Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich Mitglied der Arbeiterkammer bin?
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Kurz gesagt
Ja. Verlieren Sie einen versicherten Zivilprozess in Österreich, zahlt die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten: Gerichtsgebühren, Sachverständige, Ihren Anwalt nach Tarif und auch die Kosten der Gegenseite, die Sie nach § 41 ZPO ersetzen müssen. Sie tragen nur den Selbstbehalt, meist 100 bis 500 Euro. Die Versicherungssumme liegt oft bei 140.000 bis 400.000 Euro. Voraussetzung ist eine Deckungszusage.
Veröffentlichte Werte aus Österreich zu Prämien, Summen und Selbstbehalten der Rechtsschutzversicherung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Familie, umfangreicher Kfz- und Privatrechtsschutz, Vergleich der Arbeiterkammer | etwa 233 bis 484 Euro im Jahr |
| Einzelperson, Basisschutz ohne Kfz | ab etwa 6 Euro im Monat |
| Üblicher Selbstbehalt je Fall | etwa 100 bis 500 Euro |
| Versicherungssumme der verglichenen Produkte | 140.000 bis 400.000 Euro |
Werte Stand Oktober 2026 aus veröffentlichten Vergleichen.
Die Kosten im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;
die genaue Höhe richtet sich nach Rechtsanwaltstarif und Gerichtsgebührengesetz.
Rechenbeispiel
Sie fordern 10.000 Euro für eine mangelhafte Badsanierung. Der Versicherer hat Deckung zugesagt, das Gericht weist die Klage nach Verhandlung und Gutachten ab.
| Eigener Anwalt nach Tarif | etwa 2.000 bis 3.500 Euro |
| Kosten der Gegenseite, vom Gericht bestimmt | etwa 2.000 bis 3.500 Euro |
| Pauschalgebühr und Sachverständiger | etwa 1.000 bis 3.000 Euro |
| Ihr Selbstbehalt | zum Beispiel 200 Euro |
Zusammen etwa 5.000 bis 10.000 Euro, die der Versicherer bis auf den Selbstbehalt übernimmt. Ohne Rechtsschutz zahlen Sie alles selbst.
Im österreichischen Zivilprozess muss die Partei, die vollständig unterliegt, dem Gegner alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten ersetzen. So steht es in § 41 ZPO. Dazu kommen die eigenen Anwaltskosten und die Pauschalgebühr, die schon bei der Klage fällig wird.
Die Rechtsschutzversicherung deckt genau dieses Risiko. In verbreiteten Bedingungswerken übernimmt der Versicherer die Gebühren des Gerichts, Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen sowie im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite, soweit Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind.
| Kostenart | Beim verlorenen Prozess | Zahlt die Rechtsschutzversicherung? |
|---|---|---|
| Eigener Anwalt | nach Tarif oder Vereinbarung | ja, bis zum Rechtsanwaltstarif |
| Anwalt der Gegenseite | nach Tarif, vom Gericht bestimmt | ja |
| Pauschalgebühr des Gerichts | je nach Streitwert | ja |
| Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen | je nach Fall | ja |
| Selbstbehalt | zum Beispiel 200 Euro | nein, den tragen Sie |
Gewinnen Sie nur zum Teil, werden die Kosten nach dem Erfolg aufgeteilt oder gegeneinander aufgehoben. Ihren Anteil übernimmt der Versicherer.
Beim Vergleich zahlt der Versicherer die Kosten nur in dem Umfang, der dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen entspricht. Nehmen Sie im Vergleich mehr Kosten auf sich, bleibt der Rest bei Ihnen. Stimmen Sie einen Vergleich deshalb vorher mit dem Versicherer ab.
Ihr eigener Anwalt wird nur bis zum Rechtsanwaltstarif bezahlt. Haben Sie ein höheres Stundenhonorar vereinbart, zahlen Sie die Differenz selbst, auch wenn Sie gewinnen. Bezahlt wird außerdem nur bis zur Versicherungssumme.
Kein Schutz besteht für Streitigkeiten, die vor Vertragsbeginn oder in der Wartefrist von meist drei Monaten entstanden sind, und für Bereiche, die Sie nicht versichert haben. Hält der Versicherer die Sache für aussichtslos, kann er ablehnen; dafür sehen die Bedingungen ein Schiedsgutachterverfahren vor.
In Sozialrechtssachen, etwa um Pension oder Pflegegeld, trägt der Versicherungsträger seine eigenen Verfahrenskosten nach § 77 ASGG unabhängig vom Ausgang. Versicherte müssen ihm Kosten nur ersetzen, wenn sie mutwillig oder verschleppend prozessiert haben. Das Kostenrisiko beim Verlieren ist dort also gering.
Für Streit mit dem Arbeitgeber haben Arbeitnehmer über die Arbeiterkammer oft kostenlosen Rechtsschutz bis vor Gericht. Eine private Rechtsschutzversicherung braucht es dafür nicht immer.
Wer wenig Einkommen hat, kann Verfahrenshilfe beantragen. Sie deckt aber nicht die Kosten der Gegenseite, wenn Sie verlieren. Dieses Risiko trägt nur eine Rechtsschutzversicherung.
Wer selten streitet und eine Rücklage von einigen Tausend Euro hat, kann kleinere Prozesse auch ohne Versicherung führen. Rechnen Sie vor der Klage mit Ihrer Kanzlei das volle Risiko aus beiden Anwälten und Gericht durch.
Fragen und Antworten
Dann tragen Sie alle Kosten selbst, auch die des Gegners.
Holen Sie die Zusage deshalb immer vor der Klage ein.
Ja, wenn sie die Erfolgsaussicht bejaht und für das Rechtsmittel neu zusagt.
Nein.
Rechtsschutz zahlt Verfahrenskosten, nicht den Betrag, den Sie dem Gegner schulden.
Dafür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
Für Verfahren vor Gericht ja, das sichert § 158k VersVG.
Bezahlt wird aber nur bis zum Tarif.
Meist 100 bis 500 Euro je Fall.
Manche Tarife verzichten darauf, wenn Sie den vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalt nehmen.
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Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich Mitglied der Arbeiterkammer bin?
Was kostet ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung in Österreich?
Ohne Rechtsschutzversicherung kostet ein Anwalt in Österreich meist 150 bis 500 Euro netto je …
Kann ich den Anwalt bei der Rechtsschutzversicherung in Österreich selbst wählen?
Ja, für Verfahren vor Gericht oder Behörde. § 158k VersVG sichert Ihnen dort die freie Wahl. …
Lohnt sich ein Rechtsschutz ohne Selbstbehalt in Österreich?
Meist nicht. Ein Selbstbehalttarif ist in Österreich bis zu 25 Prozent günstiger, und wer den …
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich nicht?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt in Österreich nicht, wenn der Verstoß vor Vertragsbeginn o …
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