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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber in Österreich etwas zur privaten Krankenversicherung?

Kurz gesagt

Zahlt der Arbeitgeber in Österreich etwas zur privaten Krankenversicherung? Verpflichtet ist er nicht, anders als in Deutschland. Zahlt er freiwillig, etwa über einen Gruppenvertrag, sind bis 300 Euro im Jahr je Mitarbeiter als Zukunftssicherung steuerfrei, also 25 Euro im Monat. Was darüber liegt, ist für Sie ein steuerpflichtiger Sachbezug.

Zahlt der Arbeitgeber in Österreich etwas zur privaten Krankenversicherung?

Was es kostet

Steuerliche Grenzen und Prämien rund um die private Krankenversicherung über den Arbeitgeber in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Steuerfreie Zukunftssicherung je Arbeitnehmerbis 300 Euro im Jahr, 25 Euro im Monat
Sonderklasse, gesunde Person um 30ab etwa 80 Euro im Monat
Wahlarzt und Sonderklasse, 30 Jahreetwa 70 bis 190 Euro im Monat
Frist für die Fortsetzung nach dem Ausscheiden1 Monat

Prämien aus veröffentlichten Marktbeispielen.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Angestellte, 32, Gruppenvertrag Sonderklasse

Der Arbeitgeber zahlt die Gruppenprämie von 600 Euro im Jahr.

Gruppenprämie im Jahr600 Euro
Steuerfrei als Zukunftssicherung300 Euro
Sachbezug, steuerpflichtig300 Euro
Lohnsteuer darauf bei 30 Prozent Grenzsteuersatzetwa 90 Euro im Jahr

Für rund 90 Euro Steuer im Jahr hat sie eine Sonderklasse, die als Einzelvertrag deutlich mehr kosten würde. Beim Jobwechsel setzt sie binnen eines Monats fort.

Warum es in Österreich keinen Pflichtzuschuss gibt

In Deutschland ersetzt die private Krankenversicherung für Besserverdiener die gesetzliche, deshalb muss der Arbeitgeber dort die Hälfte zuschießen. In Österreich sind Angestellte unabhängig vom Einkommen nach dem ASVG pflichtversichert, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil an die Kasse.

Die private Krankenversicherung kommt als Zusatz für Sonderklasse oder Wahlarzt dazu. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers dafür gibt es nicht.

FallWas der Arbeitgeber zahltSteuer für Sie
Kein Angebot des ArbeitgebersnichtsSie zahlen die Prämie selbst, nicht absetzbar
Gruppenvertrag bis 300 Euro im Jahrbis 25 Euro im Monatsteuerfrei
Gruppenvertrag über 300 Euro im Jahrmehr als 25 Euro im MonatTeil über 300 Euro ist Sachbezug
Ausscheiden aus dem Gruppenvertragnichts mehrEinzelpolizze binnen eines Monats möglich

Die 300 Euro im Detail

Zahlt der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen eine Krankenversicherung, ist das als Zukunftssicherung bis 300 Euro im Jahr steuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen darauf auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Für eine volle Sonderklasse reichen 300 Euro selten, sie decken aber einen spürbaren Teil. Eine Sonderklasse kostet mit 30 Jahren ab etwa 80 Euro im Monat. Was der Arbeitgeber über 300 Euro hinaus zahlt, wird bei Ihnen als Sachbezug versteuert.

Gruppenvertrag: günstig, aber an den Job gebunden

Gruppenkrankenversicherungen sind oft günstiger als Einzelverträge und manchmal mit erleichterter Aufnahme. Der Haken: Sie sind an das Dienstverhältnis gebunden.

Scheiden Sie aus, dürfen Sie den Schutz binnen eines Monats als gleichartige Einzelversicherung fortsetzen, ohne Wartezeit und ohne Risikoprüfung. Die Prämie richtet sich nach dem Eintrittsalter, mit dem Sie in die Gruppe gekommen sind. Der Versicherer muss Sie darauf hinweisen.

Wenn Sie aus Deutschland kommen

Wer aus Deutschland zuzieht, kennt den Arbeitgeberzuschuss von bis zu 508,59 Euro im Monat für die private Krankenversicherung. In Österreich gibt es ihn nicht, weil Sie hier ohnehin pflichtversichert sind und Ihr Arbeitgeber seinen Anteil an die Kasse zahlt.

Eine deutsche private Krankenversicherung brauchen Sie in Österreich als Angestellter in der Regel nicht mehr. Klären Sie vor einer Kündigung, ob eine Anwartschaft für eine spätere Rückkehr sinnvoll ist.

Lohnt es sich, den Arbeitgeber zu fragen?

Ja. Für den Arbeitgeber ist die Gruppenkrankenversicherung bis 300 Euro im Jahr ein Vorteil ohne Lohnsteuer, für Sie ein günstiger Einstieg in Sonderklasse oder Wahlarzt.

Achten Sie aber darauf, was beim Jobwechsel passiert. Eine Gruppenversicherung, die Sie nach dem Ausscheiden nicht zu tragbaren Prämien fortsetzen können, ist im Alter wenig wert.

Schritt für Schritt

  1. In der Personalabteilung nach einer Gruppenkrankenversicherung fragen.
  2. Leistungen und Prämie mit einem Einzelvertrag vergleichen.
  3. Bedingungen für die Fortsetzung nach dem Ausscheiden lesen.
  4. Den steuerpflichtigen Teil über 300 Euro einplanen.
  5. Beim Ausscheiden die Monatsfrist für die Fortsetzung einhalten.

Checkliste

  • Gruppenvertrag vorhanden und Bedingungen gelesen
  • Steuerfreie Grenze von 300 Euro bekannt
  • Fortsetzungsrecht geprüft
  • Prämie als Einzelpolizze erfragt
  • Monatsfrist beim Jobwechsel notiert

Häufige Fehler

  • Einen Zuschuss wie in Deutschland erwarten
  • Beim Jobwechsel die Fortsetzungsfrist verpassen
  • Nur auf die Gruppenprämie schauen und die spätere Einzelprämie vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss mein Arbeitgeber in Österreich zur privaten Krankenversicherung zuzahlen?

Nein.

Er zahlt seinen Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung,

für den privaten Zusatz gibt es keine Pflicht.

Wie viel darf der Arbeitgeber steuerfrei zahlen?

Bis 300 Euro im Jahr je Arbeitnehmer als Zukunftssicherung,

wenn er allen oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern zahlt.

Was passiert mit der Gruppenversicherung, wenn ich kündige?

Sie können sie binnen eines Monats als Einzelversicherung fortsetzen,

ohne Wartezeit und Risikoprüfung, nach Ihrem damaligen Eintrittsalter.

Kann ich die Prämie selbst von der Steuer absetzen?

Nein, seit dem Veranlagungsjahr 2021 ist die private Krankenversicherung nicht mehr als

Sonderausgabe absetzbar.

Gibt es für Selbständige etwas Vergleichbares?

Nein, einen Zuschuss gibt es nicht.

Ihre Pflichtbeiträge zur SVS sind Betriebsausgaben,

die private Zusatzversicherung bleibt Privatsache.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Wir klären vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annimmt.

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5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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