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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegevorsorge

Wer zahlt in Österreich den barrierefreien Umbau der Wohnung?

Kurz gesagt

Wer zahlt in Österreich den barrierefreien Umbau der Wohnung? Eine Pflegekasse mit festem Zuschuss wie in Deutschland gibt es nicht. Zuschüsse kommen von den Bundesländern und, ab 50 Prozent Behinderung in sozialer Notlage, aus dem Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice. Den Rest zahlen Sie, etwa aus dem Pflegegeld von 206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat.

Wer zahlt in Österreich den barrierefreien Umbau der Wohnung?

Was es kostet

Geldquellen und Richtwerte für den barrierefreien Umbau in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Pflegegeld Stufe 1 bis 7206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat
Unterstützungsfonds, Mindestgrad der Behinderung50 Prozent
Frist des Vermieters für eine Ablehnung2 Monate nach der Anzeige
Private Pflegerente, Eintritt mit 35 oder 55rund 38 oder 90 Euro im Monat

Die Umbaukosten im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Förderhöhen der Länder unterscheiden sich, fragen Sie die aktuellen Werte bei Ihrem Land ab.

Rechenbeispiel

Badumbau für einen Mieter mit Pflegegeldstufe 3

Die Badewanne soll einer bodengleichen Dusche weichen. So läuft die Finanzierung.

Angebot für den Badumbauetwa 9.000 Euro
Anzeige an den VermieterZustimmung gilt nach zwei Monaten ohne Ablehnung
Zuschuss des Landesnach den Regeln Ihres Landes
Pflegegeld Stufe 3592,60 Euro im Monat, frei verwendbar

Ohne festen Zuschuss einer Pflegekasse hängt viel vom Land ab. Wer früh beim Land und beim Sozialministeriumservice anfragt, senkt den Eigenanteil deutlich.

Wer den barrierefreien Umbau bezahlt

Anders als in Deutschland zahlt in Österreich keine Pflegeversicherung einen festen Betrag für den Umbau der Wohnung. Die wichtigsten Geldgeber sind die Bundesländer, die Zuschüsse für die barrierefreie Ausstattung der Wohnung geben, und das Sozialministeriumservice mit dem Unterstützungsfonds.

Die Regeln der Länder unterscheiden sich stark, etwa bei Einkommensgrenzen und Höchstbeträgen. Fragen Sie deshalb bei der Sozialabteilung oder der Wohnbauförderung Ihres Landes nach, bevor Sie Aufträge vergeben.

GeldquelleWofürVoraussetzung
Bundeslandbarrierefreie Ausstattung, Sanierungje nach Land, Bedingungen vorher erfragen
Unterstützungsfonds des SozialministeriumserviceAusgaben wegen einer Behinderungmindestens 50 Prozent Behinderung, soziale Notlage
Pflegegeldfrei verwendbar, auch für UmbautenPflegebedarf ab mehr als 65 Stunden im Monat
Eigene Mittel oder private Pflegerenteder Restkeine

Unterstützungsfonds: für wen er gedacht ist

Aus dem Unterstützungsfonds bekommen Menschen mit Behinderung eine Zuwendung, wenn sie ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen, die Ausgaben wegen der Behinderung entstehen und eine soziale Notlage besteht.

Zuständig ist die Landesstelle des Sozialministeriumservice. Der Fonds ergänzt andere Kostenträger, er ersetzt sie nicht. Stellen Sie die Anträge beim Land und beim Fonds deshalb parallel.

Umbau in der Mietwohnung

Als Hauptmieter zeigen Sie eine wesentliche Veränderung dem Vermieter an. Lehnt er nicht innerhalb von zwei Monaten ab, gilt seine Zustimmung als erteilt. Ablehnen darf er unter anderem nicht, wenn der Umbau dem Stand der Technik entspricht, einem wichtigen Interesse von Ihnen dient, fachgerecht ausgeführt wird und Sie die Kosten tragen.

Für Verbesserungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, gilt das wichtige Interesse jedenfalls als gegeben. Bei anderen Umbauten kann der Vermieter verlangen, dass Sie beim Auszug den früheren Zustand wiederherstellen.

Erst planen, dann umbauen

Lassen Sie sich vor dem barrierefreien Umbau beraten, etwa von der Wohnberatung Ihres Landes oder einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung. Bündeln Sie die Arbeiten so, dass sie auch einen späteren höheren Bedarf tragen, etwa einen Rollstuhl.

Holen Sie mehrere Angebote ein und klären Sie vorher, ob die Förderstelle einen Antrag vor Baubeginn verlangt. Beginnen Sie im Zweifel erst, wenn die Zusagen da sind.

Wo eine private Pflegeversicherung ansetzt

Für einen einmaligen Umbau lohnt sich keine private Pflegeversicherung. Wer aber eine private Pflegerente hat, bekommt ab der vereinbarten Pflegegeldstufe einen festen Betrag im Monat, den er auch für Umbauten verwenden darf.

Abschließen müssen Sie sie, solange Sie gesund sind. Mit 35 kostet eine Pflegerente rund 38 Euro im Monat, mit 55 rund 90 Euro.

Schritt für Schritt

  1. Beratung bei der Wohnberatung oder Behindertenberatung des Landes einholen.
  2. Als Mieter den Umbau schriftlich beim Vermieter anzeigen.
  3. Förderung beim Land und beim Sozialministeriumservice beantragen.
  4. Erst nach den Zusagen den Auftrag vergeben.
  5. Pflegegeld beantragen oder Erhöhung prüfen.

Checkliste

  • Förderrichtlinie des Landes gelesen
  • Grad der Behinderung festgestellt
  • Anzeige an den Vermieter mit Datum
  • Mehrere Angebote eingeholt
  • Rückbaupflicht beim Auszug geklärt

Häufige Fehler

  • Mit dem Umbau beginnen, bevor die Förderung zugesagt ist
  • Auf einen festen Kassenzuschuss wie in Deutschland hoffen
  • Die Anzeige an den Vermieter nur mündlich machen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es in Österreich einen Zuschuss der Pflegekasse für den Umbau?

Nein, eine Pflegekasse wie in Deutschland gibt es nicht.

Zuschüsse kommen vor allem von den Ländern und aus dem Unterstützungsfonds.

Darf mein Vermieter den barrierefreien Umbau verbieten?

Nicht beliebig.

Lehnt er nicht binnen zwei Monaten nach Ihrer Anzeige ab, gilt die Zustimmung,

und unter den Voraussetzungen des § 9 MRG darf er nicht verweigern.

Muss ich beim Auszug zurückbauen?

Das kann der Vermieter bei Umbauten verlangen,

die nicht zu den gesetzlich besonders geschützten Verbesserungen gehören.

Klären Sie das vorher schriftlich.

Wer bekommt Geld aus dem Unterstützungsfonds?

Menschen mit mindestens 50 Prozent Behinderung,

wenn die Ausgaben wegen der Behinderung entstehen und eine soziale Notlage besteht.

Kann ich das Pflegegeld für den Umbau verwenden?

Ja, das Pflegegeld ist frei verwendbar.

Es fehlt dann aber für die laufende Pflege.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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