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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Bestattungsvorsorge

Gibt es eine Wartezeit bei der Sterbeversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Ja, bei den meisten Tarifen ohne Gesundheitsfragen gibt es eine Wartezeit, in Österreich meist Aufbauzeit genannt. Sie dauert üblich 2 bis 3 Jahre, bei einzelnen Tarifen bis 5 Jahre. Stirbt die versicherte Person vorher an einer Krankheit, gibt es in der Regel nur die bezahlten Prämien zurück. Bei Unfalltod gilt meist sofort die volle Summe.

Gibt es eine Wartezeit bei der Sterbeversicherung in Österreich?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifübersichten für Österreich: Länge der Aufbauzeit und Prämie.

BeispielRichtwert
Übliche Aufbauzeit ohne Gesundheitsfragen2 bis 3 Jahre
Aufbauzeit je nach Tarif30, 36 oder 36 bis 60 Monate
60 Jahre, Summe 7.500 Euro, ohne Gesundheitsfragenetwa 40,07 Euro im Monat
70 Jahre, Summe 7.500 Euro, ohne Gesundheitsfragenetwa 60,35 Euro im Monat
Durchschnittliche Begräbniskosten zur Überbrückungetwa 4.000 bis 6.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich zugänglichen Tarifübersichten.

Die genaue Regel steht in Ihren Versicherungsbedingungen; das passende Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Mann, 70 Jahre, Vorerkrankung, Tarif mit 36 Monaten Aufbauzeit

Er versichert 7.500 Euro ohne Gesundheitsfragen und zahlt rund 60 Euro im Monat. So wirkt die Frist.

Tod nach 20 Monaten durch KrankheitRückzahlung von rund 1.200 Euro Prämien
Tod nach 20 Monaten durch Unfall7.500 Euro
Tod nach 40 Monaten, gleich aus welchem Grund7.500 Euro

In den ersten drei Jahren wirkt der Vertrag bei Krankheit wie ein Sparbuch ohne Zinsen. Erst danach greift der eigentliche Schutz. Für diese Zeit braucht die Familie einen anderen Plan.

Warum es die Aufbauzeit gibt

Viele Sterbeversicherungen nehmen Sie ohne Fragen zur Gesundheit auf. Damit niemand erst unterschreibt, wenn eine schwere Krankheit schon bekannt ist, zahlt der Versicherer in den ersten Jahren nicht die volle Summe aus. Diese Frist heißt Wartezeit oder Aufbauzeit.

Für Menschen mit Vorerkrankungen ist das ein fairer Handel: Sie bekommen überhaupt eine Polizze. Wer gesund ist, muss diese Frist dagegen nicht hinnehmen und kann einen Tarif mit Gesundheitsfragen wählen.

Was in der Aufbauzeit gezahlt wird

Stirbt die versicherte Person in der Aufbauzeit an einer Krankheit, bekommen die Bezugsberechtigten bei den meisten Tarifen die bis dahin bezahlten Prämien zurück. Die vereinbarte Summe gibt es erst, wenn die Frist vorbei ist.

Die Regeln unterscheiden sich spürbar. Lesen Sie in den Bedingungen nach, wie lange die Frist läuft, ob sie bei einer späteren Erhöhung der Summe neu beginnt und was genau zurückgezahlt wird.

TarifartGesundheitsfragenLeistung bei Tod durch Krankheit in den ersten Jahren
Aufbauzeit 30 MonatekeineRückzahlung der Prämien, Summe ab Monat 31
Aufbauzeit 36 MonatekeineRückzahlung der Prämien, Summe ab Monat 37
Aufbauzeit 36 bis 60 MonatekeineRückzahlung der Prämien über einen längeren Zeitraum
Sofortschutzmeist javolle Summe ab Vertragsbeginn
Unfalltod, alle Tarifartenegalmeist volle Summe ab dem ersten Tag

Unfall ist fast immer ausgenommen

Die Wartezeit soll Abschlüsse bei bekannter Krankheit abfangen. Ein Unfall ist nicht vorhersehbar. Deshalb zahlen fast alle Tarife bei Unfalltod sofort die volle Summe.

Wie der Tarif Unfall beschreibt, steht in den Bedingungen. Ein Herzinfarkt beim Wandern gilt in der Regel als Krankheit, nicht als Unfall.

So kommen Sie ohne Aufbauzeit aus

Können Sie die Gesundheitsfragen ehrlich verneinen, nehmen Sie einen Tarif mit Sofortschutz. Gefragt wird meist nach Erkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre.

Antworten Sie vollständig. Wer eine Erkrankung verschweigt, riskiert nach dem Versicherungsvertragsgesetz, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt und im Todesfall nicht zahlt.

Haben Sie eine ernste Erkrankung, ist der Tarif mit Aufbauzeit der richtige Weg. Dann gilt: lieber heute abschließen, damit die Frist früh abläuft.

Wann die Wartezeit wenig ausmacht

Liegt schon ein Sparbuch für das Begräbnis bereit, überbrückt es die ersten Jahre. Dann stört die Aufbauzeit kaum.

Wer dagegen nichts zurückgelegt hat und gesundheitlich angeschlagen ist, sollte einen Tarif mit möglichst kurzer Frist wählen. Bis dahin sollte die Familie wissen, wie sie ein Begräbnis von durchschnittlich 4.000 bis 6.000 Euro sonst vorstrecken kann.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Sie die Gesundheitsfragen ehrlich verneinen können.
  2. Wenn ja, Tarife mit Sofortschutz anfragen und mit Aufbauzeittarifen vergleichen.
  3. Wenn nein, den Tarif mit der kürzesten Aufbauzeit suchen.
  4. In den Bedingungen nachlesen, was in der Frist genau gezahlt wird.
  5. Klären, wie das Begräbnis in den ersten Jahren sonst bezahlt würde.
  6. Den Bezugsberechtigten Beginn und Ende der Aufbauzeit mitteilen.

Checkliste

  • Länge der Aufbauzeit steht im Angebot
  • Leistung bei Tod in der Aufbauzeit ist schriftlich geklärt
  • Unfalltod ist von der Frist ausgenommen
  • Gesundheitsfragen sind vollständig und ehrlich beantwortet
  • Überbrückung für die ersten Jahre ist geplant
  • Angehörige kennen das Datum, ab dem die volle Summe gilt

Häufige Fehler

  • Als gesunder Mensch einen Tarif mit Aufbauzeit wählen
  • Gesundheitsfragen beschönigen, um die Frist zu umgehen
  • Annehmen, die Aufbauzeit gelte auch bei einem Unfall
  • Den Vertrag wechseln und damit eine neue Frist auslösen
  • Die ersten Jahre nicht anders absichern, obwohl kein Erspartes da ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange dauert die Aufbauzeit bei einer Sterbeversicherung?

Meist 30 bis 36 Monate. Einzelne Tarife verlangen bis 60 Monate, andere schützen sofort.

Gibt es eine Sterbeversicherung ohne Wartezeit?

Ja. Manche Tarife zahlen ab dem ersten Tag, meist nach Gesundheitsfragen. Fragen Sie gezielt nach Sofortschutz.

Was bekommen die Angehörigen, wenn ich in der Aufbauzeit sterbe?

Bei Tod durch Krankheit meist die bezahlten Prämien. Bei Unfalltod in der Regel die volle Summe.

Beginnt die Frist neu, wenn ich die Summe erhöhe?

Für den erhöhten Teil oft ja. Klären Sie das vor jeder Änderung schriftlich.

Lohnt sich ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif?

Selten. Beim neuen Vertrag beginnt die Aufbauzeit von vorn, und Sie sind älter als beim ersten Abschluss.

Hilft eine Bestattungsvorsorge beim Bestatter in dieser Zeit?

Ja. Geld, das bei einem Bestatter oder auf einem Treuhandkonto liegt, steht sofort bereit. Prüfen Sie, was bei einer Insolvenz des Bestatters damit geschieht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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