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Kurz gesagt
Bei der Stornoversicherung ist mitversichert, wer in der Polizze namentlich steht. Familienangehörige wie Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister und Schwager lösen den Versicherungsfall aus. In einem geprüften Tarif dürfen pro Ereignis zusätzlich bis zu 6 weitere Mitreisende stornieren, aber nur, wenn sie gleichwertig versichert sind.
Prämien einer österreichischen Stornoversicherung, für Einzelne oder mehrere gemeinsam Reisende.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Reisepreis bis 1.000 Euro | 84 Euro |
| Reisepreis bis 2.000 Euro | 158 Euro |
| Reisepreis bis 4.000 Euro | 291 Euro |
| Vergleich der Arbeiterkammer, Familie mit 3.500 Euro Reise | etwa 90 bis 278 Euro |
Prämien laut Leistungsbeschreibung, Stand Juni 2024,
und AK-Vergleich von 2023 inklusive weiterer Bausteine.
Die Werte im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Vier Freundinnen buchen für 4.000 Euro ein Haus in Portugal. Drei haben dieselbe Stornoversicherung, eine hat keine. Die Mutter einer Versicherten erkrankt schwer.
| Stornogebühren gesamt bei 50 Prozent | 2.000 Euro |
| Betroffene Versicherte | 500 Euro ersetzt |
| Zwei gleichwertig versicherte Freundinnen | je 500 Euro ersetzt |
| Freundin ohne Versicherung | trägt 500 Euro selbst |
Drei Frauen bekommen ihre Gebühren ersetzt, die vierte nicht. Mit gleichem Vertrag für alle wären die ganzen 2.000 Euro gedeckt gewesen. Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Die Stornoversicherung ersetzt die Stornogebühren nur den Personen, die in der Polizze stehen. Familienangehörige, die nicht mitreisen, sind dagegen Auslöser: Erkrankt Ihre Mutter schwer und brauchen Sie sie zu betreuen, dürfen Sie stornieren.
In einem geprüften Bedingungswerk zählen Ehepartner, eingetragener Partner oder Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt, Kinder samt Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege- und Adoptivkindern, Eltern samt Groß- und Schwiegereltern, Geschwister, Stiefgeschwister sowie Schwager und Schwägerin dazu.
| Person | Löst den Storno aus? | Eigene Kosten ersetzt? |
|---|---|---|
| Sie selbst | ja | ja |
| Mitreisender Ehepartner in der Polizze | ja | ja |
| Daheimbleibende Eltern oder Geschwister | ja | nicht nötig |
| Mitreisende Freundin, gleichwertig versichert | ja, als eine von bis zu 6 | ja, über ihren Vertrag |
| Mitreisende Freundin ohne Stornoversicherung | nein | nein |
In diesem Tarif gilt ein Versicherungsfall auch für mitreisende Familienangehörige und für bis zu 6 weitere Mitreisende. Voraussetzung ist, dass sie beim selben Versicherer für einen solchen Fall ebenfalls versichert sind.
Reisen Sie mit Freunden, sollten daher alle beim selben Anbieter die Stornoversicherung abschließen. Sonst kann ein Teil der Gruppe nicht mit stornieren.
Manche Bedingungswerke lassen Sie zusätzlich bis zu 2 nahestehende Personen benennen, etwa eine enge Freundin. Erkrankt sie schwer, ist das ein Stornogrund. Die Namen müssen Sie bei Abschluss schriftlich angeben.
Ohne diese Nennung zählt ein guter Freund nicht als Auslöser, auch wenn er Ihnen sehr nahesteht.
Beim Familientarif eines geprüften Reiseschutzes sind bis zu 7 gemeinsam reisende Personen versichert, davon höchstens 2 Erwachsene ab dem 21. Geburtstag. Die Personen müssen weder verwandt sein noch zusammenwohnen.
Die Versicherungssummen gelten dann für alle gemeinsam. Bei teuren Reisen prüfen Sie, ob die Summe für die ganze Gruppe reicht.
Fragen und Antworten
Wenn er in der Polizze steht.
Als Auslöser zählt er, wenn Sie im gemeinsamen Haushalt leben.
In einem geprüften Tarif ja, ebenso Schwager und Schwägerin.
In diesem Tarif bis zu 6 weitere je Ereignis, wenn sie gleichwertig versichert sind.
Ja, als nahestehende Person, wenn Sie sie bei Abschluss schriftlich benennen.
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