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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Reiseversicherung

Wer ist bei der Stornoversicherung mitversichert?

Kurz gesagt

Bei der Stornoversicherung ist mitversichert, wer in der Polizze namentlich steht. Familienangehörige wie Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister und Schwager lösen den Versicherungsfall aus. In einem geprüften Tarif dürfen pro Ereignis zusätzlich bis zu 6 weitere Mitreisende stornieren, aber nur, wenn sie gleichwertig versichert sind.

Wer ist bei der Stornoversicherung mitversichert?

Was es kostet

Prämien einer österreichischen Stornoversicherung, für Einzelne oder mehrere gemeinsam Reisende.

BeispielRichtwert
Reisepreis bis 1.000 Euro84 Euro
Reisepreis bis 2.000 Euro158 Euro
Reisepreis bis 4.000 Euro291 Euro
Vergleich der Arbeiterkammer, Familie mit 3.500 Euro Reiseetwa 90 bis 278 Euro

Prämien laut Leistungsbeschreibung, Stand Juni 2024,

und AK-Vergleich von 2023 inklusive weiterer Bausteine.

Die Werte im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Vier Freundinnen aus Graz, eine Mutter erkrankt

Vier Freundinnen buchen für 4.000 Euro ein Haus in Portugal. Drei haben dieselbe Stornoversicherung, eine hat keine. Die Mutter einer Versicherten erkrankt schwer.

Stornogebühren gesamt bei 50 Prozent2.000 Euro
Betroffene Versicherte500 Euro ersetzt
Zwei gleichwertig versicherte Freundinnenje 500 Euro ersetzt
Freundin ohne Versicherungträgt 500 Euro selbst

Drei Frauen bekommen ihre Gebühren ersetzt, die vierte nicht. Mit gleichem Vertrag für alle wären die ganzen 2.000 Euro gedeckt gewesen. Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Versicherte und Familienangehörige

Die Stornoversicherung ersetzt die Stornogebühren nur den Personen, die in der Polizze stehen. Familienangehörige, die nicht mitreisen, sind dagegen Auslöser: Erkrankt Ihre Mutter schwer und brauchen Sie sie zu betreuen, dürfen Sie stornieren.

In einem geprüften Bedingungswerk zählen Ehepartner, eingetragener Partner oder Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt, Kinder samt Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege- und Adoptivkindern, Eltern samt Groß- und Schwiegereltern, Geschwister, Stiefgeschwister sowie Schwager und Schwägerin dazu.

PersonLöst den Storno aus?Eigene Kosten ersetzt?
Sie selbstjaja
Mitreisender Ehepartner in der Polizzejaja
Daheimbleibende Eltern oder Geschwisterjanicht nötig
Mitreisende Freundin, gleichwertig versichertja, als eine von bis zu 6ja, über ihren Vertrag
Mitreisende Freundin ohne Stornoversicherungneinnein

Mitreisende und gleichwertiger Schutz

In diesem Tarif gilt ein Versicherungsfall auch für mitreisende Familienangehörige und für bis zu 6 weitere Mitreisende. Voraussetzung ist, dass sie beim selben Versicherer für einen solchen Fall ebenfalls versichert sind.

Reisen Sie mit Freunden, sollten daher alle beim selben Anbieter die Stornoversicherung abschließen. Sonst kann ein Teil der Gruppe nicht mit stornieren.

Nahestehende Personen ohne Verwandtschaft

Manche Bedingungswerke lassen Sie zusätzlich bis zu 2 nahestehende Personen benennen, etwa eine enge Freundin. Erkrankt sie schwer, ist das ein Stornogrund. Die Namen müssen Sie bei Abschluss schriftlich angeben.

Ohne diese Nennung zählt ein guter Freund nicht als Auslöser, auch wenn er Ihnen sehr nahesteht.

Familie und Gruppe im Reiseschutz

Beim Familientarif eines geprüften Reiseschutzes sind bis zu 7 gemeinsam reisende Personen versichert, davon höchstens 2 Erwachsene ab dem 21. Geburtstag. Die Personen müssen weder verwandt sein noch zusammenwohnen.

Die Versicherungssummen gelten dann für alle gemeinsam. Bei teuren Reisen prüfen Sie, ob die Summe für die ganze Gruppe reicht.

Schritt für Schritt

  1. Alle Reisenden namentlich in die Polizze schreiben.
  2. Freunde beim selben Versicherer versichern.
  3. Nahestehende Personen bei Abschluss benennen.
  4. Liste der Familienangehörigen im Bedingungswerk prüfen.
  5. Summe für die ganze Gruppe wählen.

Checkliste

  • Alle Reisenden in der Polizze
  • Mitreisende gleichwertig versichert
  • Bis zu 2 nahestehende Personen genannt
  • Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt
  • Versicherungssumme für alle

Häufige Fehler

  • Glauben, Freunde seien automatisch dabei
  • Mitreisende bei verschiedenen Versicherern versichern
  • Nahestehende Personen nicht schriftlich nennen
  • Summe nur für eine Person wählen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein Lebensgefährte mitversichert?

Wenn er in der Polizze steht.

Als Auslöser zählt er, wenn Sie im gemeinsamen Haushalt leben.

Zählen Schwiegereltern als Familienangehörige?

In einem geprüften Tarif ja, ebenso Schwager und Schwägerin.

Wie viele Mitreisende dürfen mit stornieren?

In diesem Tarif bis zu 6 weitere je Ereignis, wenn sie gleichwertig versichert sind.

Kann ich eine Freundin als Auslöser angeben?

Ja, als nahestehende Person, wenn Sie sie bei Abschluss schriftlich benennen.

Quellen

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