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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wehrt die Haftpflichtversicherung in Österreich unberechtigte Forderungen ab?

Kurz gesagt

Ja. Die Haftpflichtversicherung in Österreich ersetzt nicht nur berechtigte Schadenersatzforderungen, sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Nach § 150 VersVG trägt sie die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Verteidigung, auch wenn sich der Anspruch als unbegründet herausstellt. Eine eigene Privathaftpflicht mit diesem Schutz kostet ab etwa 36 bis 73 Euro im Jahr.

Wehrt die Haftpflichtversicherung in Österreich unberechtigte Forderungen ab?

Was es kostet

Die Abwehr kostet nichts extra, sie gehört zur Haftpflicht. Veröffentlichte Preise für eine eigene Privathaftpflicht in Österreich:

BeispielRichtwert
1,5 Millionen Euro, weltweitab etwa 36 Euro im Jahr
3 Millionen Euro, weltweitab etwa 42 Euro im Jahr
30 Millionen Euro, weltweitab etwa 73 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisvergleichen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Summe und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Kratzer am geparkten Auto, Sie waren es nicht

Ein Nachbar behauptet, Sie hätten beim Vorbeitragen eines Fahrrads seinen Lack zerkratzt, und verlangt 1.800 Euro. Sie bestreiten das, Zeugen gibt es keine.

Forderung des Nachbarn1.800 Euro
Prüfung durch den Versicherer, Ablehnung0 Euro für Sie
Nachbar klagt beim BezirksgerichtKosten der Verteidigung trägt der Versicherer
Hätten Sie vorschnell anerkanntSchutz kann wegfallen, § 154 Abs. 2 VersVG

Kann der Nachbar Ihr Verschulden nicht beweisen, zahlen Sie nichts, und auch der Streit kostet Sie nichts.

Prüfen, zahlen oder abwehren

In Österreich steckt die Privathaftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Fordert jemand Schadenersatz von Ihnen, prüft der Versicherer zuerst, ob Sie überhaupt haften. Nach § 1295 ABGB haftet nur, wer den Schaden verschuldet hat.

Ist die Forderung berechtigt, ersetzt der Versicherer die Leistung nach § 149 VersVG. Ist sie unberechtigt oder überhöht, wehrt er sie ab. Diese Abwehrfunktion wird oft Rechtsschutzfunktion der Haftpflicht genannt.

SituationWas der Versicherer machtKosten für Sie
Forderung berechtigtersetzt den Schadenhöchstens der Selbstbehalt
Forderung überhöhtzahlt den berechtigten Teil, wehrt den Rest abhöchstens der Selbstbehalt
Forderung unberechtigtlehnt abkeine Anwaltskosten
Klage gegen Sieübernimmt die Kosten der Verteidigungkeine bei versichertem Risiko
Risiko nicht versichertkeine Abwehralles selbst

Welche Kosten gedeckt sind

§ 150 VersVG umfasst die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Verteidigung gegen den Anspruch eines Dritten, soweit sie geboten sind, und zwar auch dann, wenn sich der Anspruch als unbegründet erweist. Auf Ihr Verlangen muss der Versicherer die Kosten vorschießen.

Kosten eines Strafverfahrens sind gedeckt, wenn es zu einer Haftung gegenüber Dritten führen kann und die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Vom Versicherer veranlasste Prozesskosten trägt er auch über die Versicherungssumme hinaus.

Melden und nichts anerkennen

Melden Sie Tatsachen, die eine Haftung auslösen können, binnen einer Woche. Wird der Anspruch gerichtlich geltend gemacht, melden Sie das sofort (§ 153 VersVG).

Eine Klausel, wonach der Versicherer frei wird, wenn Sie den Anspruch ohne seine Zustimmung anerkennen, ist nach § 154 Abs. 2 VersVG nur dann unwirksam, wenn Sie das Anerkenntnis nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigern konnten. Ein voreiliges Anerkenntnis kann Sie also den Schutz kosten.

Was die Haftpflicht nicht übernimmt

Die Abwehr gilt nur für versicherte Risiken. Für Auto, Beruf oder einen Hund ohne eigenen Baustein hilft die Privathaftpflicht auch nicht beim Abwehren.

Wollen Sie selbst Schadenersatz fordern, brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung. Die Haftpflicht schützt nur gegen Forderungen anderer.

Schritt für Schritt

  1. Forderung schriftlich verlangen und nichts zusagen.
  2. Binnen einer Woche dem Versicherer melden.
  3. Klagen und gerichtliche Schreiben sofort weiterleiten.
  4. Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Schriftverkehr.
  5. Mit dem Gegner nur über den Versicherer verhandeln.

Checkliste

  • Meldung binnen einer Woche
  • Kein Anerkenntnis ohne Zustimmung des Versicherers
  • Gerichtliche Post sofort weitergegeben
  • Risiko in der Polizze versichert
  • Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro

Häufige Fehler

  • Eine Forderung nicht melden, weil sie unberechtigt wirkt
  • Vor Ort sagen, man übernehme alles
  • Einen eigenen Anwalt beauftragen, ohne den Versicherer zu fragen
  • Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung verwechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht auch, wenn die Forderung unbegründet war?

Ja, die Kosten der Verteidigung sind nach § 150 VersVG auch dann gedeckt,

wenn sich der Anspruch als unbegründet herausstellt.

Brauche ich dafür eine Rechtsschutzversicherung?

Nein.

Rechtsschutz brauchen Sie für eigene Ansprüche.

Die Abwehr fremder Forderungen bei versicherten Risiken übernimmt die Haftpflicht.

Bis wann muss ich melden?

Binnen einer Woche, bei einer Klage sofort.

So regelt es § 153 VersVG.

Was ist, wenn ich die Forderung schon anerkannt habe?

Das kann den Schutz kosten.

Unwirksam ist eine solche Klausel nur,

wenn Sie das Anerkenntnis nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigern konnten.

Werden auch Kosten über die Versicherungssumme bezahlt?

Prozesskosten, die der Versicherer veranlasst hat, trägt er nach § 150 Abs.

2 VersVG auch darüber hinaus.

Hilft die Haftpflicht bei einem Strafverfahren?

Nur wenn es zu einer Haftung gegenüber Dritten führen kann und der Versicherer die Verteidigung

angeordnet hat.

Quellen

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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