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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflicht in Österreich, wenn ich einen Schaden absichtlich verursache?

Kurz gesagt

Nein. Wenn Sie in Österreich einen Schaden absichtlich verursachen, zahlt die Haftpflicht nicht: Nach § 152 VersVG haftet der Versicherer bei vorsätzlicher, widerrechtlicher Herbeiführung nicht. Grobe Fahrlässigkeit schließt das Gesetz dagegen nicht aus. Laut OGH muss sich der Vorsatz zudem auf den Schaden selbst beziehen, bewusste Fahrlässigkeit genügt nicht.

Zahlt die Haftpflicht in Österreich, wenn ich einen Schaden absichtlich verursache?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für die Privathaftpflicht und die Haushaltsversicherung in Österreich, Stand 2026:

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht einzeln, 5 Millionen Euro, nur Europaab etwa 23 Euro im Jahr
Privathaftpflicht einzeln, 3 Millionen Euro, weltweitab etwa 42 Euro im Jahr
Privathaftpflicht einzeln, 30 Millionen Euro, weltweitab etwa 73 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung mit Haftpflicht, 70 Quadratmeter, Standardetwa 120 bis 180 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisangaben.

Die Schadenbeträge im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was Ihre Polizze bei grober Fahrlässigkeit regelt, steht in den Bedingungen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Wien: Fahrrad des Nachbarn aus Ärger umgestoßen

Nach einem Streit im Stiegenhaus stoßen Sie das teure Rad des Nachbarn absichtlich um, Schaltwerk und Rahmen sind beschädigt.

Reparatur Schaltwerk und Rahmenetwa 400 bis 900 Euro
Leistung der Haftpflicht bei Absicht0 Euro
Leistung, wenn Ihnen das Rad beim Vorbeigehen umgefallen wäreErsatz im Rahmen der Polizze, wenn Sie haften

Bei Absicht zahlen Sie die 400 bis 900 Euro selbst. Beim Versehen hätte die Haftpflicht den Schaden übernommen.

Was das Gesetz in Österreich sagt

Die Privathaftpflicht ist in Österreich meist Teil der Haushaltsversicherung. Für sie gilt § 152 VersVG: Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat.

Gegenüber dem Geschädigten bleiben Sie selbst verantwortlich. Nach § 1295 ABGB kann jeder vom Beschädiger Ersatz des Schadens verlangen, den dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat. Bei Vorsatz zahlen Sie das aus eigener Tasche.

Ihr VerhaltenZahlt die Haftpflicht?
Leicht fahrlässig, kurz nicht aufgepasstja
Grob fahrlässigja, das Gesetz schließt es nicht aus
Bewusst fahrlässig, gehofft, es geht gutja
Schaden für möglich gehalten und in Kauf genommennein
Schaden gezielt herbeigeführtnein

Was der OGH unter Vorsatz versteht

Der Oberste Gerichtshof verlangt in der Entscheidung 7 Ob 174/99k vom 23.06.1999, dass Wissen und Wollen bis zu den Schadensfolgen reichen. Bedingter Vorsatz genügt, bewusste Fahrlässigkeit nicht. Ob jemand den Schaden in Kauf genommen hat, ist eine Frage der Beweise, und beweisen muss das der Versicherer.

In jenem Fall lenkte ein Fahrer in Selbstmordabsicht in den Gegenverkehr. Der Versicherer konnte nicht beweisen, dass er die Verletzung der Insassen des anderen Autos in Kauf nahm, und musste zahlen. § 152 VersVG gilt für jede Haftpflichtversicherung, also auch für die private.

Was für den Geschädigten bleibt

Lehnt der Versicherer wegen Vorsatz ab, muss sich der Geschädigte an den Verursacher selbst halten. Bei Körperverletzung durch eine vorsätzliche Straftat, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist, kann das Verbrechensopfergesetz helfen. Das Sozialministerium nennt etwa Verdienstentgang, Heilfürsorge und Ersatz beschädigter Hilfsmittel wie Brillen.

Für gewöhnliche Sachschäden, etwa ein zerstörtes Handy, ist diese Hilfe nicht vorgesehen.

Eigene Sachen und grobe Fahrlässigkeit

Für die eigenen Sachen in der Haushaltsversicherung gilt § 61 VersVG. Danach ist der Versicherer frei, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das ist strenger als in Deutschland, wo bei grober Fahrlässigkeit nur gekürzt wird.

Ihre Polizze kann das zu Ihren Gunsten anders regeln. Ob und bis zu welcher Summe grobe Fahrlässigkeit bei Ihren eigenen Sachen gedeckt ist, steht in den Bedingungen. Das ist beim Vergleich wichtiger als ein paar Euro Prämie.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Absicht lässt sich nicht versichern, kein Zusatzbaustein ändert das. Achten Sie lieber auf eine Summe von mindestens 3 Millionen Euro, weltweite Geltung und eine klare Regel zur groben Fahrlässigkeit bei den eigenen Sachen.

Schritt für Schritt

  1. Melden Sie den Schaden sofort, auch wenn Ihnen Absicht vorgeworfen wird.
  2. Schildern Sie den Ablauf sachlich, ohne vorschnelle Aussagen über Ihre Absichten.
  3. Anerkennen Sie gegenüber dem Geschädigten keine Schuld.
  4. Verlangen Sie bei einer Ablehnung die Begründung schriftlich: Der Versicherer muss den Vorsatz beweisen.
  5. Prüfen Sie Ihre Haushaltspolizze auf die Regel zur groben Fahrlässigkeit.

Checkliste

  • Haftpflichtsumme mindestens 3 Millionen Euro
  • Weltweite Geltung
  • Grobe Fahrlässigkeit bei eigenen Sachen geregelt
  • Bei Vorwurf von Vorsatz trotzdem gemeldet
  • Keine Aussagen über Absicht im Ärger

Häufige Fehler

  • Glauben, grobe Fahrlässigkeit sei in der Haftpflicht genauso ausgeschlossen wie Vorsatz
  • Die Regel zu § 61 VersVG in der eigenen Haushaltspolizze nie gelesen haben
  • Den Schaden aus Scham gar nicht melden
  • Als Geschädigter nur auf die Versicherung des Verursachers warten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit?

Ja, § 152 VersVG schließt nur Vorsatz aus.

Lesen Sie trotzdem die Bedingungen Ihrer Polizze.

Was heißt bedingter Vorsatz?

Sie halten den Schaden für möglich und finden sich damit ab.

Das reicht für den Ausschluss.

Wer ernsthaft hofft, es werde nichts passieren, handelt bewusst fahrlässig und bleibt versichert.

Wer muss beweisen, dass ich absichtlich gehandelt habe?

Der Versicherer.

So hat es der OGH in 7 Ob 174/99k festgehalten.

Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn ich meine eigenen Sachen grob fahrlässig beschädige?

Nach § 61 VersVG nicht.

Ihre Polizze kann davon zu Ihren Gunsten abweichen, das steht in den Bedingungen.

Bekommt ein Opfer von Gewalt Hilfe vom Staat?

Bei Körperverletzung durch eine vorsätzliche Straftat mit mehr als sechs Monaten Strafdrohung kann

das Verbrechensopfergesetz Leistungen vorsehen, etwa Heilfürsorge und Verdienstentgang.

Kann ich Vorsatz zusätzlich versichern?

Nein.

Kein Versicherer bietet Schutz für absichtlich verursachte Schäden.

Quellen

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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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