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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Zahlt die Haushaltsversicherung bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer?

Kurz gesagt

Ja, wenn jemand in Ihr versperrtes Hotelzimmer einbricht oder Sie beraubt. Dann zahlt die Haushaltsversicherung über die Außenversicherung, meist bis 10 Prozent der Versicherungssumme, bei 70.000 Euro also bis 7.000 Euro. Einfacher Diebstahl ohne Einbruch ist unterwegs nicht gedeckt. Dann haftet oft der Hotelier: in Österreich bis 1.100 Euro, für Geld und Schmuck bis 550 Euro.

Zahlt die Haushaltsversicherung bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer?

Was es kostet

Die Außenversicherung ist in der Prämie enthalten. Grenzen aus veröffentlichten Bedingungen, Haftung des Hoteliers aus dem Gesetz.

BeispielRichtwert
Außenversicherung bei 70.000 Euro Versicherungssumme10 Prozent, also bis 7.000 Euro
Haftung des Hoteliers für eingebrachte Sachenbis 1.100 Euro
Haftung des Hoteliers für Kostbarkeiten, Geld, Wertpapierebis 550 Euro
Haushaltsversicherung 70 Quadratmeter in Wienetwa 6 bis 15 Euro im Monat, rund 72 bis 180 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Die Grenze der Außenversicherung stammt aus veröffentlichten Bedingungen;

Ihre Polizze kann andere Werte enthalten.

Die Rechenbeispiele sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Zwei Diebstähle im Hotel in Salzburg

Eine Familie aus Linz mit 70.000 Euro Versicherungssumme und 10 Prozent Außenversicherung. Die Schadenbeträge sind angenommene Werte.

Fall 1: Zimmertür aufgebrochen, Tablet, Kamera und Kleidung weg4.600 Euro
Haushaltsversicherung zahlt (Grenze 7.000 Euro)4.600 Euro, abzüglich Selbstbehalt
Fall 2: ohne Einbruchspuren fehlen eine Uhr für 900 Euro und 200 Euro Bargeld1.100 Euro
Haushaltsversicherung zahlt0 Euro, einfacher Diebstahl
Hotelier haftet für Kostbarkeiten und Geld, sofort gemeldetbis 550 Euro

Im ersten Fall zahlt die Haushaltsversicherung. Im zweiten bleiben Sie auf 550 Euro sitzen, weil Uhr und Bargeld als Kostbarkeiten und Geld unter die Grenze von 550 Euro fallen. An der Rezeption hinterlegt, wäre die Grenze nicht zum Tragen gekommen.

Wann die Haushaltsversicherung zahlt

Nehmen Sie Sachen auf Reisen mit, sind sie über die Außenversicherung Ihrer Haushaltsversicherung geschützt. In veröffentlichten Bedingungen gilt sie weltweit, aber nur in Gebäuden, ausgenommen Beraubung. Ein Hotelzimmer ist ein solches Gebäude. Manche Polizzen begrenzen das Gebiet auf Europa und die Mittelmeerländer; sehen Sie vor einer Fernreise nach.

Für Einbruchdiebstahl muss der Täter etwa Türen oder Fenster aufbrechen, mit Werkzeug oder falschem Schlüssel eindringen oder ein versperrtes Behältnis aufbrechen. In manchen Bedingungen gilt der Einbruchschutz unterwegs nur in ständig bewohnten Gebäuden, also mindestens 270 Tage im Jahr bewohnt. Bei einem Ganzjahreshotel ist das kein Thema, bei einer Hütte mit kurzer Saison kann es eines werden.

Fall im HotelHaushaltsversicherungHotelier nach ABGB
Zimmertür aufgebrochen, Laptop wegja, bis zur Grenze der Außenversicherungja, bis 1.100 Euro
Zimmersafe aufgebrochen, Bargeld wegja, Grenzen für Wertsachen beachtenja, Geld bis 550 Euro
Sachen weg, keine Einbruchspurennein, einfacher Diebstahlja, wenn das Hotel nicht entlastet ist
Skier aus dem offenen Skiraum gestohlennein, einfacher Diebstahlmöglich, wenn der Skiraum vom Hotel angewiesen ist
Schmuck an der Rezeption hinterlegtnein, kein Einbruchja, ohne die Grenze von 550 Euro

Wann der Hotelier haftet

Nach § 970 ABGB haften Gastwirte, die Fremde beherbergen, als Verwahrer für die eingebrachten Sachen ihrer Gäste. Sie müssen beweisen, dass der Schaden weder von ihnen oder ihren Leuten verschuldet noch von fremden, im Haus aus- und eingehenden Personen verursacht wurde. Als eingebracht gilt, was dem Wirt übergeben oder an einen von ihm bestimmten Ort gebracht wurde, etwa das Zimmer oder der Skiraum.

Die Haftung ist nach dem Gastwirtehaftungsgesetz auf 1.100 Euro begrenzt, für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere nach § 970a ABGB auf 550 Euro. Unbegrenzt haftet der Wirt, wenn er oder seine Leute den Schaden verschuldet haben oder wenn er die Sachen zur Aufbewahrung übernommen hat. Ein Anschlag "Keine Haftung" ist ohne rechtliche Wirkung.

Melden Sie den Schaden dem Hotel ohne Verzug, sobald Sie ihn bemerken. Sonst erlischt der Anspruch nach § 970b ABGB. Hat bei der Entstehung des Schadens eigenes Verschulden mitgewirkt, etwa die offen gelassene Balkontür, entscheidet das Gericht über eine Kürzung.

Wer zuerst zahlt

In vielen Polizzen leistet die Außenversicherung nachrangig: Zahlt schon das Hotel oder eine Reiseversicherung, springt die Haushaltsversicherung nur für den Rest ein. In der Praxis melden Sie den Schaden deshalb an beide Stellen und legen offen, wer was zahlt.

Für Schmuck und größere Bargeldbeträge ist der Safe an der Rezeption der sicherere Weg, weil dann die Grenze von 550 Euro nicht gilt. Lassen Sie sich die Übergabe bestätigen.

Wann Sie nichts extra brauchen

Für den üblichen Urlaub mit Handy, Kleidung und Laptop reicht die Außenversicherung meist aus. Eine Reiseversicherung mit Gepäckschutz lohnt sich vor allem, wenn Sie Verlust durch die Fluglinie oder Diebstahl ohne Einbruch abdecken wollen.

Reisen Sie mit teurer Fotoausrüstung oder Schmuck, rechnen Sie nach: Bei 50.000 Euro Versicherungssumme und 10 Prozent sind unterwegs 5.000 Euro gedeckt. Liegt der Wert darüber, fragen Sie nach einer höheren Grenze oder einer eigenen Polizze.

Schritt für Schritt

  1. Schaden sofort an der Rezeption melden und schriftlich bestätigen lassen.
  2. Anzeige bei der Polizei vor Ort erstatten und die Bestätigung aufheben.
  3. Spuren an Tür, Fenster oder Safe fotografieren.
  4. Liste der fehlenden Sachen mit Wert und Rechnungen anlegen.
  5. Schaden der Haushaltsversicherung melden und angeben, was das Hotel bereits zahlt.

Checkliste

  • Grenze der Außenversicherung in Prozent bekannt
  • Geltungsgebiet passt zum Reiseziel
  • Schmuck und größere Bargeldbeträge an der Rezeption hinterlegt
  • Zimmer und Balkontür beim Verlassen versperrt
  • Rechnungen und Fotos der wichtigsten Sachen gespeichert

Häufige Fehler

  • Den Diebstahl erst bei der Abreise oder zu Hause melden
  • Einfachen Diebstahl für gedeckt halten
  • Teuren Schmuck im Zimmer lassen und auf die volle Haftung des Hotels hoffen
  • Bei einer Fernreise das Geltungsgebiet der Polizze nicht prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt ein Schild "Für Wertsachen wird nicht gehaftet"?

Nein.

Eine Ablehnung der Haftung durch Anschlag ist nach § 970a ABGB ohne rechtliche Wirkung.

Vereinbarungen unter die gesetzlichen Höchstbeträge sind unwirksam.

Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn der Zimmersafe aufgebrochen wurde?

Ja, das Aufbrechen eines versperrten Behältnisses gilt als Einbruchdiebstahl.

Für Bargeld und Schmuck gelten in der Polizze oft eigene, niedrigere Grenzen.

Bin ich auch im Ausland gedeckt?

Je nach Polizze weltweit oder in Europa und den Mittelmeerländern.

Die Haftung des Hotels richtet sich nach dem Recht des Urlaubslandes.

Gilt die Außenversicherung in der eigenen Ferienwohnung?

Nein, für Zweitwohnsitze gilt die Außenversicherung nicht.

Dafür brauchen Sie eine eigene Haushaltsversicherung.

Was ist, wenn Hotel und Versicherung zahlen könnten?

Viele Polizzen leisten nachrangig.

Melden Sie den Schaden beiden, insgesamt wird er nur einmal ersetzt.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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