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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wie bin ich in Österreich abgesichert, wenn ich meine Eltern pflege?

Kurz gesagt

Pflegen Sie in Österreich Ihre Eltern ab Pflegegeldstufe 3 zu Hause, können Sie sich in der Pensionsversicherung selbstversichern, die Beiträge trägt der Bund. Ab Stufe 3 ist auch eine beitragsfreie Krankenversicherung möglich. Ab Stufe 4 kommt der Angehörigenbonus von 134,30 Euro im Monat dazu, Stand 2026.

Wie bin ich in Österreich abgesichert, wenn ich meine Eltern pflege?

Was es kostet

Gesetzliche Beträge für pflegende Angehörige in Österreich, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Pflegegeld Stufe 3592,60 Euro im Monat
Pflegegeld Stufe 4888,50 Euro im Monat
Angehörigenbonus ab Stufe 4134,30 Euro im Monat
Zuwendung zur Ersatzpflege1.200 bis 2.200 Euro im Jahr
Pflegekarenzgeld, Mindestbetrag551,10 Euro im Monat

Beträge Stand 2026 laut Sozialministerium und Pensionsversicherung.

Rechenbeispiel ohne Steuer, eigene Annahmen zu Stufe und Dauer.

Über Ihre Ansprüche entscheiden Pensionsversicherung, Krankenkasse und Sozialministeriumservice.

Rechenbeispiel

Sohn, 52 Jahre, Teilzeit, Vater mit Pflegegeldstufe 4

Der Sohn pflegt seit über einem Jahr zu Hause und hat sich in der Pensionsversicherung selbstversichert.

Pflegegeld an den Vater888,50 Euro im Monat
Pensionsbeiträgeträgt der Bund
Angehörigenbonus an den Sohn (12 × 134,30 Euro)1.611,60 Euro im Jahr
Zuwendung zur Ersatzpflege bei Urlaubbis 2.200 Euro im Jahr je nach Stufe

Rund 1.600 Euro im Jahr an Bonus, dazu Pensionszeiten ohne eigenen Beitrag. Die eigene Pflegevorsorge des Sohnes bleibt offen.

Pension: der Bund zahlt Ihre Beiträge

Beziehen Ihre Eltern Pflegegeld mindestens der Stufe 3 und beansprucht die Pflege zu Hause Ihre Arbeitskraft erheblich, können Sie sich nach § 18b ASVG in der Pensionsversicherung selbstversichern. Das geht auch neben einer Erwerbstätigkeit, und die Beiträge trägt der Bund. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Österreich.

Haben Sie wegen der Pflege Ihrer Eltern den Job aufgegeben, ist die Weiterversicherung der passende Weg. Sie setzt Pflegegeld ab Stufe 3, eine gänzliche Beanspruchung durch die häusliche Pflege und bestimmte Vorversicherungszeiten voraus. Je Pflegefall kommt nur eine Person in Frage, und auch hier zahlt der Bund.

Krankenversicherung für pflegende Angehörige

Pflegen Sie einen Angehörigen ab Pflegegeldstufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung Ihrer Arbeitskraft, können Sie beitragsfrei mitversichert werden. Sind Sie weder pflichtversichert noch mitversichert und sozial schutzbedürftig, gibt es eine kostenlose Selbstversicherung.

Wer neben der Pflege der Eltern weiter angestellt arbeitet, ist ohnehin über den Job krankenversichert. Die Sonderregeln sind vor allem für jene wichtig, die ganz zu Hause bleiben.

Geld für pflegende Angehörige

Der Angehörigenbonus beträgt 2026 134,30 Euro im Monat. Wer in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert ist und einen Angehörigen ab Stufe 4 pflegt, bekommt ihn automatisch. Andere nahe Angehörige, etwa pensionierte Kinder, erhalten ihn auf Antrag, wenn sie seit einem Jahr überwiegend pflegen und im Schnitt höchstens 1.710,90 Euro netto im Monat haben.

Fallen Sie wegen Krankheit oder Urlaub aus, gibt es eine Zuwendung zur Ersatzpflege von 1.200 bis 2.200 Euro im Jahr je nach Stufe. Sie setzt ein Jahr überwiegender Pflege und Pflegegeld ab Stufe 3 voraus, bei Demenz reicht Stufe 1.

LeistungAb PflegegeldstufeBetrag 2026
Pflegegeld an die Eltern1 bis 7206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat
Selbstversicherung Pension3Beiträge zahlt der Bund
Angehörigenbonus4134,30 Euro im Monat
Zuwendung Ersatzpflege3, bei Demenz 11.200 bis 2.200 Euro im Jahr
Pflegekarenzgeldje nach Fallmindestens 551,10 Euro im Monat

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit im Job

Mit dem Arbeitgeber können Sie Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für ein bis drei Monate vereinbaren. Einen Rechtsanspruch gibt es für zwei Wochen, ohne Einigung bis zu vier Wochen, in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten. Je gepflegter Person sind höchstens zwölf Monate möglich.

Das Pflegekarenzgeld richtet sich nach dem Arbeitslosengeld, 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens, mindestens 551,10 Euro im Monat. Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice spätestens zwei Monate nach Beginn.

Die Lücke, die bleibt: Ihre eigene Pflege

Das Pflegegeld ist eine Pauschale und deckt in höheren Stufen selten die tatsächlichen Kosten. Wer die Eltern pflegt, sieht, wie schnell Ersparnisse schwinden. Eine private Pflegeversicherung für sich selbst prüfen Sie am besten, solange Sie gesund sind. Verzichten können Sie, wenn genug Vermögen für mehrere Jahre Betreuung da ist.

Schritt für Schritt

  1. Pflegegeld oder Erhöhung für die Eltern bei der Pensionsversicherung beantragen.
  2. Selbstversicherung oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung beantragen.
  3. Bei der Krankenkasse die Mitversicherung als pflegender Angehöriger klären.
  4. Pflegekarenz schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren und Pflegekarenzgeld binnen zwei Monaten beantragen.
  5. Eigene Haftpflicht in der Haushaltsversicherung und eigene Pflegevorsorge prüfen.

Checkliste

  • Pflegegeld mindestens Stufe 3 für Pension und Krankenversicherung
  • Stufe 4 für den Angehörigenbonus
  • Antrag auf Selbstversicherung gestellt
  • Pflegekarenzgeld binnen zwei Monaten beantragt
  • Ersatzpflege für Urlaub und Krankheit geplant

Häufige Fehler

  • Die Selbstversicherung nicht beantragen und Pensionszeiten verschenken
  • Eine Erhöhung des Pflegegeldes nicht beantragen, obwohl der Bedarf gestiegen ist
  • Die Frist von zwei Monaten für das Pflegekarenzgeld verpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie bin ich abgesichert, wenn ich meine Eltern pflege und Vollzeit arbeite?

Über den Job sind Sie pensions- und krankenversichert.

Die Selbstversicherung nach § 18b ASVG ist trotzdem möglich,

wenn die Pflege Sie erheblich beansprucht.

Gilt das auch bei Pflegegeldstufe 1 oder 2?

Für Selbstversicherung und Krankenversicherung braucht es mindestens Stufe 3.

Die Ersatzpflege gibt es bei Demenz schon ab Stufe 1.

Bekomme ich den Angehörigenbonus automatisch?

Ja, wenn Sie selbst- oder weiterversichert sind und ein Angehöriger ab Stufe 4 gepflegt wird.

Sonst nur auf Antrag mit Einkommensgrenze.

Wie lange kann ich in Pflegekarenz gehen?

Ein bis drei Monate je Vereinbarung.

Teilen sich zwei Angehörige die Pflege, sind bis zu sechs Monate je gepflegter Person möglich,

insgesamt höchstens zwölf Monate.

Wer zahlt, wenn ich selbst ausfalle?

Für eine Ersatzpflege gibt es eine Zuwendung von 1.200 bis 2.200 Euro im Jahr,

wenn Sie seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen.

Quellen

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