Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wer zahlt bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto in Österreich?

Kurz gesagt

Wer zahlt bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto in Österreich? Der Fachverband der Versicherungsunternehmen nach dem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz. Er ersetzt Personen- und Sachschäden so, als wäre das Auto versichert, ohne den Selbstbehalt von 220 Euro, der bei Fahrerflucht gilt. Kein Geld gibt es für Mitfahrer, die wussten, dass das Auto nicht versichert war.

Wer zahlt bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto in Österreich?

Was es kostet

Abzüge und Grenzen nach dem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz.

BeispielRichtwert
Selbstbehalt bei unversichertem Auto0 Euro
Selbstbehalt bei Fahrerflucht, Sachschaden220 Euro
Selbstbehalt bei Benützung gegen den Willen des Halters220 Euro
Sanierung Blechschaden am eigenen Auto, Beispieletwa 1.000 bis 5.000 Euro

Selbstbehalte nach § 4 Absatz 6 VOEG, Stand Oktober 2026.

Die Spanne für Blechschäden ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Vorrang genommen, Unfallgegner ohne Versicherung, nur Blechschaden

So rechnet sich der Fall, wenn Sie den Fachverband einschalten oder nur Ihre Kasko nutzen.

Schaden an Ihrem Auto4.000 Euro
Nur über Ihre Vollkasko, Selbstbehalt 350 EuroSie tragen 350 Euro selbst
Über den Fachverband nach § 4 VOEG4.000 Euro, kein Selbstbehalt
Mietauto während der Reparaturwie bei einer Kfz-Haftpflicht anzumelden

Mit dem Fachverband bleibt Ihnen im Idealfall kein Eigenanteil. Melden Sie den Schaden trotzdem auch Ihrer Kasko, wenn Ihr Vertrag das verlangt.

Das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz bei unversicherten Autos

Für einen Unfall mit einem unversicherten Auto in Österreich gilt das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz. Nach § 4 Absatz 1 Ziffer 1 VOEG zahlt der Fachverband der Versicherungsunternehmen Personen- und Sachschäden, die im Inland durch ein versicherungspflichtiges Fahrzeug verursacht wurden, für das trotz Pflicht kein Versicherungsvertrag bestand.

Der Fachverband leistet so, als hätten Sie einen Schadenersatzanspruch gegen eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht. Er kann nicht einwenden, dass Fahrer oder Halter selbst zahlen müssten.

SituationWer zahltEinschränkung
Gegner versichertseine Kfz-Haftpflichtkeine
Gegner nicht versichertFachverband nach § 4 VOEGkein Selbstbehalt, Mitfahrer mit Wissen ausgeschlossen
Fahrer unbekannt, FahrerfluchtFachverbandSachschaden nur bei Tod oder schwerer Körperverletzung, 220 Euro Selbstbehalt
Auto gegen den Willen des Halters benütztFachverbandSachschaden mit 220 Euro Selbstbehalt
Vertrag wegen hinterlegter Kennzeichen ruhendFachverbandwie beim unversicherten Auto

Was beim unversicherten Auto anders ist als bei Fahrerflucht

Bei Fahrerflucht ersetzt der Fachverband Sachschäden nur, wenn jemand getötet oder schwer verletzt wurde, und zieht 220 Euro ab. Beim unversicherten Auto gilt diese Einschränkung nicht: Auch der reine Blechschaden an Ihrem Auto wird ersetzt.

Das macht einen großen Unterschied. Wer bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto nur Sachschaden hat, sollte den Fall unbedingt beim Fachverband anmelden, statt nur die eigene Kasko zu nutzen und den Selbstbehalt zu tragen.

Wer leer ausgeht

Personen, die freiwillig in einem Auto mitgefahren sind, obwohl sie wussten, dass es nicht versichert war, bekommen nach § 4 Absatz 5 VOEG nichts. Dasselbe gilt für Mitfahrer, die wussten, dass das Auto gegen den Willen des Halters benützt wurde.

Wer seine Pflichten verletzt, riskiert ebenfalls seinen Anspruch: Personenschäden müssen Sie ohne unnötigen Aufschub der Polizei melden, zur Aufklärung beitragen und den Schaden möglichst gering halten. Bei Vorsatz verlieren Sie den Anspruch ganz.

Ausländische Autos und Unfälle im Ausland

Ist ein ausländisches Auto ordnungsgemäß versichert, ist dessen Haftpflichtversicherer zuständig. Für Fahrzeuge aus anderen EWR-Staaten, die dort nicht versicherungspflichtig sind, zahlt nach § 6 VOEG ebenfalls der Fachverband.

Werden Sie mit Wohnsitz in Österreich in einem anderen EWR-Staat von einem unversicherten Auto geschädigt, erbringt der Fachverband als Entschädigungsstelle nach § 9 VOEG Leistungen im selben Umfang.

Was Sie direkt am Unfallort tun

Rufen Sie bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto die Polizei, bei Verletzten ist die Meldung Pflicht. Die Polizei muss Sie nach § 12 VOEG auf die Möglichkeit hinweisen, Ansprüche beim Fachverband geltend zu machen.

Notieren Sie Kennzeichen, Fahrzeug, Namen von Lenker und Zulassungsbesitzer, machen Sie Fotos und sichern Sie Zeugen. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis.

Schritt für Schritt

  1. Polizei rufen, bei Verletzten ist die Meldung Pflicht.
  2. Daten von Lenker, Zulassungsbesitzer und Fahrzeug sichern.
  3. Klären, ob wirklich keine Versicherung besteht.
  4. Ansprüche schriftlich beim Fachverband der Versicherungsunternehmen anmelden.
  5. Belege für alle Schäden sammeln und nachreichen.
  6. Schaden möglichst gering halten, etwa das Auto rasch sichern lassen.

Checkliste

  • Polizeiliche Meldung mit Aktenzahl
  • Kennzeichen und Daten des Unfallgegners
  • Fotos und Zeugen
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung der Reparatur
  • Arztberichte bei Verletzungen
  • Anmeldung beim Fachverband schriftlich

Häufige Fehler

  • Ohne Polizei weiterfahren, weil der Schaden klein wirkt
  • Nur die eigene Kasko nutzen und den Selbstbehalt selbst tragen
  • Die 220 Euro Selbstbehalt der Fahrerflucht auch hier erwarten
  • Als Mitfahrer in ein Auto steigen, von dem man weiß, dass es nicht versichert ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wer ist in Österreich der Garantiefonds?

Der Fachverband der Versicherungsunternehmen.

Er zahlt nach dem Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz und wird von den Kfz-Haftpflichtversicherern

finanziert.

Zahlt der Fachverband auch reinen Blechschaden?

Beim unversicherten Auto ja, ohne Selbstbehalt.

Nur bei Fahrerflucht gibt es Sachschaden lediglich bei Tod oder schwerer Verletzung.

Bekomme ich als Mitfahrer Geld?

Ja, außer Sie wussten, dass das Auto nicht versichert war oder gegen den Willen des Halters

benützt wurde.

Was ist, wenn die Kennzeichen hinterlegt waren?

Dann ruht der Vertrag.

Der Fachverband zahlt nach § 4 VOEG wie beim unversicherten Auto.

Muss ich zuerst den Unfallgegner klagen?

Nein.

Der Fachverband darf Sie nicht darauf verweisen, dass der Schädiger selbst zahlen müsste.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

Am genauesten mit den Daten aus dem Zulassungsschein

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.