Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
Welche Reiseversicherung brauche ich aus Österreich?
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Kurz gesagt
In aller Regel nein. Die Stornoversicherung zahlt bei einer Reisewarnung des Außenministeriums nicht, sie deckt persönliche Gründe wie eine schwere Erkrankung. Bei einer Pauschalreise hilft das Pauschalreisegesetz: Eine Reisewarnung der Sicherheitsstufe 5 oder 6 gilt als starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände, dann treten Sie ohne Stornogebühr zurück und bekommen alles binnen 14 Tagen zurück.
Gesetzliche Regeln und veröffentlichte Prämien für Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Rücktritt von der Pauschalreise bei Reisewarnung Stufe 5 oder 6 für das Ziel | meist 0 Euro Stornogebühr, Rückzahlung binnen 14 Tagen |
| Reiseversicherung mit Storno für eine Familie, Reisepreis 3.500 Euro | etwa 90 bis 278 Euro je nach Anbieter |
| Leistung der Stornoversicherung bei bloßer Reisewarnung | 0 Euro |
| Selbstbehalt in manchen Stornopolizzen | bis 20 Prozent der Stornokosten |
Werte aus öffentlichen Informationen des Bundes und einer Erhebung der Arbeiterkammer,
Stand Oktober 2026 geprüft.
Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, entscheidet der Einzelfall.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Das Paar hat eine Pauschalreise und dazu für eine zweite Woche ein Quartier um 800 Euro ohne gratis Stornierung und einen Inlandsflug um 180 Euro gebucht. Eine Stornoversicherung besteht.
| Pauschalreise, Rücktritt nach dem Pauschalreisegesetz | 0 Euro Kosten, 2.600 Euro zurück |
| Inlandsflug, von der Fluglinie gestrichen | 180 Euro zurück |
| Quartier ohne gratis Stornierung | bis zu 800 Euro offen |
| Leistung der Stornoversicherung | 0 Euro |
Die Pauschalreise kostet nichts, der gestrichene Flug kommt zurück. Offen bleibt das Quartier, hier zahlt die Versicherung nicht. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Die Stornoversicherung ersetzt Stornogebühren bei einem plötzlichen und unerwarteten Ereignis, das Sie persönlich trifft: schwere Erkrankung, Tod naher Angehöriger, erheblicher Schaden an Wohnung oder Haus, unverschuldeter Jobverlust. Eine Reisewarnung trifft alle Reisenden in ein Land zugleich und gehört nicht zu diesen Gründen. Krieg und Unruhen stehen ausdrücklich als Ausschluss in der Polizze.
Manche Versicherer bieten für Länder mit Reisewarnung gar keinen Schutz an. Wer eine Stornoversicherung erst abschließt, wenn die Warnung schon besteht, ist für dieses Ereignis ohnehin nicht gedeckt.
Nach § 10 Pauschalreisegesetz dürfen Sie vor Reisebeginn ohne Stornogebühr zurücktreten, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen. Gemeint sind Sicherheitsrisiken wie Krieg oder Terror, schwere Gesundheitsrisiken und Naturkatastrophen.
Eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 ist das stärkste Indiz dafür. Persönliche Umstände können mitzählen: Für eine Schwangere kann ein Virus am Ziel eine erhebliche Beeinträchtigung sein, für andere Reisende nicht. Der Veranstalter muss alles binnen 14 Tagen zurückzahlen, eine zusätzliche Entschädigung gibt es nicht.
| Lage | Stornoversicherung | Pauschalreise | Flug und Quartier einzeln gebucht |
|---|---|---|---|
| Reisewarnung Stufe 5 oder 6 für das Ziel | zahlt nicht | meist gratis Rücktritt | nur Erstattung, wenn der Anbieter absagt oder gratis stornierbar |
| Reisewarnung nur für eine ferne Region | zahlt nicht | Einzelfall, oft Stornogebühr | Bedingungen des Anbieters |
| Niedrigere Sicherheitsstufe | zahlt nicht | Einzelfall, oft Stornogebühr | Bedingungen des Anbieters |
| Gefahr auf dem Reiseweg, etwa gesperrter Luftraum | zahlt nicht | Rücktritt möglich, wenn erheblich | Erstattung durch die Fluglinie bei Annullierung |
| Sie erkranken schwer vor Abreise | zahlt | Stornogebühr, die Versicherung ersetzt sie | Stornokosten, die Versicherung ersetzt sie |
| Bloße Angst ohne Warnung | zahlt nie | Stornogebühr | Bedingungen des Anbieters |
Entscheidend ist die Lage zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts. Wer Wochen vorher absagt, weil eine Reisewarnung kommen könnte, zahlt die normale Stornostaffel. Wer kurz vor Abreise bei geltender Reisewarnung zurücktritt, zahlt nichts.
Bestand die Reisewarnung schon, als Sie gebucht haben, wird der kostenlose Rücktritt schwierig, weil Sie die Lage kannten. Sichern Sie deshalb ein Bildschirmfoto der Reiseinformation des Außenministeriums mit Datum, sowohl bei der Buchung als auch beim Rücktritt.
Für selbst gebuchte Flüge, Hotels und Ferienwohnungen gilt das Pauschalreisegesetz nicht. Streicht die Fluglinie den Flug, bekommen Sie den Preis zurück. Fliegt sie, gelten ihre Regeln, auch wenn eine Reisewarnung besteht.
Bei der Unterkunft entscheidet Ihr Vertrag. Für Ziele mit unsicherer Lage ist eine gratis stornierbare Rate meist mehr wert als jede Stornoversicherung, weil sie genau den Fall abdeckt, den die Versicherung ausschließt.
Kommt die Reisewarnung, während Sie schon dort sind, hilft die Reiseabbruchversicherung meist ebenso wenig wie die Stornoversicherung. Pauschalreisende wenden sich an den Veranstalter, der in Schwierigkeiten Beistand leisten muss. Lassen Sie sich außerdem in der Reiseregistrierung des Außenministeriums erfassen.
Prüfen Sie den Reisekrankenschutz: Viele Polizzen schützen nicht, wenn Sie nach Beginn einer Krise bewusst in das Gebiet reisen oder dort bleiben. Reisen Sie aus, sobald es sicher möglich ist.
Fragen und Antworten
Als starkes Indiz gilt eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6.
Bei niedrigeren Stufen kommt es auf den Einzelfall an.
Nein.
Den Flugpreis bekommen Sie von der Fluglinie zurück, wenn sie den Flug streicht.
Nur wenn sie Teil einer Pauschalreise ist.
Allein gebucht gilt Ihr Vertrag mit dem Vermieter.
Dann wird der kostenlose Rücktritt schwer, weil Sie die Lage kannten.
Auch die Stornoversicherung zahlt für bekannte Ereignisse nicht.
Ja, wenn sie die Beförderung zum Reiseziel erheblich beeinträchtigt.
Das Gesetz stellt neben dem Ziel ausdrücklich auf die Beförderung dorthin ab.
Beim Europäischen Verbraucherzentrum in Wien und bei der Arbeiterkammer, beide beraten kostenlos.
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