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Wer haftet in Österreich bei Kreditkartenbetrug oder einem gehackten Konto?

Kurz gesagt

Wer haftet in Österreich bei Kreditkartenbetrug oder einem gehackten Konto? Zuerst die Bank: Nicht autorisierte Zahlungen muss sie spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erstatten. Bei leichter Fahrlässigkeit tragen Sie höchstens 50 Euro, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz den ganzen Schaden. Dazwischen ist eine Schadensteilung möglich.

Wer haftet in Österreich bei Kreditkartenbetrug oder einem gehackten Konto?

Was es kostet

Was Kartenbetrug in Österreich kosten kann und was private Polizzen kosten.

BeispielRichtwert
Ihr Anteil bei leichter Fahrlässigkeithöchstens 50 Euro
Einzeltarif mit Kontoschutz bis 2.000 Euro, Selbstbehalt 89 Euro4,90 Euro im Monat
Familientarif mit Kontoschutz bis 2.000 Euro, Selbstbehalt 89 Euro7,90 Euro im Monat
Diebstahl von Finanzmitteln bis 3.000 Euro im Jahr4,99 Euro im Monat

Prämien und Grenzen aus der Übersicht der Arbeiterkammer Oberösterreich, Stand Jänner 2025,

ohne Gewähr.

Haftung nach ZaDiG 2018.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommen; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Brieftasche gestohlen, Karte im Geschäft eingesetzt

Ein Taschendieb nutzt die Karte für kontaktlose Zahlungen und einen Einkauf mit PIN. Die PIN stand auf einem Zettel in der Brieftasche.

Kontaktlose Zahlungen ohne starke Kundenauthentifizierung120 Euro, Ihr Anteil 0 Euro
Einkauf mit PIN1.400 Euro
Anteil am PIN-Einkauf bei leichter Fahrlässigkeithöchstens 50 Euro
Anteil am PIN-Einkauf bei grober Fahrlässigkeit, PIN beigelegtbis zu 1.400 Euro, Teilung möglich

Ohne den Zettel hätte der Kunde höchstens 50 Euro getragen. Mit der beigelegten PIN droht der Betrag des PIN-Einkaufs, die Schadensteilung kann ihn mindern.

Die Bank muss zuerst erstatten

Hat jemand mit Ihren Kartendaten bezahlt oder von Ihrem gehackten Konto überwiesen, ist die Zahlung nicht autorisiert. Nach dem Zahlungsdienstegesetz 2018 muss die Bank den Betrag unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, nachdem sie davon erfahren hat. Das Konto ist so zu stellen, als hätte es die Buchung nie gegeben (§ 67 ZaDiG 2018).

Verweigern darf sie die sofortige Erstattung nur bei berechtigtem Betrugsverdacht gegen Sie, und dann muss sie das der Finanzmarktaufsicht melden.

FallWer zahltIhr Anteil
Fremde Onlinezahlung ohne starke KundenauthentifizierungBank0 Euro
Karte gestohlen, leicht fahrlässig verwahrtBankhöchstens 50 Euro
Verlust für Sie nicht bemerkbarBank0 Euro
Grob fahrlässig, etwa PIN bei der KarteSiegesamter Schaden, Teilung möglich
Überweisung selbst freigegeben, von Betrügern getäuschtkeine Erstattung durch die Bankgesamter Schaden, Ausnahme Cyberpolizze

Leichte und grobe Fahrlässigkeit

Das österreichische Recht staffelt anders als das deutsche. Bei leicht fahrlässiger Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten kann die Bank höchstens 50 Euro verlangen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Sie für den ganzen Schaden (§ 68 ZaDiG 2018).

Liegt kein Vorsatz und keine Betrugsabsicht vor, kann der Schaden geteilt werden. Dabei zählen die Art der Sicherheitsmerkmale und die Umstände, unter denen Karte oder Daten abhandengekommen sind. Lassen Sie sich eine Ablehnung schriftlich begründen und wenden Sie sich bei Streit an eine Schlichtungsstelle.

Das gehackte Konto: wer hat freigegeben?

Beim gehackten Konto entscheidet, ob die Täter selbst überwiesen haben oder ob Sie auf eine gefälschte Nachricht hin eine Freigabe bestätigt haben. Im ersten Fall gilt der volle Schutz des ZaDiG 2018. Im zweiten Fall kann die Zahlung als autorisiert gelten, und die Bank muss nicht erstatten.

Wann eine Cyberpolizze hilft

Private Cyberpolizzen in Österreich zahlen bei Kontomissbrauch meist nur bis 2.000 oder 3.000 Euro im Jahr, oft mit Selbstbehalt und erst, wenn die Bank nicht ersetzt. Sie lohnen sich für Menschen, die viel online bezahlen und sich gegen den Einwand grober Fahrlässigkeit absichern wollen.

Wer nur mit App-Freigabe bezahlt, Codes nie weitergibt und Missbrauch sofort meldet, ist durch das Gesetz bereits gut geschützt.

Schritt für Schritt

  1. Karte sofort über die Sperrhotline Ihrer Bank sperren.
  2. Die Bank schriftlich über jede nicht autorisierte Zahlung informieren.
  3. Anzeige bei der Polizei erstatten.
  4. Passwörter und Zugangsdaten ändern.
  5. Bei Ablehnung schriftliche Begründung verlangen und die Schlichtungsstelle anrufen.

Checkliste

  • Sperrnummer der Bank gespeichert
  • Benachrichtigung bei jeder Kartenzahlung aktiv
  • PIN getrennt von der Karte und nirgends notiert
  • Freigaben nur in der eigenen App bestätigt
  • Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert

Häufige Fehler

  • Den Missbrauch erst Wochen später melden
  • PIN gemeinsam mit der Karte aufbewahren
  • Eine Ablehnung ohne Begründung akzeptieren
  • Glauben, die Cyberpolizze zahle vor der Bank

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie schnell muss die Bank erstatten?

Unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags,

außer bei berechtigtem Betrugsverdacht gegen Sie.

Was ist, wenn ich den Diebstahl nicht bemerken konnte?

Dann haften Sie auch nicht mit 50 Euro, § 68 Abs.

2 ZaDiG 2018.

Gilt das auch für gehackte Onlinebanking-Zugänge?

Ja, solange die Täter die Zahlung ausgelöst haben.

Haben Sie selbst freigegeben, sieht es anders aus.

Zahlt die Haushaltsversicherung bei Kartenbetrug?

Nur, wenn ein Cyber- oder Internetbaustein vereinbart ist.

Der Grundschutz deckt das nicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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