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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Rechtsschutz

Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich die Erstberatung beim Anwalt?

Kurz gesagt

Ja, wenn Ihr Vertrag einen Beratungs-Rechtsschutz enthält. Dann zahlt die Rechtsschutzversicherung die Erstberatung beim Anwalt als mündliche Rechtsauskunft, oft bis zu einem fixen Betrag wie 50 Euro und höchstens einmal im Monat. Eine Stunde in der Kanzlei kostet in Österreich meist 180 bis 300 Euro. Kostenlos ist die Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Österreich die Erstberatung beim Anwalt?

Was es kostet

Veröffentlichte Werte zu Beratungskosten und Beratungs-Rechtsschutz in Österreich.

BeispielRichtwert
Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer0 Euro
Erstberatung in der Kanzlei, eine Stundeetwa 180 bis 300 Euro
Stundensatzetwa 150 bis 500 Euro netto
Beratungs-Rechtsschutz in einem Tarif50 Euro je Beratung, einmal im Monat
Einzelperson, Basisschutz mit Beratung, ohne Kfzab etwa 6 Euro im Monat

Werte Stand Oktober 2026 aus veröffentlichten Quellen.

Der Selbstbehalt von 200 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Erbfall in der Familie, Frage zum Pflichtteil

Ihr Vater ist gestorben, Sie wollen wissen, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht. Ihr Vertrag hat Beratungs-Rechtsschutz mit 50 Euro je Beratung.

Erste Anwaltliche Auskunft0 Euro
Eine Stunde beim Anwalt für Erbrechtetwa 250 Euro
Leistung aus dem Beratungs-Rechtsschutz50 Euro
Ihr Anteiletwa 200 Euro

Der Beratungs-Rechtsschutz senkt die Kosten, deckt eine ausführliche Beratung aber nicht ganz. Für die Orientierung reicht oft die kostenlose Auskunft der Kammer.

Beratungs-Rechtsschutz: was er zahlt

In Österreich ist die Erstberatung meist über einen eigenen Baustein geregelt, den Beratungs-Rechtsschutz. In verbreiteten Bedingungswerken umfasst er eine mündliche Rechtsauskunft durch den Versicherer selbst oder durch einen vom Versicherer ausgewählten Anwalt oder Notar, bis zu einem im Vertrag festgelegten Betrag.

Häufig ist die Beratung durch einen Anwalt höchstens einmal im Monat möglich. Ein veröffentlichtes Beispiel zahlt 50 Euro je Beratung. Eine ausführliche Stunde in der Kanzlei kostet mehr, den Rest tragen Sie selbst.

Weg zur ErstberatungKosten für SieHinweis
Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer0 Eurokurzes Orientierungsgespräch
Beratung durch die Arbeiterkammer0 Eurofür Arbeitsrecht, AK-Mitglieder
Beratungs-Rechtsschutz des Versicherers0 Euro bis Betrag laut Vertragmeist einmal im Monat
Erstberatung in der Kanzlei, eine Stundeetwa 180 bis 300 Europlus 20 Prozent Umsatzsteuer möglich, vorher fragen
Laufender versicherter Rechtsfallnur SelbstbehaltBeratung gehört zum Fall

Wann der Beratungs-Rechtsschutz greift

Als Versicherungsfall gilt im Beratungs-Rechtsschutz eine bereits eingetretene oder bevorstehende Änderung Ihrer rechtlichen Verhältnisse, die eine Beratung notwendig macht. Das ist weiter gefasst als bei einem Streit: Eine geplante Übergabe, eine bevorstehende Trennung oder ein Erbfall können genügen.

Je nach Vertrag gilt der Baustein für den Privatbereich, den Berufsbereich oder beides, und für Ihre mitversicherten Angehörigen. Prüfen Sie im Antrag, welche Bereiche angekreuzt sind.

Beratung im laufenden Rechtsfall

Haben Sie schon einen Streit in einem versicherten Bereich, etwa mit dem Vermieter oder nach einem Unfall, gehört die erste Beratung zum Rechtsfall selbst. Der Versicherer zahlt dann den Anwalt nach Tarif bis zur Versicherungssumme, abzüglich Ihres Selbstbehalts.

Liegt der Selbstbehalt bei 200 Euro, bleibt von einer Erstberatung um 250 Euro wenig übrig. Der Schutz zeigt seinen Wert erst, wenn der Anwalt schreibt, verhandelt oder klagt.

Kostenlose Wege zuerst nutzen

Die Rechtsanwaltskammern bieten in jedem Bundesland die Erste Anwaltliche Auskunft an, ein kostenloses Orientierungsgespräch. Auch die erste Auskunft beim Notariat ist kostenlos. Für Streit mit dem Arbeitgeber beraten die Arbeiterkammern ihre Mitglieder und vertreten sie oft bis vor Gericht.

Für eine einzelne Frage ohne Streit reicht das oft. Eine Rechtsschutzversicherung nur wegen der Erstberatung abzuschließen, lohnt sich kaum; sie lohnt sich wegen der Kosten eines Prozesses.

Schritt für Schritt

  1. Im Vertrag nachsehen, ob Beratungs-Rechtsschutz enthalten ist und für welche Bereiche.
  2. Prüfen, ob der Versicherer selbst berät oder einen Anwalt auswählt.
  3. Für eine erste Orientierung die Erste Anwaltliche Auskunft nutzen.
  4. Bei Streit im Job zuerst die Arbeiterkammer fragen.
  5. Vor einem Kanzleitermin den Preis und die Höhe der Versicherungsleistung klären.

Checkliste

  • Beratungs-Rechtsschutz im Vertrag
  • Bereich Privat oder Beruf angekreuzt
  • Betrag je Beratung bekannt
  • Grenze einmal im Monat beachtet
  • Kostenlose Auskunft der Kammer genutzt
  • Selbstbehalt im laufenden Fall eingeplant

Häufige Fehler

  • Glauben, der Beratungs-Rechtsschutz zahle eine ganze Stunde in jeder Kanzlei
  • Den Anwalt selbst wählen, wenn der Vertrag einen ausgewählten Anwalt vorsieht
  • Die kostenlosen Angebote von Kammer und AK übersehen
  • Den Selbstbehalt bei kleinen Rechnungen vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist die Erste Anwaltliche Auskunft?

Ein kostenloses Orientierungsgespräch, das die Rechtsanwaltskammern in jedem Bundesland anbieten.

Es ersetzt keine ausführliche Beratung.

Wie oft zahlt der Beratungs-Rechtsschutz?

In verbreiteten Bedingungen höchstens einmal im Monat für eine Beratung durch einen Anwalt.

Gilt der Beratungs-Rechtsschutz auch für Familie und Erbe?

In verbreiteten Bedingungen kann sich die Rechtsauskunft auf Fragen aus allen Rechtsgebieten

beziehen.

Für einen Streit vor Gericht im Familien- oder Erbrecht brauchen Sie dagegen eigene Bausteine.

Zahlt die Versicherung die Beratung im laufenden Streit?

Ja, als Teil des versicherten Rechtsfalls,

wenn der Bereich versichert ist und die Wartefrist abgelaufen ist.

Brauche ich als Arbeitnehmer dafür eine Versicherung?

Für Arbeitsrecht oft nicht, weil die Arbeiterkammer ihre Mitglieder kostenlos berät und vertritt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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