 Tagen nachgehalten
  • Quartiere für unsichere Ziele gratis stornierbar gebucht
  • Reiseregistrierung beim Außenministerium erledigt

Häufige Fehler

  • Auf die Stornoversicherung hoffen, wenn eine Reisewarnung kommt
  • Wochen vor Abreise aus Sorge stornieren
  • Eine niedrigere Sicherheitsstufe für eine Reisewarnung halten
  • Trotz Reisewarnung reisen und auf den Reisekrankenschutz vertrauen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Welche Sicherheitsstufe brauche ich für den Gratis-Rücktritt?

Als starkes Indiz gilt eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6.

Bei niedrigeren Stufen kommt es auf den Einzelfall an.

Zahlt die Stornoversicherung, wenn mein Flug wegen der Lage ausfällt?

Nein.

Den Flugpreis bekommen Sie von der Fluglinie zurück, wenn sie den Flug streicht.

Gilt das Pauschalreisegesetz auch für eine Ferienwohnung?

Nur wenn sie Teil einer Pauschalreise ist.

Allein gebucht gilt Ihr Vertrag mit dem Vermieter.

Was ist, wenn die Reisewarnung schon bei der Buchung bestand?

Dann wird der kostenlose Rücktritt schwer, weil Sie die Lage kannten.

Auch die Stornoversicherung zahlt für bekannte Ereignisse nicht.

Zählt eine Gefahr auf dem Reiseweg?

Ja, wenn sie die Beförderung zum Reiseziel erheblich beeinträchtigt.

Das Gesetz stellt neben dem Ziel ausdrücklich auf die Beförderung dorthin ab.

Wo bekomme ich Hilfe bei Streit mit dem Veranstalter?

Beim Europäischen Verbraucherzentrum in Wien und bei der Arbeiterkammer, beide beraten kostenlos.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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