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Was tun bei Identitätsdiebstahl im Internet in Österreich?

Kurz gesagt

Was tun bei Identitätsdiebstahl im Internet in Österreich: ändern Sie sofort Ihre Passwörter, lassen Sie Karten und Onlinebanking sperren und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Bestreiten Sie fremde Forderungen schriftlich und verlangen Sie bei Kreditauskunfteien eine kostenlose Auskunft. Gegen einen Zahlungsbefehl haben Sie vier Wochen Zeit für den Einspruch. Eine Cyberpolizze kostet ab etwa 4 Euro im Monat.

Was tun bei Identitätsdiebstahl im Internet in Österreich?

Was es kostet

Monatsprämien privater Cyberversicherungen in Österreich laut Übersicht der Arbeiterkammer Oberösterreich, Stand Jänner 2025.

BeispielRichtwert
Auskunft bei einer Kreditauskunftei nach Art. 15 DSGVO0 Euro
Tarif für den ganzen Haushalt mit Online Assistance und Rechtsberatungetwa 4,04 Euro im Monat
Einzeltarif mit Hilfe bei Identitätsdiebstahl und Kontoschutz bis 2.000 Euroetwa 4,90 Euro im Monat
Familientarif mit Hilfe bei Identitätsdiebstahl und Kontoschutz bis 2.000 Euroetwa 7,90 Euro im Monat
Erweiterter Tarif mit Schutz bei Identitätsdiebstahletwa 7,99 Euro im Monat

Prämien aus der Übersicht von Jänner 2025, Stand der Recherche Oktober 2026; sie können sich seither geändert haben.

Die Kosten für Anzeige, Einspruch und Briefe liegen nahe null;

das Porto im Rechenbeispiel und die Einschätzung, wann eine Polizze lohnt, sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Leistungen bei Identitätsmissbrauch stehen in den jeweiligen Bedingungen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Drei Bestellungen auf Rechnung in Ihrem Namen

Jemand bestellt mit Ihrem Namen und Geburtsdatum Elektronik um 1.200 Euro an eine Abholstation. Sechs Wochen später kommt ein Schreiben eines Inkassobüros.

Anzeige bei der Polizei, Widerspruch eingeschrieben an Händler und Inkassobüroetwa 6 Euro Porto
Auskunft bei Kreditauskunfteien und Berichtigung0 Euro
Forderung von 1.200 Euro plus InkassospesenSie schulden nichts, wenn Sie rechtzeitig bestreiten
Händler beantragt trotzdem einen ZahlungsbefehlEinspruch binnen vier Wochen, Anwalt zahlt Rechtsschutz oder Cyberpolizze mit Rechtsberatung

Mit schnellem Widerspruch kostet der Fall vor allem Zeit. Teuer wird es nur, wenn die Einspruchsfrist verstreicht oder ein Verfahren ohne Rechtsschutz folgt.

Woran Sie einen Identitätsdiebstahl erkennen

Meist merken Sie es erst, wenn Post kommt: eine Rechnung für eine Bestellung, die Sie nie aufgegeben haben, ein Schreiben eines Inkassobüros oder ein Vertrag für ein Handy. Manchmal fällt es auf, weil Sie nicht mehr in Ihr E-Mail-Konto oder ein soziales Netzwerk kommen.

Täter brauchen oft nur Name, Geburtsdatum und Adresse. Damit bestellen sie auf Rechnung an eine Abholstation. Ihre Bankdaten müssen dafür gar nicht gestohlen sein.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Zuerst schließen Sie die Zugänge: Passwörter über ein sauberes Gerät ändern, Karten sperren, Geräte auf Schadsoftware prüfen. Dann sichern Sie Beweise und erstatten Anzeige. Erst danach geht es um Forderungen und Einträge bei Kreditauskunfteien.

Der Grund: Solange die Täter Zugriff auf Ihr Postfach haben, lesen sie jede neue Passwortmail mit.

Was passiert istWas Sie tunWie schnell
E-Mail oder Konto bei einem Netzwerk gekapertPasswort über ein anderes Gerät zurücksetzen, Zwei-Faktor-Anmeldung einschaltensofort
Fremde Abbuchungen auf Ihrem KontoKarte und Onlinebanking sperren, Erstattung bei der Bank verlangensofort
Rechnung oder Mahnung für eine fremde BestellungForderung schriftlich bestreiten, Kopie der Anzeige beilegeninnerhalb weniger Tage
Zahlungsbefehl vom BezirksgerichtEinspruch beim Gericht erhebenbinnen vier Wochen
Falscher Eintrag bei einer Kreditauskunfteikostenlose Auskunft verlangen, Berichtigung schriftlich fordernsobald die Anzeige vorliegt
Falsche Profile in Ihrem Namenbeim Anbieter melden und Löschung verlangensofort

Fremde Rechnungen müssen Sie nicht zahlen

Wer keinen Vertrag geschlossen hat, schuldet nichts. Sie müssen aber widersprechen. Schreiben Sie dem Händler oder Inkassobüro, dass Sie nichts bestellt haben, legen Sie die Anzeige bei und verlangen Sie, dass Ihre Daten gesperrt werden. Ein eingeschriebener Brief ist der sichere Weg.

Beim gerichtlichen Zahlungsbefehl zählt die Frist. Das Gericht erlässt ihn ohne Anhörung. Erheben Sie nicht binnen vier Wochen Einspruch, wird er rechtskräftig, auch wenn die Forderung falsch ist, und es kann Exekution folgen.

Was eine Cyberpolizze leistet und was nicht

Private Cyberpolizzen in Österreich bieten je nach Tarif Beratung bei Identitätsdiebstahl, Hilfe beim Löschen missbrauchter Daten oder eine Überwachung persönlicher Daten im Netz. Manche ersetzen Geld, das von Ihrem Konto missbräuchlich abgebucht wurde, meist bis 2.000 oder 3.000 Euro.

Die Schritte oben müssen Sie trotzdem selbst gehen, und sie kosten fast nichts. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat und überwiegend mit Karte oder per Lastschrift zahlt, braucht für Identitätsdiebstahl allein meist keine eigene Polizze. Sinnvoll ist sie eher, wenn Sie viel online einkaufen und keinen Rechtsschutz haben.

Schritt für Schritt

  1. Passwörter von E-Mail, Bank und Shops über ein sauberes Gerät ändern und Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten.
  2. Karten und Onlinebanking über die Sperr-Hotline Ihrer Bank sperren und fremde Abbuchungen zurückfordern.
  3. Bildschirmfotos, Rechnungen und Mahnungen sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten.
  4. Jede fremde Forderung schriftlich bestreiten und die Anzeige beilegen.
  5. Bei Kreditauskunfteien kostenlos Auskunft verlangen und falsche Einträge berichtigen lassen.
  6. Den Fall Ihrer Cyber- oder Rechtsschutzversicherung melden, wenn Sie eine haben.

Checkliste

  • Für jedes Konto ein eigenes Passwort
  • Zwei-Faktor-Anmeldung bei E-Mail und Bank
  • Ausweiskopien nur geschwärzt und mit Vermerk des Zwecks verschicken
  • Sperr-Hotline Ihrer Bank im Telefon gespeichert
  • Einmal im Jahr kostenlos Auskunft bei einer Kreditauskunftei verlangen
  • Klären, ob Rechtsschutz oder Haushaltsversicherung schon Hilfe bei Onlinemissbrauch bieten

Häufige Fehler

  • Fremde Rechnungen ignorieren, statt schriftlich zu widersprechen
  • Die Vierwochenfrist beim Zahlungsbefehl versäumen
  • Passwörter am befallenen Gerät ändern, auf dem noch Schadsoftware läuft
  • Keine Anzeige erstatten, ohne sie glauben Händler und Versicherer oft nicht
  • Für eine kostenpflichtige Auskunft zahlen, obwohl die Auskunft nach Datenschutzrecht gratis ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich eine Rechnung aus einem Identitätsdiebstahl zahlen?

Nein. Ohne Ihren Vertragsabschluss gibt es keine Schuld. Sie müssen der Forderung aber schriftlich widersprechen.

Wo zeige ich Identitätsdiebstahl an?

Bei jeder Polizeiinspektion. Heben Sie die Bestätigung mit dem Aktenzeichen auf, Sie brauchen sie für Händler, Bank und Versicherung.

Zahlt die Bank, wenn Fremde mein Konto nutzen?

Eine nicht autorisierte Zahlung muss die Bank erstatten. Sie tragen höchstens 50 Euro, außer Sie haben grob fahrlässig gehandelt, etwa einen Code weitergegeben.

Kostet die Auskunft beim Kreditschutzverband etwas?

Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO über Ihre gespeicherten Daten ist kostenlos. Bezahlte Produkte brauchen Sie dafür nicht.

Hilft die Haushaltsversicherung bei Identitätsdiebstahl?

Nur mit einem Cyber-Zusatzbaustein, und dann meist nur bei Geldverlust oder mit Beratung, nicht beim Abwehren fremder Forderungen vor Gericht.

Brauche ich einen Anwalt?

Oft nicht. Bei einer Klage oder hartnäckigem Inkasso lohnt er sich, die Kosten trägt dann eine Rechtsschutzversicherung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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