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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was passiert in Österreich mit den Versicherungen eines geerbten Hauses?

Kurz gesagt

Was passiert in Österreich mit den Versicherungen eines geerbten Hauses? Bis zur Einantwortung setzt die Verlassenschaft die Rechtsposition des Verstorbenen fort, die Eigenheimversicherung läuft also weiter. Danach treten Sie als Erbe ein. Melden Sie Todesfall und Leerstand rasch dem Versicherer. Eine Eigenheimversicherung kostet ab etwa 200 Euro, mit erweiterten Leistungen rund 600 Euro im Jahr.

Was passiert in Österreich mit den Versicherungen eines geerbten Hauses?

Was es kostet

Was die Verträge für ein geerbtes Haus in Österreich kosten, Richtwerte aus öffentlich genannten Modellrechnungen.

BeispielRichtwert
Eigenheimversicherung, Grunddeckungab etwa 200 Euro im Jahr
Eigenheimversicherung mit erweiterten Leistungenrund 600 Euro im Jahr
Großes Haus oder Risikolage, nur Eigenheimauch über 1.000 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung, 50 Quadratmeterab etwa 48 Euro im Jahr
Wirkung eines Selbstbehaltsetwa 10 bis 20 Prozent weniger Prämie

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Modellrechnungen.

Die Zahlen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihre Prämie hängt von Lage, Bauweise, Fläche und Katastrophendeckung ab;

Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote ein.

Rechenbeispiel

Zwei Erben, Einfamilienhaus in Niederösterreich, acht Monate bis zur Einantwortung

So sieht die Rechnung aus, wenn das Haus bis zur Einantwortung leer steht und die Erben alles melden.

Eigenheimversicherung, übernommenetwa 480 Euro im Jahr, für acht Monate rund 320 Euro
Haushaltsversicherung bis zur Räumung nach drei Monatenetwa 30 Euro
Leerstand gemeldet, Auflagen mit dem Versicherer geklärtKontrolle alle zwei Wochen, Leitungen entleert
Zahlungüber ein Konto der Verlassenschaft

Rund 350 Euro Prämie bis zur Einantwortung, danach entscheiden die Erben über Verkauf oder Einzug. Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Verlassenschaft und Einantwortung

In Österreich gehen die Verträge eines geerbten Hauses nicht sofort auf Sie über. Mit dem Tod setzt zuerst die Verlassenschaft als juristische Person die Rechtsposition des Verstorbenen fort, so steht es in § 546 ABGB. Die Eigenheimversicherung und die Haushaltsversicherung laufen in dieser Zeit weiter.

Erst mit der Einantwortung durch das Gericht tritt der Erbe in diese Rechtsposition ein, § 547 ABGB. Zwischen Todestag und Einantwortung vergehen oft Monate, gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind.

Wer bis dahin handelt, regelt § 810 ABGB: Ein Erbe, der bei der Erbantrittserklärung sein Erbrecht ausreichend ausweist, darf das Vermögen benützen, verwalten und die Verlassenschaft vertreten. Mehrere solche Erben tun das gemeinsam, außer sie vereinbaren etwas anderes.

ZeitpunktWer ist Partner des Versicherers
Bis zum Todder Verstorbene als Versicherungsnehmer
Vom Tod bis zur Einantwortungdie Verlassenschaft, vertreten nach § 810 ABGB
Ab der Einantwortungder Erbe oder die Erben, § 547 ABGB
Verkauf des geerbten Hausesder Käufer tritt nach § 69 VersVG ein

Leerstand im geerbten Haus

Ein geerbtes Haus steht oft lange leer, bis die Verlassenschaft abgeschlossen ist. Für die Eigenheimversicherung ist das ein wichtiger Umstand, den Sie dem Versicherer melden sollten. Fragen Sie ausdrücklich, welche Auflagen gelten, etwa Kontrollgänge oder das Absperren der Wasserleitungen.

Im Winter ist ein unbeheiztes Haus mit gefüllten Leitungen das größte Risiko für einen Rohrbruch. Heizen Sie auf Frostschutz oder lassen Sie die Leitungen entleeren, und halten Sie die Kontrollen schriftlich fest.

Prämie und offene Rechnungen

Läuft die Prämie per Einzug vom Konto des Verstorbenen, kann die Abbuchung nach der Kontosperre scheitern. Bleibt eine Prämie unbezahlt, gefährdet das den Schutz des geerbten Hauses. Klären Sie früh mit dem Gerichtskommissär oder den Miterben, wer zahlt.

Für ein geerbtes Haus mit mehreren Erben empfiehlt sich ein fester Ansprechpartner gegenüber dem Versicherer. So landen Mahnungen und Polizzenänderungen nicht in einem leeren Postkasten.

Haushaltsversicherung des Verstorbenen

Die Haushaltsversicherung deckt Möbel und Hausrat im geerbten Haus. Solange der Hausrat noch dort steht, ist dieser Schutz sinnvoll. Wird der Haushalt aufgelöst, kündigen Sie den Vertrag, damit keine Prämie für leere Räume anfällt.

In vielen Haushaltspolizzen steckt auch die Privathaftpflicht. Prüfen Sie, ob das Haus danach noch über eine Haftpflicht für Gebäude und Grundstück abgesichert ist, etwa über die Eigenheimversicherung.

Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen

Verkaufen die Erben das geerbte Haus, tritt der Käufer mit der Einverleibung im Grundbuch nach § 69 VersVG in die Eigenheimversicherung ein und kann binnen eines Monats kündigen. Bis dahin bleiben Sie zuständig.

Vermieten Sie, ändert sich die Nutzung, das gehört in die Polizze. Ziehen Sie selbst ein, nehmen Sie Ihre eigene Haushaltsversicherung mit und prüfen Sie Versicherungssumme und Katastrophendeckung des übernommenen Eigenheimvertrags.

Wann ein neuer Vertrag nicht nötig ist

Ist die übernommene Eigenheimversicherung aktuell und deckt Hochwasser, Vermurung und Sturm ausreichend, genügt oft eine Mitteilung an den Versicherer. Ein Wechsel lohnt sich bei veralteter Versicherungssumme oder sehr niedriger Katastrophendeckung.

Offen gesagt: Liegt das Haus in einer Gefahrenzone oder hatte es viele Schäden, ist ein neuer Vertrag teuer oder nicht zu bekommen. Dann ist der übernommene Schutz oft die bessere Wahl.

Schritt für Schritt

  1. Polizzen des Verstorbenen sammeln: Eigenheim, Haushalt, Haftpflicht, Katastrophendeckung.
  2. Todesfall jedem Versicherer schriftlich melden, mit Kontakt des Gerichtskommissärs oder der Erben.
  3. Zahlung der Prämie über ein Konto der Verlassenschaft oder der Erben sichern.
  4. Leerstand melden und die Auflagen der Polizze schriftlich klären.
  5. Wasser absperren und entleeren oder auf Frostschutz heizen, Kontrollen notieren.
  6. Haushaltsversicherung nach der Räumung kündigen.
  7. Nach der Einantwortung die Polizze auf die Erben umschreiben lassen.

Checkliste

  • Alle Polizzen zum geerbten Haus gefunden
  • Todesfall den Versicherern gemeldet
  • Prämienzahlung nach der Kontosperre gesichert
  • Leerstand gemeldet und Auflagen bekannt
  • Leitungen entleert oder Haus im Winter beheizt
  • Haftpflicht für Gebäude und Grundstück geklärt
  • Polizze nach der Einantwortung umgeschrieben

Häufige Fehler

  • Bis zur Einantwortung abwarten und den Versicherer gar nicht informieren
  • Den Leerstand verschweigen
  • Die Prämie vom gesperrten Konto weiter abbuchen lassen
  • Die Haushaltsversicherung kündigen, solange noch Hausrat im Haus steht
  • Die Eigenheimversicherung kündigen, bevor ein neuer Vertrag bestätigt ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Geht die Eigenheimversicherung sofort auf mich über?

Nein.

Zuerst setzt die Verlassenschaft die Rechtsposition fort, § 546 ABGB.

Mit der Einantwortung treten Sie ein, § 547 ABGB.

Wer darf vor der Einantwortung mit dem Versicherer verhandeln?

Ein Erbe,

der sein Erbrecht bei der Erbantrittserklärung ausreichend ausweist, nach § 810 ABGB,

mehrere gemeinsam.

Muss ich den Leerstand melden?

Ja, melden Sie ihn und fragen Sie nach den Auflagen.

Ein leeres, unbeheiztes Haus ist für Leitungswasserschäden besonders anfällig.

Was passiert, wenn wir das geerbte Haus verkaufen?

Der Käufer tritt mit der Einverleibung nach § 69 VersVG in die Eigenheimversicherung ein und kann

binnen eines Monats kündigen.

Brauche ich die Haushaltsversicherung des Verstorbenen noch?

Solange Möbel und Hausrat im Haus sind, ja.

Nach der Räumung können Sie sie kündigen.

Was kostet die Eigenheimversicherung für ein geerbtes Haus?

Ab etwa 200 Euro im Jahr, mit erweiterten Leistungen rund 600 Euro,

in Risikolagen auch über 1.000 Euro.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

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