Welche Versicherungen brauchen Pensionisten und welche nicht mehr?
Pensionisten brauchen weiter die Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht und mit eigenem …
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Kurz gesagt
Welche Versicherungen braucht man im Pflegeheim in Österreich noch? Die Krankenversicherung läuft weiter, eine Privathaftpflicht für etwa 35 bis 60 Euro im Jahr bleibt sinnvoll. Die Haushaltsversicherung passen Sie auf das Heimzimmer an. Das Eigenheim bleibt seit dem Verbot des Pflegeregresses 2018 meist in der Familie und muss versichert bleiben; das Heim zahlen Sie mit 80 Prozent Pension und Pflegegeld.
Was Pflegeheim und Polizzen in Österreich kosten, Werte 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Pflegegeld Stufe 1 bis Stufe 7 | 206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat |
| Anteil der Pension für das Heim | bis zu 80 Prozent, Rest zahlt die Sozialhilfe |
| Taschengeld des Bewohners | 20 Prozent der Pension und 10 Prozent des Pflegegelds der Stufe 3 |
| Eigene Privathaftpflicht ohne Haushaltsversicherung | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
Pflegegeld nach der Pensionsversicherungsanstalt,
Regeln zu Heimkosten und Pflegeregress nach oesterreich.gv.at, Stand 2026.
Die Prämie der Haftpflicht ist ein Richtwert aus öffentlich genannten Angaben.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote ein.
Rechenbeispiel
So ordnet die Familie die Polizzen nach dem Umzug ins Pflegeheim.
| Haushaltsversicherung | auf das Heimzimmer reduziert, Haftpflicht bleibt drin |
| Eigenheimversicherung | bleibt, Leerstand gemeldet, Wasser abgesperrt |
| Kfz-Haftpflicht | endet mit der Abmeldung |
| Pflegegeld Stufe 4 | 888,50 Euro im Monat, fließt in die Heimkosten |
Das Haus bleibt der Familie, ist aber gegen Feuer, Sturm und Wasser weiter versichert.
Mit dem Umzug ins Pflegeheim ändern sich Haushalt und Mobilität, die Haftung für eigene Fehler bleibt. Gehen Sie die Polizzen einzeln durch, statt alles auf einmal zu kündigen.
Die Tabelle zeigt, was in Österreich üblicherweise bleibt, was angepasst wird und was wegfallen kann.
| Versicherung | Im Pflegeheim | Warum |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | bleibt | Pflicht, über die Pension |
| Privathaftpflicht | bleibt | Schäden im Heim und bei Besuchen |
| Haushaltsversicherung | anpassen | nur noch das Heimzimmer |
| Eigenheimversicherung | behalten, Leerstand melden | das Haus bleibt seit 2018 meist im Familienbesitz |
| Kfz-Haftpflicht | endet mit Abmeldung oder Verkauf | geht beim Verkauf auf den Käufer über |
| Begräbniskosten- und Pflegeversicherung | bleiben | zahlen jetzt oder später |
Im Pflegeheim kann ein Rollator die Tür eines Mitbewohners beschädigen oder ein Glas auf ein fremdes Hörgerät fallen. Für solche Schäden haftet der Bewohner, und die Privathaftpflicht zahlt. In Österreich steckt sie meist in der Haushaltsversicherung; wird diese gekündigt, braucht es eine eigene Haftpflicht für etwa 35 bis 60 Euro im Jahr.
Bei fortgeschrittener Demenz kann die Haftung fehlen, weil die Einsicht fehlt. Ob eine Polizze dann trotzdem zahlt, regelt der Tarif; das lohnt sich zu fragen.
Seit 1. Jänner 2018 ist der Zugriff auf das Vermögen von Heimbewohnern, ihren Angehörigen und Erben zur Abdeckung der Pflegekosten nach § 330a ASVG verboten. Ein Haus muss also nicht verkauft werden, um das Heim zu zahlen. Gerade deshalb bleibt es oft lange leer.
Ein leeres Haus ist eine Gefahrerhöhung, die Sie dem Versicherer nach § 23 VersVG nicht ohne dessen Einwilligung vornehmen dürfen; melden Sie den Leerstand. Lassen Sie das Haus regelmäßig kontrollieren und sperren Sie im Winter das Wasser ab oder heizen Sie. Wird es verkauft, geht die Polizze nach § 69 VersVG auf den Käufer über.
Nehmen Sie eigene Möbel, einen Fernseher oder Schmuck ins Pflegeheim mit, brauchen Sie weiter Schutz, aber mit kleiner Versicherungssumme. Ob die Polizze ein Heimzimmer als Wohnung akzeptiert, regelt der Tarif; lassen Sie sich das bestätigen.
Wird die Wohnung aufgelöst und fällt der Hausrat weg, endet das versicherte Interesse. Melden Sie das früh, damit Sie nicht länger als nötig Prämie zahlen.
Die Heimkosten werden aus 80 Prozent der Pension und dem Pflegegeld bezahlt, den Rest übernimmt die Sozialhilfe. Dem Bewohner bleiben 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen und 10 Prozent des Pflegegelds der Stufe 3 als Taschengeld.
Eine Kfz-Versicherung endet mit Abmeldung oder Verkauf des Autos. Rechtsschutz für Beruf oder Verkehr braucht im Heim kaum jemand; eine Begräbniskostenversicherung behalten Sie meist, weil ein Neuabschluss im hohen Alter teuer wäre.
Fragen und Antworten
Nein.
Seit 2018 ist der Zugriff auf das Vermögen zur Deckung der Pflegekosten verboten.
Ja, sinnvoll ist sie weiter.
Steckt sie in der Haushaltsversicherung, darf diese nicht ersatzlos gekündigt werden.
Bis zu 80 Prozent der Pension und das Pflegegeld, den Rest die Sozialhilfe.
Dem Bewohner bleibt ein Taschengeld.
Ja.
Leerstand erhöht die Gefahr,
und nach dem VersVG darf das nicht ohne Wissen des Versicherers geschehen.
Meist nicht.
Ein späterer Neuabschluss ist im hohen Alter teuer oder nicht mehr möglich.
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