Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Brauche ich in Österreich eine private Krankenversicherung?
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Kurz gesagt
Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung in Österreich, wenn mein Gehalt sinkt? Nichts, eine Versicherungspflichtgrenze wie in Deutschland gibt es nicht. Angestellte sind ab 551,10 Euro im Monat ohnehin bei der Kasse pflichtversichert, die private Versicherung ist meist eine Zusatzversicherung und bleibt. Ihre Prämie hängt nicht vom Gehalt ab. Wird sie zu teuer, passen Sie die Leistung an oder kündigen.
Grenzen und Beträge in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze 2026 | 551,10 Euro im Monat |
| Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung | 83,49 Euro im Monat |
| Höchstbeitragsgrundlage 2026, täglich | 231 Euro |
| Kündigungsfrist als Verbraucher nach drei Jahren | 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres |
Stand Oktober 2026.
Werte laut Arbeiterkammer und ASVG, Rechtslage laut VersVG.
Ihre Prämie und Anpassungsmöglichkeiten stehen im Bedingungswerk.
Rechenbeispiel
Ihr Gehalt sinkt von 4.200 auf 2.100 Euro brutto im Monat. Sie hat eine Sonderklasse, angenommen 140 Euro im Monat.
| Pflichtversicherung bei der Kasse | bleibt, 2.100 Euro liegen über 551,10 Euro |
| Sonderklasse | bleibt unverändert, 140 Euro |
| Option bei Sparbedarf | Zweibettzimmer oder höherer Selbstbehalt |
Am Versicherungsschutz ändert sich nichts. Ob sie die Prämie senkt, entscheidet sie selbst.
In Deutschland entscheidet das Gehalt, ob Angestellte privat oder gesetzlich versichert sind. In Österreich gibt es diese Grenze nicht: Wer mehr als 551,10 Euro im Monat verdient, ist bei der Kasse pflichtversichert, egal wie hoch das Gehalt ist.
Die private Krankenversicherung ergänzt diesen Schutz, etwa als Sonderklasse oder Wahlarzttarif. Sinkt Ihr Gehalt, bleibt der Vertrag unverändert bestehen.
Wer aus Deutschland kommt, erwartet oft dieselben Folgen. Die Tabelle zeigt den Unterschied.
| Frage | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Grenze für die Pflichtversicherung | keine, nur Geringfügigkeit | 77.400 Euro im Jahr 2026 |
| Folge eines sinkenden Gehalts | keine für die Zusatzversicherung | Wechsel in die gesetzliche Kasse möglich |
| Private Versicherung | meist Zusatz zur Kasse | oft Vollversicherung statt Kasse |
| Prämie | unabhängig vom Gehalt | unabhängig vom Gehalt |
Verdienen Sie höchstens 551,10 Euro im Monat, sind Sie nur unfallversichert, nicht kranken- und pensionsversichert. Sie können sich dann um 83,49 Euro im Monat selbst versichern und haben Anspruch auf Krankengeld und Wochengeld.
Eine private Zusatzversicherung ersetzt die fehlende Pflichtversicherung nicht. Klären Sie zuerst den Grundschutz, dann die Zusatzversicherung.
Senken lässt sich die Prämie über einen höheren Selbstbehalt, einen kleineren Leistungsumfang oder das Zweibettzimmer statt des Einbettzimmers. Erhöht der Versicherer die Prämie, können Sie die Fortsetzung mit höchstens gleicher Prämie und angepassten Leistungen verlangen.
Kündigen können Sie als Verbraucher nach drei Jahren zum Ende jedes Versicherungsjahres mit einem Monat Frist. Bedenken Sie: Ein neuer Vertrag später bedeutet neue Gesundheitsfragen und ein höheres Eintrittsalter.
Fragen und Antworten
Sie sind ohnehin bei der Kasse pflichtversichert,
sobald Sie mehr als 551,10 Euro im Monat verdienen.
Nein.
Die Prämie hängt von Alter und Tarif ab, nicht vom Gehalt.
Ja, etwa über einen höheren Selbstbehalt oder das Zweibettzimmer.
Bei einer Erhöhung können Sie die Fortsetzung mit gleicher Prämie verlangen.
Sie sind in der Regel über die Sozialversicherung der Selbständigen versichert.
Auch dort ist die private Versicherung meist eine Ergänzung.
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