Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich Mitglied der Arbeiterkammer bin?
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Kurz gesagt
Ja, wenn Ihr Vertrag einen Beratungs-Rechtsschutz enthält. Dann zahlt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung beim Anwalt als mündliche Rechtsauskunft, oft bis zu einem fixen Betrag wie 50 Euro und höchstens einmal im Monat. Eine Stunde in der Kanzlei kostet in Österreich meist 180 bis 300 Euro. Kostenlos ist die Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern.
Veröffentlichte Werte zu Beratungskosten und Beratungs-Rechtsschutz in Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer | 0 Euro |
| Erstberatung in der Kanzlei, eine Stunde | etwa 180 bis 300 Euro |
| Stundensatz | etwa 150 bis 500 Euro netto |
| Beratungs-Rechtsschutz in einem Tarif | 50 Euro je Beratung, einmal im Monat |
| Einzelperson, Basisschutz mit Beratung, ohne Kfz | ab etwa 6 Euro im Monat |
Werte Stand Oktober 2026 aus veröffentlichten Quellen.
Der Selbstbehalt von 200 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ihr Vater ist gestorben, Sie wollen wissen, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht. Ihr Vertrag hat Beratungs-Rechtsschutz mit 50 Euro je Beratung.
| Erste Anwaltliche Auskunft | 0 Euro |
| Eine Stunde beim Anwalt für Erbrecht | etwa 250 Euro |
| Leistung aus dem Beratungs-Rechtsschutz | 50 Euro |
| Ihr Anteil | etwa 200 Euro |
Der Beratungs-Rechtsschutz senkt die Kosten, deckt eine ausführliche Beratung aber nicht ganz. Für die Orientierung reicht oft die kostenlose Auskunft der Kammer.
In Österreich ist die Erstberatung meist über einen eigenen Baustein geregelt, den Beratungs-Rechtsschutz. In verbreiteten Bedingungswerken umfasst er eine mündliche Rechtsauskunft durch den Versicherer selbst oder durch einen vom Versicherer ausgewählten Anwalt oder Notar, bis zu einem im Vertrag festgelegten Betrag.
Häufig ist die Beratung durch einen Anwalt höchstens einmal im Monat möglich. Ein veröffentlichtes Beispiel zahlt 50 Euro je Beratung. Eine ausführliche Stunde in der Kanzlei kostet mehr, den Rest tragen Sie selbst.
| Weg zur Erstberatung | Kosten für Sie | Hinweis |
|---|---|---|
| Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer | 0 Euro | kurzes Orientierungsgespräch |
| Beratung durch die Arbeiterkammer | 0 Euro | für Arbeitsrecht, AK-Mitglieder |
| Beratungs-Rechtsschutz des Versicherers | 0 Euro bis Betrag laut Vertrag | meist einmal im Monat |
| Erstberatung in der Kanzlei, eine Stunde | etwa 180 bis 300 Euro | plus 20 Prozent Umsatzsteuer möglich, vorher fragen |
| Laufender versicherter Rechtsfall | nur Selbstbehalt | Beratung gehört zum Fall |
Als Versicherungsfall gilt im Beratungs-Rechtsschutz eine bereits eingetretene oder bevorstehende Änderung Ihrer rechtlichen Verhältnisse, die eine Beratung notwendig macht. Das ist weiter gefasst als bei einem Streit: Eine geplante Übergabe, eine bevorstehende Trennung oder ein Erbfall können genügen.
Je nach Vertrag gilt der Baustein für den Privatbereich, den Berufsbereich oder beides, und für Ihre mitversicherten Angehörigen. Prüfen Sie im Antrag, welche Bereiche angekreuzt sind.
Haben Sie schon einen Streit in einem versicherten Bereich, etwa mit dem Vermieter oder nach einem Unfall, gehört die erste Beratung zum Rechtsfall selbst. Der Versicherer zahlt dann den Anwalt nach Tarif bis zur Versicherungssumme, abzüglich Ihres Selbstbehalts.
Liegt der Selbstbehalt bei 200 Euro, bleibt von einer Erstberatung um 250 Euro wenig übrig. Der Schutz zeigt seinen Wert erst, wenn der Anwalt schreibt, verhandelt oder klagt.
Die Rechtsanwaltskammern bieten in jedem Bundesland die Erste Anwaltliche Auskunft an, ein kostenloses Orientierungsgespräch. Auch die erste Auskunft beim Notariat ist kostenlos. Für Streit mit dem Arbeitgeber beraten die Arbeiterkammern ihre Mitglieder und vertreten sie oft bis vor Gericht.
Für eine einzelne Frage ohne Streit reicht das oft. Eine Rechtsschutzversicherung nur wegen der Erstberatung abzuschließen, lohnt sich kaum; sie lohnt sich wegen der Kosten eines Prozesses.
Fragen und Antworten
Ein kostenloses Orientierungsgespräch, das die Rechtsanwaltskammern in jedem Bundesland anbieten.
Es ersetzt keine ausführliche Beratung.
In verbreiteten Bedingungen höchstens einmal im Monat für eine Beratung durch einen Anwalt.
In verbreiteten Bedingungen kann sich die Rechtsauskunft auf Fragen aus allen Rechtsgebieten
beziehen.
Für einen Streit vor Gericht im Familien- oder Erbrecht brauchen Sie dagegen eigene Bausteine.
Ja, als Teil des versicherten Rechtsfalls,
wenn der Bereich versichert ist und die Wartefrist abgelaufen ist.
Für Arbeitsrecht oft nicht, weil die Arbeiterkammer ihre Mitglieder kostenlos berät und vertritt.
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Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung, wenn ich Mitglied der Arbeiterkammer bin?
Was kostet ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung in Österreich?
Ohne Rechtsschutzversicherung kostet ein Anwalt in Österreich meist 150 bis 500 Euro netto je …
Kann ich den Anwalt bei der Rechtsschutzversicherung in Österreich selbst wählen?
Ja, für Verfahren vor Gericht oder Behörde. § 158k VersVG sichert Ihnen dort die freie Wahl. …
Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich bei Erbstreitigkeiten?
Nur mit dem eigenen Baustein Erbrecht, und dann eng. Gedeckt ist meist der Streit vor dem Ziv …
Lohnt sich ein Rechtsschutz ohne Selbstbehalt in Österreich?
Meist nicht. Ein Selbstbehalttarif ist in Österreich bis zu 25 Prozent günstiger, und wer den …
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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
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