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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wer zahlt in Österreich, wenn mein Auto brennt?

Kurz gesagt

Brennt Ihr Auto in Österreich, zahlt die Kasko den Schaden, und zwar schon die Elementarkasko, die oft Teilkasko heißt. Brand und Explosion sind dort versichert, egal ob ein Kabelbrand, Brandstiftung oder ein Unfall die Ursache war, abzüglich Selbstbehalt. Greift das Feuer auf andere Autos oder ein Gebäude über, kommt Ihre Kfz-Haftpflicht in Frage. Mit reiner Haftpflicht bekommen Sie für Ihr eigenes Auto nichts.

Wer zahlt in Österreich, wenn mein Auto brennt?

Was es kostet

Prämien in Österreich für ein Mittelklasseauto, an denen Sie den Preis des Brandschutzes über die Kasko sehen.

BeispielRichtwert
BMW 1er, 110 kW, Wien, Haftpflicht mit Steuerab etwa 74 Euro im Monat
Gleiches Auto mit Teilkaskoab etwa 108 Euro im Monat
Gleiches Auto mit Vollkaskoab etwa 132 Euro im Monat

Prämien aus einem österreichischen Vergleichsrechner, Stand Oktober 2026.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Kombi, fünf Jahre alt, Kabelbrand im Carport

Das Auto brennt nachts aus, die Flammen beschädigen das Carport des Nachbarn.

Wiederbeschaffungswert Ihres Autos16.000 Euro
Restwert und Selbstbehalt300 Euro und 200 Euro
Leistung der Elementarkasko15.500 Euro
Carport des Nachbarnetwa 6.000 Euro über Ihre Kfz-Haftpflicht

Sie tragen 200 Euro Selbstbehalt. Für die Haftpflichtzahlung kann sich Ihre Bonus-Malus-Stufe verschlechtern.

Die Kasko zahlt Ihr Auto

Die Musterbedingungen für die Kaskoversicherung zählen Brand und Explosion schon zur Elementarkasko. Die Kollisionskasko enthält diese Gefahren ebenfalls. Woher das Feuer kam, ist gleichgültig: technischer Defekt, Brandstiftung durch Fremde oder ein Feuer nach einem Unfall.

Bei Totalschaden bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbehalt. Gegenstände im Auto wie Handy oder Gepäck sind über die Kasko nicht versichert, hier hilft unter Umständen die Haushaltsversicherung.

BrandursacheIhr AutoSchäden bei anderen
Kabelbrand im geparkten AutoElementarkaskoIhre Kfz-Haftpflicht
Brandstiftung durch UnbekannteElementarkaskoder Täter, sonst die Versicherungen der Geschädigten
Feuer nach einem UnfallKaskoHaftpflicht des Unfallverursachers
Feuer vom Nachbarauto übergegriffenHaftpflicht des anderen Autos oder Ihre Kaskonicht Ihr Fall
Selbst angezündetnichtsStrafverfahren

Wenn das Feuer auf andere übergreift

Brennt Ihr Auto in einer Tiefgarage aus und beschädigt Nachbarautos und das Gebäude, stellt sich die Frage, ob die Kfz-Haftpflicht zahlt. Der Europäische Gerichtshof hat am 20. Juni 2019 entschieden, dass der Brand eines geparkten Autos in einer privaten Garage, ausgelöst durch die Elektrik, unter die Pflichtversicherung fällt, auch wenn das Auto über 24 Stunden stand.

Das Urteil legt die EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht aus, die auch für Österreich gilt. Bei Brandstiftung durch Fremde hat sich dagegen nicht die Gefahr des Autos verwirklicht. Dann müssen sich Geschädigte an den Täter oder ihre eigene Eigenheim- oder Kaskoversicherung halten.

Was Sie nach einem Fahrzeugbrand tun

Bringen Sie alle Insassen in Sicherheit, halten Sie Abstand und rufen Sie die Feuerwehr unter 122. Öffnen Sie bei einem Brand im Motorraum nicht die Haube. Verständigen Sie die Polizei, bei Verdacht auf Brandstiftung mit Anzeige.

Melden Sie den Schaden sofort Ihrem Versicherer und lassen Sie das Wrack bis zur Besichtigung stehen. Fotos, Zeugen und das Protokoll der Feuerwehr helfen, die Ursache zu klären.

Wann eine Kasko wegen Brand nicht nötig ist

Ist Ihr Auto nur noch wenig wert, lohnt eine Kasko allein wegen des Brandrisikos selten. Schäden an fremden Autos zahlt ohnehin die Pflicht-Haftpflicht.

Bei neueren, geleasten oder finanzierten Autos ist zumindest die Elementarkasko wichtig. Ein Totalschaden durch Feuer trifft Sie sonst mit dem ganzen Fahrzeugwert.

Schritt für Schritt

  1. Abstand halten, Feuerwehr unter 122 rufen.
  2. Polizei verständigen, bei Brandstiftung Anzeige erstatten.
  3. Fotos machen, Zeugen notieren.
  4. Schaden sofort dem Versicherer melden, bei fremden Schäden auch der Haftpflicht.
  5. Wrack erst nach Freigabe verschrotten.

Checkliste

  • Elementarkasko oder Vollkasko bei Autos mit nennenswertem Wert
  • Selbstbehalt, den Sie jederzeit zahlen können
  • Zubehör und Umbauten in der Polizze angegeben
  • Haushaltsversicherung für Gegenstände im Auto geprüft
  • Eigenheimversicherung für Garage oder Carport

Häufige Fehler

  • Die Motorhaube eines brennenden Autos öffnen
  • Das Wrack verschrotten, bevor der Versicherer es gesehen hat
  • Bei Brandstiftung keine Anzeige erstatten
  • Glauben, die Haftpflicht zahle das eigene Auto

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Teilkasko, wenn mein Auto brennt?

Ja, Brand und Explosion sind schon in der Elementarkasko versichert,

die meist Teilkasko genannt wird.

Zahlt die Versicherung bei Brandstiftung?

Ja, die Kasko zahlt auch bei Brandstiftung durch Fremde.

Erstatten Sie Anzeige.

Verliere ich meine Bonus-Malus-Stufe?

Für den Kaskoschaden in der Regel nicht.

Zahlt Ihre Haftpflicht für fremde Schäden, kann die Stufe steigen.

Wer zahlt die beschädigte Garage?

Geht der Brand von Ihrem Auto aus, kommt Ihre Kfz-Haftpflicht in Frage.

Die eigene Garage zahlt Ihre Eigenheimversicherung.

Gilt das auch für Elektroautos?

Ja, Brand ist unabhängig vom Antrieb versichert.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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