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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wer meldet den Haftpflichtschaden in Österreich: Verursacher oder Geschädigter?

Kurz gesagt

Wer meldet, Verursacher oder Geschädigter? In Österreich meldet der Verursacher den Haftpflichtschaden seinem Versicherer, innerhalb einer Woche (§ 153 VersVG). Der Geschädigte hat in der privaten Haftpflicht keinen direkten Anspruch gegen den Versicherer, er fordert beim Verursacher. Anders ist es in der Kfz-Haftpflicht nach § 26 KHVG. Eine eigene Privathaftpflicht kostet meist unter 100 Euro im Jahr.

Wer meldet den Haftpflichtschaden in Österreich: Verursacher oder Geschädigter?

Was es kostet

Was die Haftpflicht in Österreich kostet, über die ein Haftpflichtschaden gemeldet wird.

BeispielRichtwert
Eigenständige Privathaftpflichtmeist unter 100 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung mit Haftpflicht, 50 Quadratmeter in Grazab rund 48 Euro im Jahr
Haushaltsversicherung für eine Familie, 150 Quadratmeter in Wienab etwa 180 Euro im Jahr

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand 2026.

Die Privathaftpflicht ist in Österreich meist Teil der Haushaltsversicherung.

Rechenbeispiel

Ball durch die Scheibe des Nachbarn in Linz

Die zwölfjährige Tochter schießt beim Spielen im Garten die Terrassentür des Nachbarn ein.

Wer meldetdie Eltern über ihre Haushaltsversicherung
Fristinnerhalb einer Woche
Was der Nachbar schicktFotos und Rechnung des Glasers
Wer zahltder Versicherer, wenn die Familie haftet

Die Eltern melden, der Nachbar schickt die Belege, und der Versicherer zahlt, wenn eine Haftung besteht.

Der Verursacher meldet binnen einer Woche

Nach § 153 VersVG muss der Versicherungsnehmer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzeigen, die zu seiner Haftung führen könnten. Macht der Geschädigte seinen Anspruch außergerichtlich geltend, läuft eine neue Woche. Die rechtzeitige Absendung genügt.

Wird der Verursacher geklagt, muss er das unverzüglich melden, auch wenn die Fristen noch laufen. Den Haftpflichtschaden meldet er meist über die Haftpflicht in seiner Haushaltsversicherung.

Was der Geschädigte tun kann

Der Geschädigte richtet seine Forderung an den Verursacher, am besten schriftlich mit Fotos, Rechnungen und Kostenvoranschlag. Er kann nach dem Versicherer und der Schadennummer fragen und dort Unterlagen nachreichen.

Einen eigenen Anspruch gegen den privaten Haftpflichtversicherer hat er nicht. Selbst für Pflichtversicherungen stellt § 158c Abs. 5 VersVG klar, dass diese Regeln allein kein Recht begründen, den Versicherer unmittelbar in Anspruch zu nehmen.

Wann der Geschädigte direkt zum Versicherer darf

In der Kfz-Haftpflicht kann der Geschädigte nach § 26 KHVG seinen Anspruch auch gegen den Versicherer geltend machen. Für die private Haftpflicht gibt es diese Regel nicht.

Ist über das Vermögen des Verursachers ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Geschädigte nach § 157 VersVG ein Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsleistung. So kommt das Geld trotz Insolvenz bei ihm an.

Wie die Meldung abläuft

Versicherer nehmen Haftpflichtschäden meist online, per E-Mail oder telefonisch an. Danach prüft der Versicherer die Haftung und meldet sich oft direkt beim Geschädigten.

Ihr Makler kann Ihnen sagen, welche Unterlagen gebraucht werden. Die Regulierung führt immer der Versicherer.

Schritt für Schritt

  1. Als Verursacher binnen einer Woche melden.
  2. Dem Geschädigten Versicherer und Schadennummer nennen.
  3. Als Geschädigter Fotos, Belege und Kostenvoranschlag schicken.
  4. Nichts anerkennen und nichts ohne Zustimmung zahlen.
  5. Bei Funkstille schriftlich mit Frist beim Verursacher nachfragen.

Checkliste

  • Datum, Ort und Hergang notiert
  • Namen und Adressen beider Seiten
  • Fotos und Zeugen
  • Polizzennummer der Haushalts- oder Haftpflichtversicherung
  • Meldung binnen einer Woche abgeschickt

Häufige Fehler

  • Als Geschädigter nur auf die Meldung des Verursachers warten
  • Als Verursacher erst bei einer Rechnung melden
  • Eine Klage nicht sofort an den Versicherer weitergeben
  • Glauben, die private Haftpflicht könne man direkt klagen wie die Kfz-Haftpflicht

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann der Geschädigte den Schaden selbst melden?

Er kann sich melden und Unterlagen schicken.

Einen eigenen Anspruch gegen den privaten Haftpflichtversicherer hat er aber nicht.

Wie lange habe ich in Österreich Zeit?

Eine Woche ab dem Ereignis und erneut eine Woche, nachdem der Geschädigte Ansprüche stellt.

Was, wenn der Verursacher nicht meldet?

Fordern Sie schriftlich bei ihm.

Notfalls klagen Sie gegen ihn, er muss die Klage dann sofort seinem Versicherer melden.

Ist es bei einem Autounfall anders?

Ja.

In der Kfz-Haftpflicht hat der Geschädigte nach § 26 KHVG einen direkten Anspruch gegen den

Versicherer.

Was, wenn der Verursacher in Konkurs ist?

Dann hat der Geschädigte nach § 157 VersVG ein Absonderungsrecht an der Versicherungsleistung.

Quellen

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