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Wer zahlt in Österreich Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator?

Kurz gesagt

Wer zahlt in Österreich Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator? Vor allem Ihre Krankenversicherung, auf ärztliche Verordnung und in einfacher Ausführung. Sie tragen 10 Prozent, mindestens 46,20 Euro, bei SVS und Bauern meist 20 Prozent. Reicht das nicht, helfen Sozialministeriumservice und Land. Eine eigene Pflegekasse wie in Deutschland gibt es nicht.

Wer zahlt in Österreich Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator?

Was es kostet

Selbstbehalte und Leistungen für Hilfsmittel in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Selbstbehalt nach ASVG und B-KUVG10 Prozent, mindestens 46,20 Euro
Selbstbehalt nach GSVG und BSVGin der Regel 20 Prozent, mindestens 46,20 Euro
Rollator um 300 Euro, ASVG-versichert46,20 Euro Selbstbehalt
Pflegegeld Stufe 1 bis 7206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat

Der Preis des Rollators im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Den Höchstbetrag legt jeder Krankenversicherungsträger in seiner Satzung fest.

Rechenbeispiel

Mutter, ÖGK-versichert, nach einem Sturz

Sie braucht einen Rollator und ein Pflegebett. So verteilen sich die Kosten.

Rollator um 300 Euro, ärztlich verordnetSelbstbehalt 46,20 Euro
PflegebettRegelung der ÖGK vorher erfragen
Leichtgewichtsrollator statt einfacher AusführungMehrkosten selbst
Handschuhe und Bettschutzaus dem Pflegegeld

Mit der einfachen Ausführung bleibt beim Rollator ein Selbstbehalt von 46,20 Euro. Beim Pflegebett entscheidet die Satzung der Kasse, ob Leihe, Kauf oder Zuschuss.

Wer in Österreich welche Hilfsmittel zahlt

Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl, Krücken oder orthopädische Schuhe stellt die Krankenversicherung zur Verfügung, wenn eine Ärztin sie verordnet. Bezahlt wird eine einfache und zweckmäßige Ausführung, und Sie tragen einen Kostenanteil.

Eine Pflegekasse, die wie in Deutschland eigene Pflegehilfsmittel zahlt, gibt es in Österreich nicht. Für ein Pflegebett ist deshalb ebenfalls Ihr Krankenversicherungsträger die erste Adresse; ob er das Bett kauft, leiht oder bezuschusst, regelt seine Satzung.

HilfsmittelErste AdresseIhr Anteil
Rollator, Gehhilfe, KrückenKrankenversicherung auf Verordnung10 Prozent, mindestens 46,20 Euro
RollstuhlKrankenversicherung auf Verordnung10 Prozent, mindestens 46,20 Euro, bis zum Satzungshöchstbetrag
PflegebettKrankenversicherung, Regelung je Trägernach Satzung, vorher anfragen
Als Selbständiger bei der SVSSVS auf Verordnungin der Regel 20 Prozent, mindestens 46,20 Euro
Teurer als der KassenzuschussSozialministeriumservice oder LandZuschuss nach Antrag, keine feste Höhe

Der Selbstbehalt bei Hilfsmitteln

Wer nach ASVG oder B-KUVG versichert ist, zahlt 10 Prozent des Tarifs oder der Anschaffungskosten, mindestens aber 46,20 Euro. Bei einem Rollator um 300 Euro sind das also nicht 30, sondern 46,20 Euro. Für Selbständige und Bauern beträgt der Selbstbehalt in der Regel 20 Prozent, ebenfalls mindestens 46,20 Euro.

Für Hilfsmittel, die nur einmal oder kurz verwendet werden, ist der Kostenanteil geringer. Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, sollte beim Träger nachfragen, ob auch beim Hilfsmittel Erleichterungen gelten.

Wenn der Kassenzuschuss nicht reicht

Jeder Krankenversicherungsträger legt in seiner Satzung einen Höchstbetrag für Hilfsmittel fest. Liegt ein Rollstuhl oder ein elektrisches Pflegebett darüber, zahlen Sie den Rest, außer jemand anderer springt ein.

Das Sozialministeriumservice kann aus dem Unterstützungsfonds helfen, wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen, die Ausgaben wegen der Behinderung entstehen und eine soziale Notlage besteht. Auch die Bundesländer geben Zuschüsse für Hilfsmittel und die Behindertenhilfe.

Das Pflegegeld für Hilfsmittel nutzen

Das Pflegegeld, 2026 zwischen 206,20 und 2.214,80 Euro im Monat, ist frei verwendbar. Sie können damit Selbstbehalte, Verbrauchsmaterial wie Handschuhe oder einen Hausnotruf bezahlen.

Planen Sie das Pflegegeld aber nicht doppelt ein: Bei einer 24-Stunden-Betreuung oder mobilen Diensten ist es meist schon verbraucht.

Wann eine private Pflegeversicherung dafür nötig ist

Wegen Hilfsmitteln allein brauchen Sie keine private Pflegeversicherung, die Selbstbehalte sind überschaubar. Teuer wird die laufende Pflege zu Hause.

Eine private Pflegerente zahlt einen festen Betrag je Pflegegeldstufe und deckt damit auch Ausgaben, die keine Kasse übernimmt, etwa einen Aufstehsessel oder ein besseres Bett.

Schritt für Schritt

  1. Hilfsmittel ärztlich verordnen lassen.
  2. Beim Krankenversicherungsträger nachfragen, ob Kauf, Leihe oder Zuschuss gilt.
  3. Einfache Ausführung wählen oder Mehrkosten bewusst tragen.
  4. Bei Kosten über dem Höchstbetrag Sozialministeriumservice und Land anfragen.
  5. Pflegegeld beantragen, falls noch nicht geschehen.

Checkliste

  • Ärztliche Verordnung liegt vor
  • Zuständigen Träger geklärt, ÖGK, BVAEB oder SVS
  • Satzungshöchstbetrag erfragt
  • Grad der Behinderung für den Unterstützungsfonds geprüft
  • Pflegegeld beantragt

Häufige Fehler

  • Hilfsmittel ohne Verordnung kaufen und auf Ersatz hoffen
  • Annehmen, es gäbe wie in Deutschland eine Pflegekasse
  • Teure Ausführungen wählen, ohne nach dem Höchstbetrag zu fragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Krankenkasse in Österreich einen Rollator?

Ja, auf ärztliche Verordnung in einfacher Ausführung.

Sie tragen 10 Prozent, mindestens 46,20 Euro, bei SVS und Bauern meist 20 Prozent.

Wer zahlt ein Pflegebett?

Erste Adresse ist Ihr Krankenversicherungsträger.

Ob er kauft, leiht oder bezuschusst, steht in seiner Satzung.

Fragen Sie vorher nach.

Was, wenn das Hilfsmittel teurer ist als der Zuschuss?

Dann zahlen Sie die Differenz, außer das Sozialministeriumservice oder Ihr Bundesland gibt einen

Zuschuss.

Brauche ich Pflegegeld für Hilfsmittel?

Nein, Hilfsmittel der Krankenversicherung gibt es auch ohne Pflegegeld.

Das Pflegegeld hilft aber bei Selbstbehalten.

Gibt es in Österreich Geld für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe?

Einen eigenen Monatsbetrag wie die 42 Euro in Deutschland sieht das Pflegegeld nicht vor.

Solche Kosten zahlen Sie aus dem pauschalen Pflegegeld.

Quellen

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