Alles zur Versicherung: Haushaltsversicherung
Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten?
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Kurz gesagt
Ja, in vielen Polizzen. Die Haushaltsversicherung nennt Gartenmöbel, Sonnenschirme und bewegliche Griller ausdrücklich als Sachen, die im Freien am Grundstück versichert sind, also etwa auf Balkon und Terrasse, auch gegen Sturm und einfachen Diebstahl. Die Leistung ist aber begrenzt, in veröffentlichten Bedingungen auf 2.000 Euro. Andere Sachen im Freien, etwa Pflanzen oder Lautsprecher, sind dort nicht gedeckt.
Grenzen aus veröffentlichten Bedingungen, Prämie aus einer öffentlich genannten Modellrechnung, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Sachen im Freien am Grundstück und in Gemeinschaftsräumen | bis 2.000 Euro je Schadenfall |
| Sturm als versicherte Gefahr | ab mehr als 60 km/h Windgeschwindigkeit |
| Haushaltsversicherung 70 Quadratmeter in Wien | etwa 6 bis 15 Euro im Monat, rund 72 bis 180 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Die Grenze von 2.000 Euro stammt aus veröffentlichten Bedingungen eines Tarifs;
Ihre Polizze kann andere Werte enthalten.
Die Rechenbeispiele sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Eine Familie mit Terrasse und Gartenausstattung. Grenze für Sachen im Freien 2.000 Euro. Die Schadenbeträge sind angenommene Werte.
| Sturm mit 85 km/h wirft Lounge und Sonnenschirm um | 1.300 Euro Schaden |
| Haushaltsversicherung zahlt | 1.300 Euro, abzüglich Selbstbehalt |
| Später: Gasgriller für 1.100 Euro von der Terrasse gestohlen | eigener Schadenfall |
| Haushaltsversicherung zahlt | 1.100 Euro, Grenze nicht erreicht |
Beide Schäden sind gedeckt, weil jeder Schadenfall unter 2.000 Euro bleibt. Wäre nur die Gasflasche abmontiert worden, hätte die Polizze nicht gezahlt.
Veröffentlichte Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung zählen genau auf, was im Freien am Grundstück des Versicherungsortes versichert ist: Gartenmöbel, Gartengeräte samt Rasenmäher, bewegliche Grillgeräte aller Art, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, gesicherte Fahrräder, Wäsche, Wäschespinnen und Sonnenschirme. Dieselbe Liste gilt für gemeinschaftlich genützte Räume wie Stiegenhaus oder Abstellraum.
Alles andere ist im Freien nicht gedeckt, auch wenn es auf Ihrem Balkon steht. Dazu gehören etwa Outdoor-Lautsprecher, Dekoration oder Pflanzen in Töpfen. Für Pflanzen und Gefäße bieten manche Versicherer eigene Zusätze an.
| Was passiert | Haushaltsversicherung nach veröffentlichten Bedingungen |
|---|---|
| Sturm über 60 km/h wirft die Gartenmöbel um | ja, bis zur Grenze für Sachen im Freien |
| Griller in der Nacht von der Terrasse gestohlen | ja, einfacher Diebstahl im Freien am Grundstück |
| Nur die Gasflasche wird vom Griller abmontiert | nein, Teildiebstahl im Freien ist nicht gedeckt |
| Bluetooth-Box vom Balkon gestohlen | nein, steht nicht in der Liste |
| Einbruch ins versperrte Kellerabteil, Griller weg | ja, Einbruchdiebstahl |
Für Sachen im Freien und in gemeinschaftlich genützten Räumen ist die Entschädigung in den veröffentlichten Bedingungen mit 2.000 Euro begrenzt. Das reicht für übliche Balkonmöbel und einen Griller. Eine Lounge, ein großer Gasgriller und eine Outdoorküche können zusammen leicht darüber liegen.
Wichtig ist der Unterschied zum Teildiebstahl. Wird ein ganzes Möbelstück gestohlen, zahlt die Polizze. Werden nur Teile abmontiert, etwa die Gasflasche oder Abdeckungen, gibt es im Freien nichts.
Als Sturm gilt in den Bedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h am Versicherungsort, maßgeblich ist die Auskunft der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. Weht es schwächer und kippt der Schirm, zahlt die Haushaltsversicherung nicht.
Hagel ist in den Bedingungen ebenfalls eine versicherte Gefahr. Für Hochwasser und Überschwemmung gelten eigene Regeln. Stellen Sie Polster, Schirme und leichte Möbel bei Sturmwarnung trotzdem weg: Wer grob fahrlässig handelt, riskiert in vielen Polizzen eine Kürzung.
Für Balkon und kleine Terrasse mit üblicher Ausstattung reicht die normale Haushaltsversicherung meist aus. Prüfen Sie nur, ob Ihre Polizze die Sachen im Freien so aufzählt wie oben.
Bei hochwertiger Gartenausstattung über 2.000 Euro fragen Sie nach einer höheren Grenze oder einem Gartenpaket. Und was im Winter im versperrten Kellerabteil oder in der Garage steht, ist dort gegen Einbruch versichert.
Fragen und Antworten
In vielen Polizzen ja, bewegliche Grillgeräte sind im Freien ausdrücklich genannt.
Fest eingebaute Outdoorküchen fallen nicht unter diese Liste.
Nur wenn der Wind mehr als 60 km/h erreicht hat.
Das bestätigt die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.
In den Grundbedingungen nicht, weil sie nicht in der Liste stehen.
Manche Versicherer bieten dafür einen eigenen Zusatz an.
Der Täter nimmt nur Teile einer Sache mit, etwa die Gasflasche vom Griller.
Im Freien und in Gemeinschaftsräumen ist das in veröffentlichten Bedingungen nicht gedeckt.
Für Sachen am Grundstück des Versicherungsortes und in gemeinschaftlich genützten Räumen ja,
mit derselben Liste und Grenze.
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