Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Ja. Die Haftpflichtversicherung in Österreich ersetzt nicht nur berechtigte Schadenersatzforderungen, sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Nach § 150 VersVG trägt sie die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Verteidigung, auch wenn sich der Anspruch als unbegründet herausstellt. Eine eigene Privathaftpflicht mit diesem Schutz kostet ab etwa 36 bis 73 Euro im Jahr.
Die Abwehr kostet nichts extra, sie gehört zur Haftpflicht. Veröffentlichte Preise für eine eigene Privathaftpflicht in Österreich:
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 1,5 Millionen Euro, weltweit | ab etwa 36 Euro im Jahr |
| 3 Millionen Euro, weltweit | ab etwa 42 Euro im Jahr |
| 30 Millionen Euro, weltweit | ab etwa 73 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisvergleichen.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Summe und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein Nachbar behauptet, Sie hätten beim Vorbeitragen eines Fahrrads seinen Lack zerkratzt, und verlangt 1.800 Euro. Sie bestreiten das, Zeugen gibt es keine.
| Forderung des Nachbarn | 1.800 Euro |
| Prüfung durch den Versicherer, Ablehnung | 0 Euro für Sie |
| Nachbar klagt beim Bezirksgericht | Kosten der Verteidigung trägt der Versicherer |
| Hätten Sie vorschnell anerkannt | Schutz kann wegfallen, § 154 Abs. 2 VersVG |
Kann der Nachbar Ihr Verschulden nicht beweisen, zahlen Sie nichts, und auch der Streit kostet Sie nichts.
In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Fordert jemand Schadenersatz von Ihnen, prüft der Versicherer zuerst, ob Sie überhaupt haften. Nach § 1295 ABGB haftet nur, wer den Schaden verschuldet hat.
Ist die Forderung berechtigt, ersetzt der Versicherer die Leistung nach § 149 VersVG. Ist sie unberechtigt oder überhöht, wehrt er sie ab. Diese Abwehrfunktion wird oft Rechtsschutzfunktion der Haftpflicht genannt.
| Situation | Was der Versicherer macht | Kosten für Sie |
|---|---|---|
| Forderung berechtigt | ersetzt den Schaden | höchstens der Selbstbehalt |
| Forderung überhöht | zahlt den berechtigten Teil, wehrt den Rest ab | höchstens der Selbstbehalt |
| Forderung unberechtigt | lehnt ab | keine Anwaltskosten |
| Klage gegen Sie | übernimmt die Kosten der Verteidigung | keine bei versichertem Risiko |
| Risiko nicht versichert | keine Abwehr | alles selbst |
§ 150 VersVG umfasst die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Verteidigung gegen den Anspruch eines Dritten, soweit sie geboten sind, und zwar auch dann, wenn sich der Anspruch als unbegründet erweist. Auf Ihr Verlangen muss der Versicherer die Kosten vorschießen.
Kosten eines Strafverfahrens sind gedeckt, wenn es zu einer Haftung gegenüber Dritten führen kann und die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Vom Versicherer veranlasste Prozesskosten trägt er auch über die Versicherungssumme hinaus.
Melden Sie Tatsachen, die eine Haftung auslösen können, binnen einer Woche. Wird der Anspruch gerichtlich geltend gemacht, melden Sie das sofort (§ 153 VersVG).
Eine Klausel, wonach der Versicherer frei wird, wenn Sie den Anspruch ohne seine Zustimmung anerkennen, ist nach § 154 Abs. 2 VersVG nur dann unwirksam, wenn Sie das Anerkenntnis nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigern konnten. Ein voreiliges Anerkenntnis kann Sie also den Schutz kosten.
Die Abwehr gilt nur für versicherte Risiken. Für Auto, Beruf oder einen Hund ohne eigenen Baustein hilft die Privathaftpflicht auch nicht beim Abwehren.
Wollen Sie selbst Schadenersatz fordern, brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung. Die Haftpflicht schützt nur gegen Forderungen anderer.
Fragen und Antworten
Ja, die Kosten der Verteidigung sind nach § 150 VersVG auch dann gedeckt,
wenn sich der Anspruch als unbegründet herausstellt.
Nein.
Rechtsschutz brauchen Sie für eigene Ansprüche.
Die Abwehr fremder Forderungen bei versicherten Risiken übernimmt die Haftpflicht.
Binnen einer Woche, bei einer Klage sofort.
So regelt es § 153 VersVG.
Das kann den Schutz kosten.
Unwirksam ist eine solche Klausel nur,
wenn Sie das Anerkenntnis nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigern konnten.
Prozesskosten, die der Versicherer veranlasst hat, trägt er nach § 150 Abs.
2 VersVG auch darüber hinaus.
Nur wenn es zu einer Haftung gegenüber Dritten führen kann und der Versicherer die Verteidigung
angeordnet hat.
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