Alles zur Versicherung: Haushaltsversicherung
Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten?
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Kurz gesagt
Ja, wenn jemand in Ihr versperrtes Hotelzimmer einbricht oder Sie beraubt. Dann zahlt die Haushaltsversicherung über die Außenversicherung, meist bis 10 Prozent der Versicherungssumme, bei 70.000 Euro also bis 7.000 Euro. Einfacher Diebstahl ohne Einbruch ist unterwegs nicht gedeckt. Dann haftet oft der Hotelier: in Österreich bis 1.100 Euro, für Geld und Schmuck bis 550 Euro.
Die Außenversicherung ist in der Prämie enthalten. Grenzen aus veröffentlichten Bedingungen, Haftung des Hoteliers aus dem Gesetz.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Außenversicherung bei 70.000 Euro Versicherungssumme | 10 Prozent, also bis 7.000 Euro |
| Haftung des Hoteliers für eingebrachte Sachen | bis 1.100 Euro |
| Haftung des Hoteliers für Kostbarkeiten, Geld, Wertpapiere | bis 550 Euro |
| Haushaltsversicherung 70 Quadratmeter in Wien | etwa 6 bis 15 Euro im Monat, rund 72 bis 180 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Die Grenze der Außenversicherung stammt aus veröffentlichten Bedingungen;
Ihre Polizze kann andere Werte enthalten.
Die Rechenbeispiele sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Eine Familie aus Linz mit 70.000 Euro Versicherungssumme und 10 Prozent Außenversicherung. Die Schadenbeträge sind angenommene Werte.
| Fall 1: Zimmertür aufgebrochen, Tablet, Kamera und Kleidung weg | 4.600 Euro |
| Haushaltsversicherung zahlt (Grenze 7.000 Euro) | 4.600 Euro, abzüglich Selbstbehalt |
| Fall 2: ohne Einbruchspuren fehlen eine Uhr für 900 Euro und 200 Euro Bargeld | 1.100 Euro |
| Haushaltsversicherung zahlt | 0 Euro, einfacher Diebstahl |
| Hotelier haftet für Kostbarkeiten und Geld, sofort gemeldet | bis 550 Euro |
Im ersten Fall zahlt die Haushaltsversicherung. Im zweiten bleiben Sie auf 550 Euro sitzen, weil Uhr und Bargeld als Kostbarkeiten und Geld unter die Grenze von 550 Euro fallen. An der Rezeption hinterlegt, wäre die Grenze nicht zum Tragen gekommen.
Nehmen Sie Sachen auf Reisen mit, sind sie über die Außenversicherung Ihrer Haushaltsversicherung geschützt. In veröffentlichten Bedingungen gilt sie weltweit, aber nur in Gebäuden, ausgenommen Beraubung. Ein Hotelzimmer ist ein solches Gebäude. Manche Polizzen begrenzen das Gebiet auf Europa und die Mittelmeerländer; sehen Sie vor einer Fernreise nach.
Für Einbruchdiebstahl muss der Täter etwa Türen oder Fenster aufbrechen, mit Werkzeug oder falschem Schlüssel eindringen oder ein versperrtes Behältnis aufbrechen. In manchen Bedingungen gilt der Einbruchschutz unterwegs nur in ständig bewohnten Gebäuden, also mindestens 270 Tage im Jahr bewohnt. Bei einem Ganzjahreshotel ist das kein Thema, bei einer Hütte mit kurzer Saison kann es eines werden.
| Fall im Hotel | Haushaltsversicherung | Hotelier nach ABGB |
|---|---|---|
| Zimmertür aufgebrochen, Laptop weg | ja, bis zur Grenze der Außenversicherung | ja, bis 1.100 Euro |
| Zimmersafe aufgebrochen, Bargeld weg | ja, Grenzen für Wertsachen beachten | ja, Geld bis 550 Euro |
| Sachen weg, keine Einbruchspuren | nein, einfacher Diebstahl | ja, wenn das Hotel nicht entlastet ist |
| Skier aus dem offenen Skiraum gestohlen | nein, einfacher Diebstahl | möglich, wenn der Skiraum vom Hotel angewiesen ist |
| Schmuck an der Rezeption hinterlegt | nein, kein Einbruch | ja, ohne die Grenze von 550 Euro |
Nach § 970 ABGB haften Gastwirte, die Fremde beherbergen, als Verwahrer für die eingebrachten Sachen ihrer Gäste. Sie müssen beweisen, dass der Schaden weder von ihnen oder ihren Leuten verschuldet noch von fremden, im Haus aus- und eingehenden Personen verursacht wurde. Als eingebracht gilt, was dem Wirt übergeben oder an einen von ihm bestimmten Ort gebracht wurde, etwa das Zimmer oder der Skiraum.
Die Haftung ist nach dem Gastwirtehaftungsgesetz auf 1.100 Euro begrenzt, für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere nach § 970a ABGB auf 550 Euro. Unbegrenzt haftet der Wirt, wenn er oder seine Leute den Schaden verschuldet haben oder wenn er die Sachen zur Aufbewahrung übernommen hat. Ein Anschlag "Keine Haftung" ist ohne rechtliche Wirkung.
Melden Sie den Schaden dem Hotel ohne Verzug, sobald Sie ihn bemerken. Sonst erlischt der Anspruch nach § 970b ABGB. Hat bei der Entstehung des Schadens eigenes Verschulden mitgewirkt, etwa die offen gelassene Balkontür, entscheidet das Gericht über eine Kürzung.
In vielen Polizzen leistet die Außenversicherung nachrangig: Zahlt schon das Hotel oder eine Reiseversicherung, springt die Haushaltsversicherung nur für den Rest ein. In der Praxis melden Sie den Schaden deshalb an beide Stellen und legen offen, wer was zahlt.
Für Schmuck und größere Bargeldbeträge ist der Safe an der Rezeption der sicherere Weg, weil dann die Grenze von 550 Euro nicht gilt. Lassen Sie sich die Übergabe bestätigen.
Für den üblichen Urlaub mit Handy, Kleidung und Laptop reicht die Außenversicherung meist aus. Eine Reiseversicherung mit Gepäckschutz lohnt sich vor allem, wenn Sie Verlust durch die Fluglinie oder Diebstahl ohne Einbruch abdecken wollen.
Reisen Sie mit teurer Fotoausrüstung oder Schmuck, rechnen Sie nach: Bei 50.000 Euro Versicherungssumme und 10 Prozent sind unterwegs 5.000 Euro gedeckt. Liegt der Wert darüber, fragen Sie nach einer höheren Grenze oder einer eigenen Polizze.
Fragen und Antworten
Nein.
Eine Ablehnung der Haftung durch Anschlag ist nach § 970a ABGB ohne rechtliche Wirkung.
Vereinbarungen unter die gesetzlichen Höchstbeträge sind unwirksam.
Ja, das Aufbrechen eines versperrten Behältnisses gilt als Einbruchdiebstahl.
Für Bargeld und Schmuck gelten in der Polizze oft eigene, niedrigere Grenzen.
Je nach Polizze weltweit oder in Europa und den Mittelmeerländern.
Die Haftung des Hotels richtet sich nach dem Recht des Urlaubslandes.
Nein, für Zweitwohnsitze gilt die Außenversicherung nicht.
Dafür brauchen Sie eine eigene Haushaltsversicherung.
Viele Polizzen leisten nachrangig.
Melden Sie den Schaden beiden, insgesamt wird er nur einmal ersetzt.
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