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Welches Attest brauche ich für die Stornoversicherung?

Kurz gesagt

Welches Attest brauche ich für die Stornoversicherung? Eine ärztliche Bestätigung, dass Sie wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht reisen können, mit Diagnose, Beginn und Behandlungsdaten, meist auf dem Formular des Versicherers. Die Krankenstandsbestätigung reicht dafür nicht. Das Attest ist keine Kassenleistung, die Ärztekammer Tirol empfiehlt dafür 40 Euro.

Welches Attest brauche ich für die Stornoversicherung?

Was es kostet

Was ein Attest in Österreich kostet und was beim Selbstbehalt bleibt, aus öffentlich genannten Zahlen.

BeispielRichtwert
Einfaches Attest, das Befunde aus der Behandlung bestätigt20 Euro laut Honorarempfehlung der Ärztekammer Tirol 2026
Umfangreicheres Attest, etwa für eine Stornoversicherung40 Euro laut Honorarempfehlung der Ärztekammer Tirol 2026
Bestätigung für private Versicherungen ohne Patientenkontakt40 Euro
Selbstbehalt in Standardtarifenhäufig 20 Prozent des ersatzfähigen Schadens

Stand Oktober 2026.

Die Honorare sind Empfehlungen der Ärztekammer Tirol, andere Bundesländer und einzelne Ärzte können abweichen.

Ob und wie hoch ein Selbstbehalt gilt, steht in Ihrer Polizze; das passende Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Pauschalreise für zwei Personen, 2.400 Euro, Lungenentzündung zwölf Tage vor Abreise

Die Hausärztin in Innsbruck stellt die Diagnose und bestätigt am selben Tag die Reiseunfähigkeit auf dem Formular des Versicherers. Die Reise wird am Abend storniert, der Veranstalter verrechnet 50 Prozent.

Reisepreis2.400 Euro
Stornogebühr 50 Prozent1.200 Euro
Selbstbehalt 20 Prozent240 Euro
Attest, selbst bezahlt40 Euro
Erstattung960 Euro

Mit vollständigem Attest und sofortiger Stornierung erhalten Sie 960 Euro, das Attest tragen Sie selbst. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Warum die Krankenstandsbestätigung nicht genügt

Die Krankenstandsbestätigung für den Dienstgeber zeigt nur, dass Sie arbeitsunfähig sind. Die Stornoversicherung muss aber prüfen, ob eine unerwartete schwere Erkrankung vorliegt und ob Sie deshalb nicht verreisen können. Dafür braucht sie die Diagnose, den Beginn der Krankheit und eine klare Aussage zur Reiseunfähigkeit.

Die meisten österreichischen Anbieter stellen ein eigenes Formular für die ärztliche Bestätigung bereit. Laden Sie es herunter, bevor Sie zum Arzt gehen, das erspart einen zweiten Termin.

StornogrundWelcher Nachweis meist verlangt wird
Unerwartete schwere Erkrankungärztliche Bestätigung der Reiseunfähigkeit mit Diagnose und Behandlungsdaten
Schwerer UnfallBestätigung mit Diagnose, Unfalltag und Behandlung, oft auch Ambulanzbefund
Psychische Erkrankungin manchen Bedingungen Bestätigung vom Facharzt für Psychiatrie
Erkrankung eines AngehörigenBestätigung über dessen Erkrankung und warum Sie gebraucht werden
Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeitärztliche Bestätigung mit Datum und Befund
Tod eines AngehörigenSterbeurkunde, kein Attest

Was im Attest stehen muss

Typische Formulare fragen nach der Diagnose, wann die Beschwerden begonnen haben und wann Sie erstmals behandelt wurden, ob ein Zusammenhang mit einer früheren Erkrankung besteht, wie lange die Krankheit voraussichtlich dauert und ab wann Reiseunfähigkeit besteht. Auch das Datum, an dem der Arzt von der Reise abgeraten hat, ist wichtig.

Bei bekannten Vorerkrankungen zahlen viele Tarife nur, wenn sich der Zustand unerwartet verschlechtert hat. Bitten Sie Ihren Arzt, genau das zu vermerken.

Kosten, Wahlarzt und Facharzt

Ein Attest für eine private Versicherung ist eine außervertragliche Leistung, die Krankenkasse übernimmt sie nicht. Die Ärztekammer Tirol empfiehlt für 2026 für ein umfangreicheres Attest an eine Stornoversicherung 40 Euro, für eine einfache Bestätigung von Befunden 20 Euro. Andere Bundesländer und Wahlärzte können abweichen.

Bei psychischen Erkrankungen verlangen manche Bedingungen eine Bestätigung vom Facharzt für Psychiatrie. Weil Termine knapp sind, melden Sie sich früh und informieren Sie den Versicherer, falls sich das Attest verzögert.

Zeitpunkt und Rückfragen

Stornieren Sie sofort, sobald feststeht, dass Sie nicht reisen können, und lassen Sie die Reiseunfähigkeit am selben Tag bestätigen. Steigen die Stornogebühren, weil Sie zu spät abgesagt haben, zahlt die Versicherung oft nur den Betrag, der bei rechtzeitiger Absage angefallen wäre.

Der Versicherer darf nachfragen und einen eigenen Arzt einschalten. Dafür müssen Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Kein Attest brauchen Sie bei Gründen ohne Krankheit, etwa einem Einbruch in der Wohnung, dort zählen Polizeiprotokoll oder ähnliche Nachweise.

Schritt für Schritt

  1. Formular für die ärztliche Bestätigung beim Versicherer herunterladen.
  2. Arzt aufsuchen und Reiseunfähigkeit mit Diagnose und Behandlungsdaten bestätigen lassen.
  3. Bei psychischer Erkrankung früh einen Termin beim Facharzt für Psychiatrie vereinbaren.
  4. Die Reise sofort stornieren, um die Stornogebühr niedrig zu halten.
  5. Attest, Stornorechnung, Buchungsbestätigung und Polizze einreichen.

Checkliste

  • Formular des Versicherers verwendet
  • Diagnose, Beginn und Behandlungsdaten eingetragen
  • Reiseunfähigkeit ausdrücklich bestätigt
  • Facharzt bei psychischer Erkrankung, wenn verlangt
  • Attest am Tag der Stornierung oder davor ausgestellt
  • Stornorechnung und Buchungsunterlagen beigelegt

Häufige Fehler

  • Nur die Krankenstandsbestätigung einreichen
  • Erst stornieren und Wochen später zum Arzt gehen
  • Mit der Stornierung warten, bis es einem besser geht
  • Eine bekannte Vorerkrankung verschweigen, die im Attest auffällt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Reicht die Krankenstandsbestätigung für die Stornoversicherung?

Nein. Der Versicherer braucht Diagnose, Beginn der Krankheit und eine Aussage zur Reiseunfähigkeit.

Wer zahlt das Attest?

Sie selbst, es ist keine Kassenleistung. Die Ärztekammer Tirol empfiehlt dafür 40 Euro.

Muss ich zum Facharzt?

Bei psychischen Erkrankungen verlangen manche Bedingungen den Facharzt für Psychiatrie. Sonst reicht der behandelnde Arzt.

Kann ich das Attest nachreichen?

Das Formular ja, die Untersuchung sollte aber zur Zeit der Stornierung stattgefunden haben.

Brauche ich ein Attest, wenn ein Angehöriger krank ist?

Ja, über dessen Erkrankung, am besten mit dem Hinweis, warum Sie gebraucht werden.

Darf der Versicherer einen eigenen Arzt einschalten?

Ja. Dafür müssen Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden.

Quellen

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