Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
Welche Reiseversicherung brauche ich aus Österreich?
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Kurz gesagt
Die Stornoversicherung zahlt bei einer Schwangerschaft, wenn unerwartete schwere Komplikationen oder eine Frühgeburt die Reise verhindern, in einem geprüften Bedingungswerk bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche. Den Eintritt der Schwangerschaft selbst deckt dieser Tarif nur, wenn Sie die Versicherung spätestens 3 Tage nach der Buchung abgeschlossen haben.
Prämien einer österreichischen Stornoversicherung nach Reisepreis, für Einzelne oder mehrere gemeinsam Reisende.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Reisepreis bis 1.000 Euro | 84 Euro |
| Reisepreis bis 2.000 Euro | 158 Euro |
| Reisepreis bis 3.000 Euro | 211 Euro |
| Reisepreis bis 5.000 Euro | 364 Euro |
Prämien laut Leistungsbeschreibung, Stand Juni 2024.
Die Stornogebühren im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Das Paar bucht im Februar für 4.000 Euro und schließt am selben Tag die Stornoversicherung ab. Im Juni stellt die Ärztin eine Frühgeburtsgefahr fest.
| Reisepreis für zwei | 4.000 Euro |
| Stornogebühr drei Wochen vor Abreise, 50 Prozent | 2.000 Euro |
| Prämie der Stornoversicherung | 291 Euro |
| Ersatz mit Attest | 2.000 Euro, abzüglich eines etwaigen Selbstbehalts |
Die Komplikation fällt in die 30. Woche und ist damit versichert. Der Partner kann als mitreisender Familienangehöriger mit stornieren. Richtwerte aus der Angebotspraxis.
In einem geprüften österreichischen Bedingungswerk zählen Frühgeburt und unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Woche zu den medizinischen Stornogründen. Ein Attest muss die Reiseunfähigkeit belegen.
Für den Eintritt der Schwangerschaft gilt dort eine Sonderregel: Er ist nur versichert, wenn Sie die Stornoversicherung spätestens 3 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen haben.
| Situation | Zahlt die Stornoversicherung? |
|---|---|
| Schwangerschaft nach Buchung festgestellt, Versicherung binnen 3 Tagen abgeschlossen | ja, in diesem Tarif |
| Schwangerschaft festgestellt, Versicherung erst Wochen nach Buchung abgeschlossen | nein |
| Unerwartete schwere Komplikationen bis zur 35. Woche | ja, mit Attest |
| Normal verlaufende Schwangerschaft, Sie möchten nicht reisen | nein |
| Komplikationen waren bei Abschluss schon bekannt | nein |
Schließen Sie die Stornoversicherung später als 3 Tage nach der Buchung ab, sind in diesem Tarif nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Abschluss eintreten. Ausgenommen sind Unfall, Todesfall und Elementarereignis.
Was bei Abschluss schon vorlag oder absehbar war, ist nie versichert. Wer eine Schwangerschaft plant, schließt daher gleich bei der Buchung ab.
Treten die Beschwerden erst während der Reise auf, zahlt nicht die Stornoversicherung, sondern der Reiseabbruch für ungenutzte Leistungen und die Reisekrankenversicherung für die Behandlung.
Auch dort gilt in einem geprüften Tarif die Grenze der 35. Schwangerschaftswoche. Entbindungen und Komplikationen danach sind ausgeschlossen. Planen Sie späte Reisen entsprechend.
Ist die Schwangerschaft bekannt und unkompliziert und Sie reisen früh in der Schwangerschaft, reicht eine normale Stornoversicherung. Sie hilft, wenn unerwartet etwas dazukommt.
Wer nur aus Vorsicht absagen möchte, ist mit einer Buchung mit kostenloser Stornierung besser bedient. Die Stornoversicherung zahlt dafür nicht.
Fragen und Antworten
In einem geprüften Tarif nur,
wenn Sie spätestens 3 Tage nach Buchung abgeschlossen haben,
oder bei unerwarteten schweren Komplikationen bis zur 35.
Woche.
Ja, wenn er als Familienangehöriger gleichwertig versichert ist und mitreist.
In diesem Bedingungswerk sind Komplikationen danach weder beim Storno noch in der
Reisekrankenversicherung gedeckt.
Ja, mit Diagnose, Schwangerschaftswoche und Begründung der Reiseunfähigkeit.
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Wer ist bei der Stornoversicherung mitversichert?
Bei der Stornoversicherung ist mitversichert, wer in der Polizze namentlich steht. Familienan …
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