Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Brauche ich in Österreich eine private Krankenversicherung?
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Kurz gesagt
Was passiert, wenn ich die Prämie der privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann? Der Versicherer setzt Ihnen schriftlich eine Frist von mindestens zwei Wochen. Zahlen Sie bis dahin nicht, ist er für neue Krankheitsfälle leistungsfrei und darf kündigen. Zahlen Sie binnen eines Monats nach, fällt die Kündigung weg. Ihre gesetzliche Versicherung bei der ÖGK bleibt davon unberührt.
Fristen und Prämien bei Zahlungsverzug in der privaten Krankenversicherung in Österreich, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Mindestfrist der Mahnung | 2 Wochen |
| Nachzahlung nach der Kündigung | binnen 1 Monat |
| Wahlarzt und Sonderklasse, 30 Jahre | etwa 70 bis 190 Euro im Monat |
| Optionstarif für späteren Abschluss ohne neue Prüfung | ab etwa 8 Euro im Monat |
Prämien aus veröffentlichten Marktbeispielen.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Prämie beträgt 210 Euro im Monat. Nach einem schwachen Quartal bleibt sie offen.
| Mahnung mit Frist | mindestens zwei Wochen |
| Operation nach Fristablauf, noch im Verzug | keine Leistung aus der Sonderklasse |
| Alternative vorher | nur Sonderklasse, etwa 120 Euro im Monat |
| Gesetzliche Versicherung bei der SVS | läuft weiter |
Mit einem kleineren Umfang hätte er den Vertrag und seinen Gesundheitszustand gesichert. Wer im Verzug krank wird, zahlt Sonderklasse oder Wahlarzt selbst.
Für eine nicht bezahlte Folgeprämie gilt in Österreich § 39 des Versicherungsvertragsgesetzes. Der Versicherer kann Ihnen auf Ihre Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und muss dabei die Folgen nennen. Ohne diese Angaben ist die Frist unwirksam.
Tritt nach Ablauf der Frist ein Krankheitsfall ein, während Sie noch im Verzug sind, zahlt der Versicherer nicht, außer Sie waren ohne Verschulden an der Zahlung gehindert. Zinsen oder Kosten allein lösen diese Folgen nicht aus.
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| Prämie nicht bezahlt | Versicherer kann eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen |
| Frist abgelaufen, weiter im Verzug | keine Leistung für Fälle in dieser Zeit |
| Kündigung durch den Versicherer | ohne Kündigungsfrist, auch schon mit der Mahnung verbunden |
| Zahlung binnen eines Monats nach Kündigung | Kündigung fällt weg, sofern kein Versicherungsfall eingetreten ist |
Krankenversicherungsverträge laufen in Österreich auf Lebenszeit, und eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer ist bei Einzelverträgen für Sonderklasse und Wahlarzt ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt aber, ausdrücklich auch beim Prämienverzug.
Eine gekündigte Zusatzversicherung ist schwer zu ersetzen. Wer später neu abschließt, ist älter, zahlt mehr und muss Gesundheitsfragen beantworten, Vorerkrankungen können dann ausgeschlossen werden.
In Österreich ist die private Krankenversicherung meist eine Zusatzversicherung. Wenn Sie die Prämie nicht mehr zahlen können, verlieren Sie Sonderklasse oder Wahlarzt, nicht aber Ihre Pflichtversicherung bei ÖGK, BVAEB oder SVS.
Einen Notlagentarif wie in Deutschland, der bei Schulden eine Notversorgung sichert, braucht es deshalb nicht und gibt es nicht. Ärztliche Hilfe und Spitalsbehandlung bekommen Sie weiter über die Kasse.
Rufen Sie den Versicherer an, bevor die erste Mahnung kommt. Fragen Sie nach einem höheren Selbstbehalt, nach dem Verzicht auf einen Baustein, etwa Wahlarzt oder Sonderklasse, oder nach einer Ratenzahlung.
Wer nur vorübergehend knapp ist, kann nach einer Anwartschaft fragen. Damit ruht der Schutz gegen eine kleine Prämie, und der Gesundheitszustand von heute bleibt für später gesichert.
Wenn die Prämie dauerhaft nicht mehr in Ihr Budget passt, ist eine geordnete Kündigung besser als ein Verzug mit Kosten und Leistungsfreiheit. Kündigen Sie dann schriftlich zum vereinbarten Termin.
Bedenken Sie vorher, dass ein späterer Neuabschluss teurer wird. Wer gesund ist und die Sonderklasse im Alter behalten möchte, sollte eher den Umfang verkleinern als ganz aussteigen.
Fragen und Antworten
Ja.
Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, die Kündigung wegen Prämienverzugs aber nicht.
Für Fälle nach Ablauf der Mahnfrist, solange Sie im Verzug sind,
zahlt die private Versicherung nicht.
Ihre Pflichtversicherung bleibt.
Ja,
wenn Sie binnen eines Monats nachzahlen und in der Zwischenzeit kein Versicherungsfall eingetreten
ist.
Nein.
Die Notversorgung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
In einem geprüften Bedingungswerk 20 Prozent der Tarifprämie,
bei einer Sonderklasse um 120 Euro also rund 24 Euro im Monat.
Fragen Sie den Wert Ihres Tarifs ab.
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