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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Rechtsschutz

Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich die Prozesskosten, wenn ich verliere?

Kurz gesagt

Ja. Verlieren Sie einen versicherten Zivilprozess in Österreich, zahlt die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten: Gerichtsgebühren, Sachverständige, Ihren Anwalt nach Tarif und auch die Kosten der Gegenseite, die Sie nach § 41 ZPO ersetzen müssen. Sie tragen nur den Selbstbehalt, meist 100 bis 500 Euro. Die Versicherungssumme liegt oft bei 140.000 bis 400.000 Euro. Voraussetzung ist eine Deckungszusage.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich die Prozesskosten, wenn ich verliere?

Was es kostet

Veröffentlichte Werte aus Österreich zu Prämien, Summen und Selbstbehalten der Rechtsschutzversicherung.

BeispielRichtwert
Familie, umfangreicher Kfz- und Privatrechtsschutz, Vergleich der Arbeiterkammeretwa 233 bis 484 Euro im Jahr
Einzelperson, Basisschutz ohne Kfzab etwa 6 Euro im Monat
Üblicher Selbstbehalt je Falletwa 100 bis 500 Euro
Versicherungssumme der verglichenen Produkte140.000 bis 400.000 Euro

Werte Stand Oktober 2026 aus veröffentlichten Vergleichen.

Die Kosten im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;

die genaue Höhe richtet sich nach Rechtsanwaltstarif und Gerichtsgebührengesetz.

Rechenbeispiel

Klage um 10.000 Euro gegen einen Handwerker, verloren

Sie fordern 10.000 Euro für eine mangelhafte Badsanierung. Der Versicherer hat Deckung zugesagt, das Gericht weist die Klage nach Verhandlung und Gutachten ab.

Eigener Anwalt nach Tarifetwa 2.000 bis 3.500 Euro
Kosten der Gegenseite, vom Gericht bestimmtetwa 2.000 bis 3.500 Euro
Pauschalgebühr und Sachverständigeretwa 1.000 bis 3.000 Euro
Ihr Selbstbehaltzum Beispiel 200 Euro

Zusammen etwa 5.000 bis 10.000 Euro, die der Versicherer bis auf den Selbstbehalt übernimmt. Ohne Rechtsschutz zahlen Sie alles selbst.

Wer verliert, zahlt beide Seiten

Im österreichischen Zivilprozess muss die Partei, die vollständig unterliegt, dem Gegner alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten ersetzen. So steht es in § 41 ZPO. Dazu kommen die eigenen Anwaltskosten und die Pauschalgebühr, die schon bei der Klage fällig wird.

Die Rechtsschutzversicherung deckt genau dieses Risiko. In verbreiteten Bedingungswerken übernimmt der Versicherer die Gebühren des Gerichts, Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen sowie im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite, soweit Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind.

KostenartBeim verlorenen ProzessZahlt die Rechtsschutzversicherung?
Eigener Anwaltnach Tarif oder Vereinbarungja, bis zum Rechtsanwaltstarif
Anwalt der Gegenseitenach Tarif, vom Gericht bestimmtja
Pauschalgebühr des Gerichtsje nach Streitwertja
Sachverständige, Dolmetscher, Zeugenje nach Fallja
Selbstbehaltzum Beispiel 200 Euronein, den tragen Sie

Vergleich und teilweises Verlieren

Gewinnen Sie nur zum Teil, werden die Kosten nach dem Erfolg aufgeteilt oder gegeneinander aufgehoben. Ihren Anteil übernimmt der Versicherer.

Beim Vergleich zahlt der Versicherer die Kosten nur in dem Umfang, der dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen entspricht. Nehmen Sie im Vergleich mehr Kosten auf sich, bleibt der Rest bei Ihnen. Stimmen Sie einen Vergleich deshalb vorher mit dem Versicherer ab.

Wo die Deckung endet

Ihr eigener Anwalt wird nur bis zum Rechtsanwaltstarif bezahlt. Haben Sie ein höheres Stundenhonorar vereinbart, zahlen Sie die Differenz selbst, auch wenn Sie gewinnen. Bezahlt wird außerdem nur bis zur Versicherungssumme.

Kein Schutz besteht für Streitigkeiten, die vor Vertragsbeginn oder in der Wartefrist von meist drei Monaten entstanden sind, und für Bereiche, die Sie nicht versichert haben. Hält der Versicherer die Sache für aussichtslos, kann er ablehnen; dafür sehen die Bedingungen ein Schiedsgutachterverfahren vor.

Arbeits- und Sozialgericht

In Sozialrechtssachen, etwa um Pension oder Pflegegeld, trägt der Versicherungsträger seine eigenen Verfahrenskosten nach § 77 ASGG unabhängig vom Ausgang. Versicherte müssen ihm Kosten nur ersetzen, wenn sie mutwillig oder verschleppend prozessiert haben. Das Kostenrisiko beim Verlieren ist dort also gering.

Für Streit mit dem Arbeitgeber haben Arbeitnehmer über die Arbeiterkammer oft kostenlosen Rechtsschutz bis vor Gericht. Eine private Rechtsschutzversicherung braucht es dafür nicht immer.

Wann Sie das Risiko selbst tragen können

Wer wenig Einkommen hat, kann Verfahrenshilfe beantragen. Sie deckt aber nicht die Kosten der Gegenseite, wenn Sie verlieren. Dieses Risiko trägt nur eine Rechtsschutzversicherung.

Wer selten streitet und eine Rücklage von einigen Tausend Euro hat, kann kleinere Prozesse auch ohne Versicherung führen. Rechnen Sie vor der Klage mit Ihrer Kanzlei das volle Risiko aus beiden Anwälten und Gericht durch.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Klage beim Versicherer die Deckungszusage einholen.
  2. Mit der Kanzlei klären, ob nach Tarif oder nach Stunden abgerechnet wird.
  3. Das volle Kostenrisiko aus beiden Anwälten, Gericht und Gutachten rechnen.
  4. Einen Vergleich vorher mit dem Versicherer abstimmen.
  5. Nach dem Urteil die Kostenentscheidung sofort an den Versicherer schicken.

Checkliste

  • Deckungszusage schriftlich
  • Streit fällt in einen versicherten Baustein
  • Wartefrist abgelaufen, Streit nach Vertragsbeginn entstanden
  • Versicherungssumme ausreichend für zwei Instanzen
  • Abrechnung nach Tarif oder Differenz eingeplant
  • Selbstbehalt bekannt

Häufige Fehler

  • Ohne Deckungszusage klagen
  • Stundenhonorar vereinbaren und volle Erstattung erwarten
  • Vergleich ohne Rücksprache schließen
  • Glauben, Verfahrenshilfe decke auch die Kosten des Gegners

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was passiert, wenn ich verliere und keine Deckungszusage habe?

Dann tragen Sie alle Kosten selbst, auch die des Gegners.

Holen Sie die Zusage deshalb immer vor der Klage ein.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch die zweite Instanz?

Ja, wenn sie die Erfolgsaussicht bejaht und für das Rechtsmittel neu zusagt.

Zahlt sie den Schadenersatz, zu dem ich verurteilt werde?

Nein.

Rechtsschutz zahlt Verfahrenskosten, nicht den Betrag, den Sie dem Gegner schulden.

Dafür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.

Darf ich meinen Anwalt frei wählen?

Für Verfahren vor Gericht ja, das sichert § 158k VersVG.

Bezahlt wird aber nur bis zum Tarif.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Meist 100 bis 500 Euro je Fall.

Manche Tarife verzichten darauf, wenn Sie den vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt nehmen.

Quellen

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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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