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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Haushaltsversicherung

Sind Gartenmöbel und Griller auf Balkon und Terrasse versichert?

Kurz gesagt

Ja, in vielen Polizzen. Die Haushaltsversicherung nennt Gartenmöbel, Sonnenschirme und bewegliche Griller ausdrücklich als Sachen, die im Freien am Grundstück versichert sind, also etwa auf Balkon und Terrasse, auch gegen Sturm und einfachen Diebstahl. Die Leistung ist aber begrenzt, in veröffentlichten Bedingungen auf 2.000 Euro. Andere Sachen im Freien, etwa Pflanzen oder Lautsprecher, sind dort nicht gedeckt.

Sind Gartenmöbel und Griller auf Balkon und Terrasse versichert?

Was es kostet

Grenzen aus veröffentlichten Bedingungen, Prämie aus einer öffentlich genannten Modellrechnung, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Sachen im Freien am Grundstück und in Gemeinschaftsräumenbis 2.000 Euro je Schadenfall
Sturm als versicherte Gefahrab mehr als 60 km/h Windgeschwindigkeit
Haushaltsversicherung 70 Quadratmeter in Wienetwa 6 bis 15 Euro im Monat, rund 72 bis 180 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Die Grenze von 2.000 Euro stammt aus veröffentlichten Bedingungen eines Tarifs;

Ihre Polizze kann andere Werte enthalten.

Die Rechenbeispiele sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Reihenhaus in Graz, Sturm und Diebstahl

Eine Familie mit Terrasse und Gartenausstattung. Grenze für Sachen im Freien 2.000 Euro. Die Schadenbeträge sind angenommene Werte.

Sturm mit 85 km/h wirft Lounge und Sonnenschirm um1.300 Euro Schaden
Haushaltsversicherung zahlt1.300 Euro, abzüglich Selbstbehalt
Später: Gasgriller für 1.100 Euro von der Terrasse gestohleneigener Schadenfall
Haushaltsversicherung zahlt1.100 Euro, Grenze nicht erreicht

Beide Schäden sind gedeckt, weil jeder Schadenfall unter 2.000 Euro bleibt. Wäre nur die Gasflasche abmontiert worden, hätte die Polizze nicht gezahlt.

Was im Freien versichert ist

Veröffentlichte Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung zählen genau auf, was im Freien am Grundstück des Versicherungsortes versichert ist: Gartenmöbel, Gartengeräte samt Rasenmäher, bewegliche Grillgeräte aller Art, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, gesicherte Fahrräder, Wäsche, Wäschespinnen und Sonnenschirme. Dieselbe Liste gilt für gemeinschaftlich genützte Räume wie Stiegenhaus oder Abstellraum.

Alles andere ist im Freien nicht gedeckt, auch wenn es auf Ihrem Balkon steht. Dazu gehören etwa Outdoor-Lautsprecher, Dekoration oder Pflanzen in Töpfen. Für Pflanzen und Gefäße bieten manche Versicherer eigene Zusätze an.

Was passiertHaushaltsversicherung nach veröffentlichten Bedingungen
Sturm über 60 km/h wirft die Gartenmöbel umja, bis zur Grenze für Sachen im Freien
Griller in der Nacht von der Terrasse gestohlenja, einfacher Diebstahl im Freien am Grundstück
Nur die Gasflasche wird vom Griller abmontiertnein, Teildiebstahl im Freien ist nicht gedeckt
Bluetooth-Box vom Balkon gestohlennein, steht nicht in der Liste
Einbruch ins versperrte Kellerabteil, Griller wegja, Einbruchdiebstahl

Die Grenze von 2.000 Euro

Für Sachen im Freien und in gemeinschaftlich genützten Räumen ist die Entschädigung in den veröffentlichten Bedingungen mit 2.000 Euro begrenzt. Das reicht für übliche Balkonmöbel und einen Griller. Eine Lounge, ein großer Gasgriller und eine Outdoorküche können zusammen leicht darüber liegen.

Wichtig ist der Unterschied zum Teildiebstahl. Wird ein ganzes Möbelstück gestohlen, zahlt die Polizze. Werden nur Teile abmontiert, etwa die Gasflasche oder Abdeckungen, gibt es im Freien nichts.

Sturm und Unwetter

Als Sturm gilt in den Bedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h am Versicherungsort, maßgeblich ist die Auskunft der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. Weht es schwächer und kippt der Schirm, zahlt die Haushaltsversicherung nicht.

Hagel ist in den Bedingungen ebenfalls eine versicherte Gefahr. Für Hochwasser und Überschwemmung gelten eigene Regeln. Stellen Sie Polster, Schirme und leichte Möbel bei Sturmwarnung trotzdem weg: Wer grob fahrlässig handelt, riskiert in vielen Polizzen eine Kürzung.

Wann Sie nichts extra brauchen

Für Balkon und kleine Terrasse mit üblicher Ausstattung reicht die normale Haushaltsversicherung meist aus. Prüfen Sie nur, ob Ihre Polizze die Sachen im Freien so aufzählt wie oben.

Bei hochwertiger Gartenausstattung über 2.000 Euro fragen Sie nach einer höheren Grenze oder einem Gartenpaket. Und was im Winter im versperrten Kellerabteil oder in der Garage steht, ist dort gegen Einbruch versichert.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nachsehen, welche Sachen im Freien versichert sind.
  2. Wert der Gartenausstattung mit der Grenze für Sachen im Freien vergleichen.
  3. Bei teurer Ausstattung eine höhere Grenze oder ein Gartenpaket erfragen.
  4. Bei Sturmwarnung Polster, Schirme und leichte Möbel sichern.
  5. Nach einem Schaden Fotos machen und bei Diebstahl Anzeige erstatten.

Checkliste

  • Gartenmöbel und Griller in der Liste für Sachen im Freien
  • Grenze für Sachen im Freien bekannt
  • Pflanzen und Dekoration über einen Zusatz gedeckt, wenn wertvoll
  • Kellerabteil oder Garage versperrbar für die Wintersaison
  • Fotos und Rechnungen der Gartenausstattung gespeichert

Häufige Fehler

  • Annehmen, jede Sache auf dem Balkon sei versichert
  • Teure Ausstattung über die Grenze von 2.000 Euro nicht absichern
  • Bei schwachem Wind einen Sturmschaden melden
  • Teildiebstahl im Freien für gedeckt halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein Griller auf dem Balkon versichert?

In vielen Polizzen ja, bewegliche Grillgeräte sind im Freien ausdrücklich genannt.

Fest eingebaute Outdoorküchen fallen nicht unter diese Liste.

Zahlt die Versicherung, wenn der Wind den Sonnenschirm umwirft?

Nur wenn der Wind mehr als 60 km/h erreicht hat.

Das bestätigt die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.

Sind Balkonpflanzen versichert?

In den Grundbedingungen nicht, weil sie nicht in der Liste stehen.

Manche Versicherer bieten dafür einen eigenen Zusatz an.

Was ist ein Teildiebstahl?

Der Täter nimmt nur Teile einer Sache mit, etwa die Gasflasche vom Griller.

Im Freien und in Gemeinschaftsräumen ist das in veröffentlichten Bedingungen nicht gedeckt.

Gilt der Schutz auch im Gemeinschaftsgarten der Wohnanlage?

Für Sachen am Grundstück des Versicherungsortes und in gemeinschaftlich genützten Räumen ja,

mit derselben Liste und Grenze.

Quellen

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