Alles zur Versicherung: Flottenversicherung
Ab wie vielen Autos gibt es in Österreich eine Flottenversicherung?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Flottenversicherung
Kurz gesagt
Bei einem Unfall mit dem Firmenauto auf einer Dienstfahrt schützt Sie das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz: Für eine entschuldbare Fehlleistung zahlen Sie nichts, bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht den Ersatz ganz erlassen, bei grober mäßigen. Bei Privatfahrten gilt meist der vereinbarte Selbstbehalt, etwa 350 bis 800 Euro.
Selbstbehalte und Haftungsrahmen beim Unfall mit dem Firmenauto in Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Wählbare Selbstbehalte in einem Clubtarif Vollkasko | 350, 500 oder 800 Euro |
| Frist für Ansprüche aus leichter Fahrlässigkeit | 6 Monate |
| Frist für Ansprüche aus grober Fahrlässigkeit | 3 Jahre |
| Widerspruch gegen Lohnabzug | binnen 14 Tagen |
Fristen nach DHG und Arbeiterkammer, Selbstbehalte aus Tarifangaben, Stand Oktober 2026.
Was Sie im Einzelfall tragen, entscheidet im Streit das Gericht.
Rechenbeispiel
Eine Vertreterin fährt bei Regen auf einen bremsenden Wagen auf. Schaden am Firmenauto 5.000 Euro, Kasko mit 500 Euro Selbstbehalt.
| Einstufung | leichte Fahrlässigkeit |
| Kasko zahlt | 4.500 Euro |
| Forderung des Arbeitgebers | 500 Euro Selbstbehalt |
| Nach dem DHG wahrscheinlich | gemäßigt oder ganz erlassen |
Widerspricht sie dem Lohnabzug und klagt der Arbeitgeber nicht binnen sechs Monaten, erlischt der Anspruch.
Haben Sie dem Arbeitgeber bei Erbringung Ihrer Arbeit einen Schaden zugefügt, kann das Gericht nach § 2 DHG den Ersatz aus Billigkeit mäßigen und bei einem minderen Grad des Versehens ganz erlassen. Für eine entschuldbare Fehlleistung, also ein Versehen, das jedem passieren kann, haften Sie gar nicht.
Bei der Entscheidung zählen vor allem das Ausmaß Ihres Verschuldens, Ihre Verantwortung, Ihr Entgelt, Ihre Ausbildung und wie gefährlich die Tätigkeit ist. Auch zählt, ob mit der Tätigkeit erfahrungsgemäß ein schwer vermeidbares Schadensrisiko verbunden ist, etwa bei viel Fahrzeit.
| Verschulden | Folge nach dem DHG |
|---|---|
| entschuldbare Fehlleistung | keine Haftung |
| leichte Fahrlässigkeit | Mäßigung oder ganzer Erlass möglich |
| grobe Fahrlässigkeit | Mäßigung möglich |
| Vorsatz | volle Haftung |
Ansprüche des Arbeitgebers aus leichter Fahrlässigkeit erlöschen nach § 6 DHG, wenn er sie nicht binnen sechs Monaten gerichtlich geltend macht. Bei grober Fahrlässigkeit gilt nach Angaben der Arbeiterkammer eine Frist von drei Jahren.
Will der Arbeitgeber den Schaden vom laufenden Gehalt abziehen, ist das nur zulässig, wenn Sie nicht binnen 14 Tagen nach seiner Aufrechnungserklärung widersprechen. Widersprechen Sie schriftlich, wenn Sie die Forderung nicht anerkennen.
Das DHG gilt für Schäden bei Erbringung der Dienstleistung. Bei Privatfahrten zählt, was im Dienstwagenvertrag steht, sonst das allgemeine Schadenersatzrecht. Viele Vereinbarungen sehen vor, dass Sie den Selbstbehalt der Kasko tragen.
Lesen Sie die Dienstwagenvereinbarung, bevor Sie das Auto privat nutzen, und klären Sie, ob eine Kasko besteht.
Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen zahlt die Kfz-Haftpflicht des Firmenautos. Für das Firmenauto selbst zahlt nur eine Kasko, abzüglich Selbstbehalt. Ist ein anderer schuld, zahlt dessen Haftpflicht und Sie zahlen nichts.
Fragen und Antworten
Auf Dienstfahrten nur, wenn das Gericht ihn Ihnen nach dem DHG nicht erlässt.
Bei Privatfahrten oft laut Vereinbarung.
Nur, wenn Sie nicht binnen 14 Tagen widersprechen oder ein Urteil vorliegt.
Ein Versehen, das auch einem sorgfältigen Menschen passieren kann.
Dafür haften Sie nicht.
Dann zahlt dessen Kfz-Haftpflicht, und Sie zahlen nichts.
Die Kfz-Haftpflicht des Firmenautos.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Flottenversicherung
Ab wie vielen Autos gibt es in Österreich eine Flottenversicherung?
Wer darf das Firmenauto lenken und ist dabei versichert?
Das Firmenauto darf lenken, wem der Zulassungsbesitzer es überlässt und wer Lenkberechtigung …
Bekommt man beim Firmenauto eine eigene Bonus-Malus-Stufe?
Nicht automatisch: Man bekommt beim Firmenauto keine eigene Stufe. Die Bonus-Malus-Stufe gehö …
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich in Österreich eine Flottenpolizze?
In Österreich gibt es Kleinflottentarife schon ab zwei Fahrzeugen, ein veröffentlichter Tarif …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen