Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Wer meldet, Verursacher oder Geschädigter? In Österreich meldet der Verursacher den Haftpflichtschaden seinem Versicherer, innerhalb einer Woche (§ 153 VersVG). Der Geschädigte hat in der privaten Haftpflicht keinen direkten Anspruch gegen den Versicherer, er fordert beim Verursacher. Anders ist es in der Kfz-Haftpflicht nach § 26 KHVG. Eine eigene Privathaftpflicht kostet meist unter 100 Euro im Jahr.
Was die Haftpflicht in Österreich kostet, über die ein Haftpflichtschaden gemeldet wird.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigenständige Privathaftpflicht | meist unter 100 Euro im Jahr |
| Haushaltsversicherung mit Haftpflicht, 50 Quadratmeter in Graz | ab rund 48 Euro im Jahr |
| Haushaltsversicherung für eine Familie, 150 Quadratmeter in Wien | ab etwa 180 Euro im Jahr |
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand 2026.
Die Privathaftpflicht ist in Österreich meist Teil der Haushaltsversicherung.
Rechenbeispiel
Die zwölfjährige Tochter schießt beim Spielen im Garten die Terrassentür des Nachbarn ein.
| Wer meldet | die Eltern über ihre Haushaltsversicherung |
| Frist | innerhalb einer Woche |
| Was der Nachbar schickt | Fotos und Rechnung des Glasers |
| Wer zahlt | der Versicherer, wenn die Familie haftet |
Die Eltern melden, der Nachbar schickt die Belege, und der Versicherer zahlt, wenn eine Haftung besteht.
Nach § 153 VersVG muss der Versicherungsnehmer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzeigen, die zu seiner Haftung führen könnten. Macht der Geschädigte seinen Anspruch außergerichtlich geltend, läuft eine neue Woche. Die rechtzeitige Absendung genügt.
Wird der Verursacher geklagt, muss er das unverzüglich melden, auch wenn die Fristen noch laufen. Den Haftpflichtschaden meldet er meist über die Haftpflicht in seiner Haushaltsversicherung.
Der Geschädigte richtet seine Forderung an den Verursacher, am besten schriftlich mit Fotos, Rechnungen und Kostenvoranschlag. Er kann nach dem Versicherer und der Schadennummer fragen und dort Unterlagen nachreichen.
Einen eigenen Anspruch gegen den privaten Haftpflichtversicherer hat er nicht. Selbst für Pflichtversicherungen stellt § 158c Abs. 5 VersVG klar, dass diese Regeln allein kein Recht begründen, den Versicherer unmittelbar in Anspruch zu nehmen.
In der Kfz-Haftpflicht kann der Geschädigte nach § 26 KHVG seinen Anspruch auch gegen den Versicherer geltend machen. Für die private Haftpflicht gibt es diese Regel nicht.
Ist über das Vermögen des Verursachers ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Geschädigte nach § 157 VersVG ein Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsleistung. So kommt das Geld trotz Insolvenz bei ihm an.
Versicherer nehmen Haftpflichtschäden meist online, per E-Mail oder telefonisch an. Danach prüft der Versicherer die Haftung und meldet sich oft direkt beim Geschädigten.
Ihr Makler kann Ihnen sagen, welche Unterlagen gebraucht werden. Die Regulierung führt immer der Versicherer.
Fragen und Antworten
Er kann sich melden und Unterlagen schicken.
Einen eigenen Anspruch gegen den privaten Haftpflichtversicherer hat er aber nicht.
Eine Woche ab dem Ereignis und erneut eine Woche, nachdem der Geschädigte Ansprüche stellt.
Fordern Sie schriftlich bei ihm.
Notfalls klagen Sie gegen ihn, er muss die Klage dann sofort seinem Versicherer melden.
Ja.
In der Kfz-Haftpflicht hat der Geschädigte nach § 26 KHVG einen direkten Anspruch gegen den
Versicherer.
Dann hat der Geschädigte nach § 157 VersVG ein Absonderungsrecht an der Versicherungsleistung.
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Nein, eine Pflicht, den Schaden reparieren zu lassen, gibt es nicht, wenn die Haftpflicht in …
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