Alles zur Versicherung: Flottenversicherung
Ab wie vielen Autos gibt es in Österreich eine Flottenversicherung?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Flottenversicherung
Kurz gesagt
Das Firmenauto darf lenken, wem der Zulassungsbesitzer es überlässt und wer Lenkberechtigung und Mindestalter hat, so verlangt es § 103 KFG. Versichert ist dabei der Schaden anderer immer über die Kfz-Haftpflicht. Den verletzten Lenker selbst schützt im Dienst die gesetzliche Unfallversicherung, privat nur ein Lenkerschutz, in manchen Kleinflotten ab etwa 460 Euro Prämie je Pkw schon enthalten.
Fixprämien eines veröffentlichten österreichischen Kleinflottentarifs für 2 bis 9 Fahrzeuge, inklusive Versicherungssteuer, Lenkerunfallschutz im Basisvertrag enthalten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Pkw bis 30.000 Euro Neupreis, Haftpflicht mit Lenkerunfall | etwa 460 Euro im Jahr |
| Gleicher Pkw mit Kasko, Insassenunfall und Parkschaden | etwa 820 Euro im Jahr |
| Gleicher Pkw mit Eigenschaden und GAP | etwa 1.330 Euro im Jahr |
Die Prämien sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis,
abgeleitet aus einem Infoblatt mit Stand November 2022,
das seither indexiert und je nach Schadensatz mit 70 bis 100 Prozent verrechnet wird.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Seine Lebensgefährtin fährt am Samstag mit dem Firmenauto zum Einkaufen und verursacht einen Auffahrunfall. Sie wird leicht verletzt.
| Schaden am vorderen Auto | zahlt die Kfz-Haftpflicht |
| Schaden am Firmenauto | Kasko mit Selbstbehalt, etwa 350 Euro im Beispieltarif |
| Verletzung der Lenkerin, Privatfahrt | keine gesetzliche Unfallversicherung, nur Lenkerschutz |
| Voraussetzung | Vereinbarung erlaubt Angehörigen das Lenken |
Ist die Lebensgefährtin in der Dienstwagenvereinbarung erlaubt und ein Lenkerschutz in der Polizze, sind alle drei Schäden gedeckt. Fehlt die Erlaubnis, drohen ihm arbeitsrechtliche Folgen. Gerechnet mit Richtwerten.
Der Zulassungsbesitzer, meist das Unternehmen, darf das Lenken nach § 103 KFG nur Personen überlassen, die die nötige Lenkberechtigung und das Mindestalter haben und gegen die kein Lenkverbot besteht. Wem genau er das Firmenauto gibt, legt er in der Dienstwagenvereinbarung fest: nur dem Dienstnehmer, auch dem Ehepartner oder allen Angehörigen im Haushalt.
Die Polizze muss dazu passen. Manche Tarife geben einen Nachlass, wenn der Versicherungsnehmer erklärt, dass das Auto ausschließlich oder vorwiegend vom Geschäftsführer gelenkt wird. Fährt dann regelmäßig jemand anderer, stimmt die Angabe nicht mehr, auf der die Prämie beruht.
| Wer lenkt | Was gilt |
|---|---|
| Dienstnehmer mit Firmenauto | versichert, Lenkberechtigung muss geprüft sein |
| Kollege auf Dienstfahrt | versichert, wenn der Betrieb es erlaubt |
| Ehepartner auf Privatfahrt | versichert, wenn Dienstwagenvereinbarung und Polizze es zulassen |
| Polizze mit Geschäftsführervorteil | andere Lenker nur gelegentlich, sonst stimmt die Angabe nicht |
| Person ohne Lenkberechtigung | verboten, Strafe für den Zulassungsbesitzer |
Wer Firmenautos an Mitarbeiter gibt, sollte den Führerschein bei der Übergabe und danach regelmäßig ansehen und das schriftlich festhalten. Ein Führerscheinentzug oder ein Lenkverbot erfährt der Betrieb sonst oft erst nach einem Unfall.
Dazu kommt die Lenkerauskunft: Fragt die Behörde nach einer Anzeige, wer das Firmenauto gelenkt hat, muss der Zulassungsbesitzer das beantworten können. Ein Fahrtenbuch oder eine Fahrzeugliste je Mitarbeiter hilft dabei.
Den Schaden am Auto des Unfallgegners zahlt die Kfz-Haftpflicht. Für den Schaden am Firmenauto selbst braucht es eine Kasko, denn der Dienstnehmer haftet nur eingeschränkt. Nach § 2 DHG haftet er für eine entschuldbare Fehlleistung gar nicht, bei einem Versehen kann das Gericht den Ersatz mäßigen oder bei minderem Grad ganz erlassen.
Ohne Kasko bleibt der Schaden am Firmenauto deshalb meist beim Unternehmen. Für Privatfahrten sollte die Dienstwagenvereinbarung schriftlich regeln, wer welchen Selbstbehalt trägt.
Die eigene Kfz-Haftpflicht entschädigt den Lenker nicht, der den Unfall selbst verursacht hat. Auf Dienstfahrten und auf dem Arbeitsweg greift die gesetzliche Unfallversicherung, bei Privatfahrten mit dem Firmenauto nicht.
Ein Lenker- oder Insassenunfallschutz schließt diese Lücke. In veröffentlichten Kleinflottentarifen ist eine Unfallversicherung für den Lenker teils schon im Basisvertrag enthalten. Fragen Sie nach, wie hoch die Summen sind.
Fragen und Antworten
Wenn die Dienstwagenvereinbarung es erlaubt und die Polizze keine engeren Angaben zum Lenker
enthält, ja.
Fragen Sie vorher beim Arbeitgeber nach.
Der Zulassungsbesitzer verstößt gegen § 103 KFG und riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Der Geschädigte bekommt sein Geld trotzdem von der Kfz-Haftpflicht.
Ob und wie viel sich der Versicherer danach zurückholt, regeln Gesetz und Bedingungen.
Nur eingeschränkt.
Nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz haften Sie für eine entschuldbare Fehlleistung nicht,
bei leichtem Versehen kann der Ersatz gemäßigt oder erlassen werden.
Für Ihre eigenen Verletzungen greift auf dem Arbeitsweg die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei Privatfahrten braucht es einen Lenkerschutz.
Ein Nachlass auf die Prämie,
wenn das Auto ausschließlich oder vorwiegend vom Geschäftsführer gelenkt wird.
Fahren andere regelmäßig, passt diese Angabe nicht mehr.
Ja, die Behörde kann vom Zulassungsbesitzer eine Lenkerauskunft verlangen.
Führen Sie deshalb Aufzeichnungen, wer welches Auto wann hatte.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Flottenversicherung
Ab wie vielen Autos gibt es in Österreich eine Flottenversicherung?
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich in Österreich eine Flottenpolizze?
In Österreich gibt es Kleinflottentarife schon ab zwei Fahrzeugen, ein veröffentlichter Tarif …
Bekommt man beim Firmenauto eine eigene Bonus-Malus-Stufe?
Nicht automatisch: Man bekommt beim Firmenauto keine eigene Stufe. Die Bonus-Malus-Stufe gehö …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen