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Wie schnell zahlt die Sterbeversicherung in Österreich aus?

Kurz gesagt

Die Sterbeversicherung zahlt in Österreich oft innerhalb von ein bis zwei Wochen aus, wenn ein namentliches Bezugsrecht, Sterbeurkunde und Polizze vorliegen. Wie schnell es geht, hängt vor allem an den Unterlagen. Fällig ist das Geld nach § 11 VersVG, sobald der Versicherer den Fall geprüft hat. Nach einem Monat können Sie eine Abschlagszahlung verlangen.

Wie schnell zahlt die Sterbeversicherung in Österreich aus?

Was es kostet

Richtwerte zu Prämien und Kosten, die bis zur Auszahlung zu überbrücken sind.

BeispielRichtwert
Sterbeversicherung, Eintritt mit 55, Summe 6.000 Euroetwa 30,50 Euro im Monat
Sterbeversicherung, Eintritt mit 70, Summe 7.500 Euroetwa 60,35 Euro im Monat
Bestattung selbst, ohne Grabetwa 4.000 bis 6.000 Euro
Begräbnis mit Grab, Stein und Pflegeetwa 7.000 bis 13.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Preislisten.

Die Dauer von ein bis zwei Wochen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Tochter bezugsberechtigt, Unterlagen vollständig

Die Mutter stirbt am Montag in Graz. Die Tochter ist namentlich eingetragen und meldet den Fall am Mittwoch.

Meldung mit PolizzennummerTag 3
Sterbeurkunde vom StandesamtTag 5
Prüfung beim Versicherereinige Tage
Auszahlung von 7.500 Euroetwa Tag 10 bis 15

Rund zwei Wochen nach dem Tod ist das Geld da, unabhängig von der Verlassenschaft. Die Tage sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was § 11 VersVG vorgibt

Geldleistungen des Versicherers sind fällig, sobald er die nötigen Erhebungen zum Versicherungsfall beendet hat. Sind sie einen Monat nach der Meldung nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe dessen verlangen, was der Versicherer mindestens zahlen muss.

Zwei Monate nach Ihrem Zahlungsbegehren können Sie zusätzlich eine Erklärung verlangen, warum die Erhebungen noch nicht beendet sind. Antwortet der Versicherer darauf nicht binnen eines Monats, wird die Leistung trotzdem fällig.

Was die Auszahlung beschleunigt und was sie bremst

Die Prüfung ist bei einer Sterbeversicherung meist kurz. Länger dauert es in diesen Fällen.

SituationWirkung auf die Dauer
Person namentlich bezugsberechtigtschnell, keine Verlassenschaft nötig
„Die Erben“ oder niemand eingetragenlangsam, Erbenstellung muss feststehen
Tod in der WartezeitPrüfung der Todesursache, meist nur Prämienrückzahlung
Polizze erst kurz gelaufen, mit GesundheitsfragenPrüfung der Angaben beim Abschluss möglich
Unfalltod mit erhöhter LeistungNachweis des Unfalls nötig

Schneller als die Verlassenschaft

Der große Vorteil einer Sterbeversicherung mit namentlichem Bezugsrecht ist die Zeit. Das Verlassenschaftsverfahren kann Wochen oder Monate dauern, bis zur Einantwortung sind Konten des Verstorbenen oft gesperrt. Die Sterbeversicherung zahlt dagegen direkt an den Eingetragenen.

Wenn der Bestatter vor der Auszahlung kassieren will

Ist das Bestattungsunternehmen in der Polizze als Bezugsberechtigter eingetragen, rechnet es direkt ab. Sonst können Sie um Stundung bitten und die Meldung beim Versicherer zeigen. Der Notar kann außerdem veranlassen, dass die Begräbniskosten aus der Verlassenschaft bezahlt werden.

Wann Tempo keine Rolle spielt

Haben die Angehörigen sofort Zugriff auf Erspartes, ist es gleich, ob die Sterbeversicherung nach einer oder nach vier Wochen zahlt. Dann zählt nur, dass die Summe stimmt und das Bezugsrecht passt.

Schritt für Schritt

  1. Den Todesfall sofort mit Polizzennummer melden.
  2. Nach der Liste der nötigen Unterlagen fragen.
  3. Sterbeurkunde in mehreren Ausfertigungen holen.
  4. Unterlagen vollständig auf einmal einreichen.
  5. Nach einem Monat ohne Zahlung schriftlich eine Abschlagszahlung verlangen.

Checkliste

  • Polizze griffbereit
  • Bezugsberechtigter namentlich eingetragen
  • Mehrere Sterbeurkunden bestellt
  • Kontoverbindung des Berechtigten notiert
  • Bestatter über die Meldung informiert

Häufige Fehler

  • Mit der Meldung warten, bis das Begräbnis vorbei ist
  • Unterlagen einzeln nachreichen
  • Nur „die Erben“ eintragen und auf die Einantwortung warten
  • Nach zwei Monaten Stillstand keine Erklärung verlangen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange darf sich der Versicherer Zeit lassen?

Bis die nötigen Erhebungen beendet sind.

Nach einem Monat gibt es eine Abschlagszahlung,

nach zwei Monaten können Sie eine Begründung verlangen.

Zahlt die Sterbeversicherung vor dem Begräbnis?

Oft ja, wenn die Unterlagen schnell vorliegen.

Sicher ist es, wenn der Bestatter selbst bezugsberechtigt ist.

Welche Unterlagen braucht der Versicherer?

Das regeln Ihre Versicherungsbedingungen.

Fragen Sie bei der Meldung nach der Liste.

Was passiert bei Tod in der Wartezeit?

Meist gibt es die eingezahlten Prämien zurück, nicht die volle Summe.

Bei Unfalltod zahlen viele Tarife sofort.

Muss ich auf das Verlassenschaftsverfahren warten?

Nur ohne namentliches Bezugsrecht.

Sonst zahlt der Versicherer direkt an den Eingetragenen.

Quellen

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