Welche Versicherungen brauchen Pensionisten und welche nicht mehr?
Pensionisten brauchen weiter die Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht und mit eigenem …
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Kurz gesagt
Pflegen Sie in Österreich Ihre Eltern ab Pflegegeldstufe 3 zu Hause, können Sie sich in der Pensionsversicherung selbstversichern, die Beiträge trägt der Bund. Ab Stufe 3 ist auch eine beitragsfreie Krankenversicherung möglich. Ab Stufe 4 kommt der Angehörigenbonus von 134,30 Euro im Monat dazu, Stand 2026.
Gesetzliche Beträge für pflegende Angehörige in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Pflegegeld Stufe 3 | 592,60 Euro im Monat |
| Pflegegeld Stufe 4 | 888,50 Euro im Monat |
| Angehörigenbonus ab Stufe 4 | 134,30 Euro im Monat |
| Zuwendung zur Ersatzpflege | 1.200 bis 2.200 Euro im Jahr |
| Pflegekarenzgeld, Mindestbetrag | 551,10 Euro im Monat |
Beträge Stand 2026 laut Sozialministerium und Pensionsversicherung.
Rechenbeispiel ohne Steuer, eigene Annahmen zu Stufe und Dauer.
Über Ihre Ansprüche entscheiden Pensionsversicherung, Krankenkasse und Sozialministeriumservice.
Rechenbeispiel
Der Sohn pflegt seit über einem Jahr zu Hause und hat sich in der Pensionsversicherung selbstversichert.
| Pflegegeld an den Vater | 888,50 Euro im Monat |
| Pensionsbeiträge | trägt der Bund |
| Angehörigenbonus an den Sohn (12 × 134,30 Euro) | 1.611,60 Euro im Jahr |
| Zuwendung zur Ersatzpflege bei Urlaub | bis 2.200 Euro im Jahr je nach Stufe |
Rund 1.600 Euro im Jahr an Bonus, dazu Pensionszeiten ohne eigenen Beitrag. Die eigene Pflegevorsorge des Sohnes bleibt offen.
Beziehen Ihre Eltern Pflegegeld mindestens der Stufe 3 und beansprucht die Pflege zu Hause Ihre Arbeitskraft erheblich, können Sie sich nach § 18b ASVG in der Pensionsversicherung selbstversichern. Das geht auch neben einer Erwerbstätigkeit, und die Beiträge trägt der Bund. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Österreich.
Haben Sie wegen der Pflege Ihrer Eltern den Job aufgegeben, ist die Weiterversicherung der passende Weg. Sie setzt Pflegegeld ab Stufe 3, eine gänzliche Beanspruchung durch die häusliche Pflege und bestimmte Vorversicherungszeiten voraus. Je Pflegefall kommt nur eine Person in Frage, und auch hier zahlt der Bund.
Pflegen Sie einen Angehörigen ab Pflegegeldstufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung Ihrer Arbeitskraft, können Sie beitragsfrei mitversichert werden. Sind Sie weder pflichtversichert noch mitversichert und sozial schutzbedürftig, gibt es eine kostenlose Selbstversicherung.
Wer neben der Pflege der Eltern weiter angestellt arbeitet, ist ohnehin über den Job krankenversichert. Die Sonderregeln sind vor allem für jene wichtig, die ganz zu Hause bleiben.
Der Angehörigenbonus beträgt 2026 134,30 Euro im Monat. Wer in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert ist und einen Angehörigen ab Stufe 4 pflegt, bekommt ihn automatisch. Andere nahe Angehörige, etwa pensionierte Kinder, erhalten ihn auf Antrag, wenn sie seit einem Jahr überwiegend pflegen und im Schnitt höchstens 1.710,90 Euro netto im Monat haben.
Fallen Sie wegen Krankheit oder Urlaub aus, gibt es eine Zuwendung zur Ersatzpflege von 1.200 bis 2.200 Euro im Jahr je nach Stufe. Sie setzt ein Jahr überwiegender Pflege und Pflegegeld ab Stufe 3 voraus, bei Demenz reicht Stufe 1.
| Leistung | Ab Pflegegeldstufe | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Pflegegeld an die Eltern | 1 bis 7 | 206,20 bis 2.214,80 Euro im Monat |
| Selbstversicherung Pension | 3 | Beiträge zahlt der Bund |
| Angehörigenbonus | 4 | 134,30 Euro im Monat |
| Zuwendung Ersatzpflege | 3, bei Demenz 1 | 1.200 bis 2.200 Euro im Jahr |
| Pflegekarenzgeld | je nach Fall | mindestens 551,10 Euro im Monat |
Mit dem Arbeitgeber können Sie Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für ein bis drei Monate vereinbaren. Einen Rechtsanspruch gibt es für zwei Wochen, ohne Einigung bis zu vier Wochen, in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten. Je gepflegter Person sind höchstens zwölf Monate möglich.
Das Pflegekarenzgeld richtet sich nach dem Arbeitslosengeld, 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens, mindestens 551,10 Euro im Monat. Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice spätestens zwei Monate nach Beginn.
Das Pflegegeld ist eine Pauschale und deckt in höheren Stufen selten die tatsächlichen Kosten. Wer die Eltern pflegt, sieht, wie schnell Ersparnisse schwinden. Eine private Pflegeversicherung für sich selbst prüfen Sie am besten, solange Sie gesund sind. Verzichten können Sie, wenn genug Vermögen für mehrere Jahre Betreuung da ist.
Fragen und Antworten
Über den Job sind Sie pensions- und krankenversichert.
Die Selbstversicherung nach § 18b ASVG ist trotzdem möglich,
wenn die Pflege Sie erheblich beansprucht.
Für Selbstversicherung und Krankenversicherung braucht es mindestens Stufe 3.
Die Ersatzpflege gibt es bei Demenz schon ab Stufe 1.
Ja, wenn Sie selbst- oder weiterversichert sind und ein Angehöriger ab Stufe 4 gepflegt wird.
Sonst nur auf Antrag mit Einkommensgrenze.
Ein bis drei Monate je Vereinbarung.
Teilen sich zwei Angehörige die Pflege, sind bis zu sechs Monate je gepflegter Person möglich,
insgesamt höchstens zwölf Monate.
Für eine Ersatzpflege gibt es eine Zuwendung von 1.200 bis 2.200 Euro im Jahr,
wenn Sie seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen.
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