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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Flottenversicherung

Wer darf das Firmenauto lenken und ist dabei versichert?

Kurz gesagt

Das Firmenauto darf lenken, wem der Zulassungsbesitzer es überlässt und wer Lenkberechtigung und Mindestalter hat, so verlangt es § 103 KFG. Versichert ist dabei der Schaden anderer immer über die Kfz-Haftpflicht. Den verletzten Lenker selbst schützt im Dienst die gesetzliche Unfallversicherung, privat nur ein Lenkerschutz, in manchen Kleinflotten ab etwa 460 Euro Prämie je Pkw schon enthalten.

Wer darf das Firmenauto lenken und ist dabei versichert?

Was es kostet

Fixprämien eines veröffentlichten österreichischen Kleinflottentarifs für 2 bis 9 Fahrzeuge, inklusive Versicherungssteuer, Lenkerunfallschutz im Basisvertrag enthalten.

BeispielRichtwert
Pkw bis 30.000 Euro Neupreis, Haftpflicht mit Lenkerunfalletwa 460 Euro im Jahr
Gleicher Pkw mit Kasko, Insassenunfall und Parkschadenetwa 820 Euro im Jahr
Gleicher Pkw mit Eigenschaden und GAPetwa 1.330 Euro im Jahr

Die Prämien sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis,

abgeleitet aus einem Infoblatt mit Stand November 2022,

das seither indexiert und je nach Schadensatz mit 70 bis 100 Prozent verrechnet wird.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Außendienstmitarbeiter in Linz, Firmenauto auch privat

Seine Lebensgefährtin fährt am Samstag mit dem Firmenauto zum Einkaufen und verursacht einen Auffahrunfall. Sie wird leicht verletzt.

Schaden am vorderen Autozahlt die Kfz-Haftpflicht
Schaden am FirmenautoKasko mit Selbstbehalt, etwa 350 Euro im Beispieltarif
Verletzung der Lenkerin, Privatfahrtkeine gesetzliche Unfallversicherung, nur Lenkerschutz
VoraussetzungVereinbarung erlaubt Angehörigen das Lenken

Ist die Lebensgefährtin in der Dienstwagenvereinbarung erlaubt und ein Lenkerschutz in der Polizze, sind alle drei Schäden gedeckt. Fehlt die Erlaubnis, drohen ihm arbeitsrechtliche Folgen. Gerechnet mit Richtwerten.

Wer das Firmenauto lenken darf

Der Zulassungsbesitzer, meist das Unternehmen, darf das Lenken nach § 103 KFG nur Personen überlassen, die die nötige Lenkberechtigung und das Mindestalter haben und gegen die kein Lenkverbot besteht. Wem genau er das Firmenauto gibt, legt er in der Dienstwagenvereinbarung fest: nur dem Dienstnehmer, auch dem Ehepartner oder allen Angehörigen im Haushalt.

Die Polizze muss dazu passen. Manche Tarife geben einen Nachlass, wenn der Versicherungsnehmer erklärt, dass das Auto ausschließlich oder vorwiegend vom Geschäftsführer gelenkt wird. Fährt dann regelmäßig jemand anderer, stimmt die Angabe nicht mehr, auf der die Prämie beruht.

Wer lenktWas gilt
Dienstnehmer mit Firmenautoversichert, Lenkberechtigung muss geprüft sein
Kollege auf Dienstfahrtversichert, wenn der Betrieb es erlaubt
Ehepartner auf Privatfahrtversichert, wenn Dienstwagenvereinbarung und Polizze es zulassen
Polizze mit Geschäftsführervorteilandere Lenker nur gelegentlich, sonst stimmt die Angabe nicht
Person ohne Lenkberechtigungverboten, Strafe für den Zulassungsbesitzer

Pflichten des Zulassungsbesitzers im Fuhrpark

Wer Firmenautos an Mitarbeiter gibt, sollte den Führerschein bei der Übergabe und danach regelmäßig ansehen und das schriftlich festhalten. Ein Führerscheinentzug oder ein Lenkverbot erfährt der Betrieb sonst oft erst nach einem Unfall.

Dazu kommt die Lenkerauskunft: Fragt die Behörde nach einer Anzeige, wer das Firmenauto gelenkt hat, muss der Zulassungsbesitzer das beantworten können. Ein Fahrtenbuch oder eine Fahrzeugliste je Mitarbeiter hilft dabei.

Wer zahlt den Schaden am Firmenauto

Den Schaden am Auto des Unfallgegners zahlt die Kfz-Haftpflicht. Für den Schaden am Firmenauto selbst braucht es eine Kasko, denn der Dienstnehmer haftet nur eingeschränkt. Nach § 2 DHG haftet er für eine entschuldbare Fehlleistung gar nicht, bei einem Versehen kann das Gericht den Ersatz mäßigen oder bei minderem Grad ganz erlassen.

Ohne Kasko bleibt der Schaden am Firmenauto deshalb meist beim Unternehmen. Für Privatfahrten sollte die Dienstwagenvereinbarung schriftlich regeln, wer welchen Selbstbehalt trägt.

Ist der Lenker selbst versichert?

Die eigene Kfz-Haftpflicht entschädigt den Lenker nicht, der den Unfall selbst verursacht hat. Auf Dienstfahrten und auf dem Arbeitsweg greift die gesetzliche Unfallversicherung, bei Privatfahrten mit dem Firmenauto nicht.

Ein Lenker- oder Insassenunfallschutz schließt diese Lücke. In veröffentlichten Kleinflottentarifen ist eine Unfallversicherung für den Lenker teils schon im Basisvertrag enthalten. Fragen Sie nach, wie hoch die Summen sind.

Schritt für Schritt

  1. In der Polizze nachsehen, welche Angaben zum Lenker gemacht wurden.
  2. In der Dienstwagenvereinbarung festlegen, wer privat lenken darf.
  3. Lenkberechtigungen bei Übergabe und danach regelmäßig prüfen.
  4. Lenker- oder Insassenunfallschutz für privat genutzte Autos vereinbaren.
  5. Selbstbehalt und Haftung bei Privatfahrten schriftlich regeln.
  6. Fahrtenbuch oder Fahrzeugliste für die Lenkerauskunft führen.

Checkliste

  • Lenker haben Lenkberechtigung und Mindestalter
  • Führerscheinkontrolle mit Datum dokumentiert
  • Angaben zum Lenker in der Polizze stimmen
  • Lenkerunfallschutz mit ausreichender Summe
  • Privatnutzung und Angehörige geregelt
  • Lenkerauskunft jederzeit möglich

Häufige Fehler

  • Den Geschäftsführervorteil nutzen, obwohl andere regelmäßig fahren
  • Führerscheine nur bei der Einstellung prüfen
  • Ohne Kasko fahren und auf Ersatz durch den Dienstnehmer hoffen
  • Annehmen, dass der Lenker bei Privatfahrten gesetzlich unfallversichert ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf mein Ehepartner das Firmenauto lenken?

Wenn die Dienstwagenvereinbarung es erlaubt und die Polizze keine engeren Angaben zum Lenker

enthält, ja.

Fragen Sie vorher beim Arbeitgeber nach.

Was passiert, wenn jemand ohne Führerschein das Firmenauto lenkt?

Der Zulassungsbesitzer verstößt gegen § 103 KFG und riskiert eine Verwaltungsstrafe.

Der Geschädigte bekommt sein Geld trotzdem von der Kfz-Haftpflicht.

Ob und wie viel sich der Versicherer danach zurückholt, regeln Gesetz und Bedingungen.

Muss ich den Schaden am Firmenauto selbst zahlen?

Nur eingeschränkt.

Nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz haften Sie für eine entschuldbare Fehlleistung nicht,

bei leichtem Versehen kann der Ersatz gemäßigt oder erlassen werden.

Bin ich am Weg zur Arbeit mit dem Firmenauto versichert?

Für Ihre eigenen Verletzungen greift auf dem Arbeitsweg die gesetzliche Unfallversicherung.

Bei Privatfahrten braucht es einen Lenkerschutz.

Was ist der Geschäftsführervorteil?

Ein Nachlass auf die Prämie,

wenn das Auto ausschließlich oder vorwiegend vom Geschäftsführer gelenkt wird.

Fahren andere regelmäßig, passt diese Angabe nicht mehr.

Muss ich als Unternehmen Auskunft geben, wer gefahren ist?

Ja, die Behörde kann vom Zulassungsbesitzer eine Lenkerauskunft verlangen.

Führen Sie deshalb Aufzeichnungen, wer welches Auto wann hatte.

Quellen

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