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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen muss ich nach einem Todesfall in Österreich kündigen oder umschreiben?

Kurz gesagt

Nach einem Todesfall in Österreich müssen Sie wenig kündigen, aber einiges umschreiben. Polizzen für Haus, Haushalt und Auto gehören zur Verlassenschaft und gehen mit der Einantwortung auf die Erben über. Personenversicherungen enden. Die Ablebensversicherung zahlt an die Bezugsberechtigten, oft nach rund 14 Tagen, ohne Verlassenschaftsverfahren.

Welche Versicherungen muss ich nach einem Todesfall in Österreich kündigen oder umschreiben?

Was es kostet

Gebühren und Kosten rund um die Versicherungen nach einem Todesfall, nach amtlichen und veröffentlichten Angaben.

BeispielRichtwert
Sterbeurkunde beim Standesamt9,30 Euro je Ausfertigung in mehreren Städten
Registerauszug Tod11 Euro Gebühr plus 2,10 Euro Verwaltungsabgabe
Gerichtsgebühr im Verlassenschaftsverfahren5 Promille des reinen Nachlasses, mindestens 100 Euro
Erbschaftssteuer auf eine Todesfallleistung0 Euro, abgeschafft seit 1. August 2008
Begräbnis, Bestattung selbstetwa 4.000 bis 6.000 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus amtlichen und öffentlich genannten Angaben.

Die Anzahl der Urkunden im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Praxis.

Gebühren unterscheiden sich je Gemeinde.

Rechenbeispiel

Sohn, 45, regelt die Polizzen seiner verwitweten Mutter

So ordnet er die Verträge, während das Verlassenschaftsverfahren läuft.

Ablebensversicherung mit ihm als BezugsberechtigtemPolizze und Sterbeurkunde einreichen
Eigenheimversicherung des leeren Hausesweiterlaufen lassen
Haushaltsversicherungnach Räumung der Wohnung beenden
Fünf Sterbeurkunden zu 9,30 Eurorund 47 Euro

Gekündigt wird nur, was nach der Räumung niemand mehr braucht. Das Haus bleibt versichert, bis es übergeben oder verkauft ist.

Verlassenschaft und Einantwortung

Nach einem Todesfall meldet das Standesamt den Tod dem Bezirksgericht, und ein Notar führt als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren. Einen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen.

Bis zur Einantwortung gehört das Vermögen zur Verlassenschaft, erst danach geht es auf die Erben über. Für die Versicherungen heißt das: Polizzen für Haus, Haushalt und Auto laufen weiter, und die Prämien werden oft weiter abgebucht. Klären Sie mit dem Notar, welche Zahlungen aus der Verlassenschaft laufen sollen.

PolizzeWas nach dem Todesfall passiert
Eigenheimversicherungläuft weiter, unbedingt bestehen lassen
Haushaltsversicherungläuft weiter, endet praktisch mit der Auflösung der Wohnung
Kfz-Haftpflicht und Kaskoläuft weiter, nach der Einantwortung auf den Erben umschreiben
AblebensversicherungLeistungsfall, Bezugsberechtigte bekommen das Geld
UnfallversicherungLeistungsfall bei Unfalltod, sofort melden
Private Krankenversicherungendet für die verstorbene Person, Mitversicherte mit dem Versicherer klären

Sofort melden: Ableben und Unfall

Die Ablebensversicherung zahlt an die genannten Bezugsberechtigten, ohne dass das Verlassenschaftsverfahren abgewartet werden muss. Mit Polizze, Sterbeurkunde und Angaben zur Todesursache zahlt der Versicherer oft nach rund zwei Wochen. Ist die Prüfung nach einem Monat nicht fertig, können Sie nach § 11 VersVG einen Abschlag verlangen.

Einen Unfalltod melden Sie dem Unfallversicherer sofort und lesen die Meldefrist in den Bedingungen nach. Wer zu spät meldet, riskiert die Leistung.

Haushalt und Auto umschreiben

Die Haushaltsversicherung schreiben Sie auf die Person um, die in der Wohnung bleibt. Wird die Wohnung aufgelöst, melden Sie das sofort, damit die Prämie nicht weiterläuft. Steckt die private Haftpflicht in dieser Polizze, klären Sie, wer sie übernimmt.

Beim Auto bleibt die Polizze bis zur Klärung bestehen. Wer den Wagen nach der Einantwortung weiter fährt, lässt Zulassung und Polizze auf sich umschreiben.

Was Sie nicht vorschnell kündigen sollten

Die Eigenheimversicherung eines geerbten Hauses muss weiterlaufen, auch wenn es leer steht. Ein Brand oder Wasserschaden in dieser Zeit träfe sonst die Erben.

Kündigen Sie nach einem Todesfall erst, wenn klar ist, wer erbt und wer was weiter nutzt. Bis zur Einantwortung entscheidet nicht jeder Angehörige allein.

Schritt für Schritt

  1. Mehrere Sterbeurkunden beim Standesamt holen.
  2. Ablebens und Unfallversicherung sofort informieren.
  3. Alle Polizzen sammeln, Kontoauszüge zeigen laufende Abbuchungen.
  4. Mit dem Notar klären, welche Prämien aus der Verlassenschaft weiterlaufen.
  5. Nach der Einantwortung Polizzen auf die Erben umschreiben oder beenden.

Checkliste

  • Ablebensversicherung mit Sterbeurkunde informiert
  • Unfalltod sofort gemeldet
  • Eigenheimversicherung läuft weiter
  • Haushalt und Auto auf den Nutzer umgeschrieben
  • Krankenversicherung der Angehörigen geklärt

Häufige Fehler

  • Die Eigenheimversicherung eines leeren Hauses kündigen
  • Als einzelner Angehöriger vor der Einantwortung Verträge kündigen
  • Den Unfalltod zu spät melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Welche Versicherungen muss ich nach einem Todesfall kündigen?

Nur jene, die niemand mehr braucht, etwa die Haushaltsversicherung nach der Räumung.

Personenversicherungen enden ohnehin, Sachpolizzen schreiben Sie um.

Braucht es für die Ablebensversicherung das Verlassenschaftsverfahren?

Nein, wenn Bezugsberechtigte genannt sind.

Sie bekommen die Leistung direkt vom Versicherer.

Fällt auf die Ablebensversicherung Erbschaftssteuer an?

Nein, in Österreich gibt es seit 1.

August 2008 keine Erbschaftssteuer.

Wer zahlt die Prämien bis zur Einantwortung?

Sie werden oft weiter abgebucht und aus der Verlassenschaft bezahlt.

Klären Sie das mit dem Notar als Gerichtskommissär.

Was kostet das Verlassenschaftsverfahren?

Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Nachlasses, mindestens 100 Euro.

Dazu kommt das Honorar des Notars nach Tarif.

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