Welche Pflichten aus dem AI Act gelten schon für meinen Betrieb?
Für Ihren Betrieb gelten aus dem AI Act schon drei Pflichten: seit 02.02.2025 die Verbote und …
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Kurz gesagt
Ja, ein Betrieb darf KI-Bilder auf der Firmenwebsite verwenden, haftet aber in Österreich selbst für fremde Rechte. Rein maschinell erzeugte Bilder sind meist keine eigentümliche geistige Schöpfung und damit nicht geschützt. Wer schuldhaft ein fremdes Werk nutzt, zahlt bis zum doppelten Entgelt, dazu kommen oft rund 1.500 Euro Anwaltskosten. Deepfakes sind seit 02.08.2026 zu kennzeichnen.
Was eine Abmahnung wegen Bildrechten in Österreich kosten kann und was eine Haftpflicht dagegen kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Anwaltskosten der Gegenseite bei einer Abmahnung wegen fremder Fotos | oft etwa 1.500 Euro |
| Streitwert einer Unterlassungsklage wegen Bildnutzung | meist über 40.000 Euro, bestimmt die Gerichts- und Anwaltskosten |
| Media-Haftpflicht, Online-Abschluss | ab rund 207 Euro netto im Jahr, im Schnitt etwa 300 Euro netto |
| Berufshaftpflicht über alle Branchen, Online-Abschluss | ab rund 144 Euro netto, im Schnitt etwa 450 Euro netto im Jahr |
Kosten laut Wirtschaftskammer Österreich,
Prämien aus der Produktübersicht eines Spezialversicherers, Stand Oktober 2026.
Ob KI-erzeugte Inhalte ausdrücklich eingeschlossen sind, steht in den Bedingungen.
Die Rechnung im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Mitarbeiter lädt das Foto einer fremden Küche in ein KI-Werkzeug und stellt das Ergebnis auf die Firmenwebsite. Der Fotograf mahnt ab.
| Angemessenes Entgelt laut Honorarrichtlinie | Richtwert aus der Angebotspraxis: einige Hundert Euro |
| Verdoppelung bei Verschulden (§ 87 Abs. 3 UrhG) | das Doppelte des Entgelts |
| Anwaltskosten der Gegenseite | oft etwa 1.500 Euro |
| Media-Haftpflicht im Jahr | ab rund 207 Euro netto |
Ein einziger Fall kostet schnell mehr als zehn Jahresprämien. Mit passender Polizze prüft der Versicherer die Forderung und zahlt den berechtigten Teil, abzüglich Selbstbehalt.
Ein KI-Bild für die eigene Firmenwebsite zu erzeugen und zu verwenden, ist nicht verboten. Lesen Sie zuerst die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs, manche erlauben die gewerbliche Verwendung nur im bezahlten Tarif.
Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt eigentümliche geistige Schöpfungen. Ein Bild, das allein die Maschine erzeugt hat, erfüllt das meist nicht. Ihr KI-Bild ist damit auch für Mitbewerber kaum geschützt.
In Österreich ist nicht nur das künstlerische Foto geschützt, sondern jede einfache Fotografie. Erzeugt die KI ein Bild, das einem bestimmten Foto sehr nahe kommt, oder bauen Sie ein fremdes Foto als Vorlage ein, droht eine Abmahnung.
Nach § 86 UrhG ist bei unbefugter Nutzung ein angemessenes Entgelt sogar ohne Verschulden fällig. Bei Verschulden kann der Rechteinhaber nach § 87 Abs. 3 UrhG das Doppelte verlangen. Als Maßstab ziehen Gerichte die Veröffentlichungshonorare im Fotogewerbe heran.
| KI-Bild auf der Firmenwebsite | Risiko in Österreich |
|---|---|
| Abstrakte Grafik ohne erkennbare Vorlage | gering |
| Fotorealistische Szene ohne echte Personen | gering bis mittel, Kennzeichnung prüfen |
| KI-Bild auf Basis eines hochgeladenen fremden Fotos | hoch |
| Bild im Stil eines bekannten Künstlers oder mit fremdem Logo | hoch |
| Gesicht einer realen Person ohne Zustimmung | sehr hoch, auch Recht am eigenen Bild |
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt in Österreich direkt, ein eigenes Gesetz braucht es dafür nicht. Seit 02.08.2026 muss offenlegen, wer mit KI Bilder erzeugt, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken.
Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gilt eine abgeschwächte Pflicht. Ein täuschend echtes Foto Ihres angeblichen Teams fällt darunter, eine gezeichnete Illustration meist nicht. Der Strafrahmen der Verordnung reicht bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Urheberrechtsverletzungen sind reine Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflicht ist für Personen- und Sachschäden gebaut und hilft dabei meist nicht. Eine Media- oder Vermögensschadenhaftpflicht mit Einschluss von Urheber- und Markenrechten prüft die Forderung, wehrt Unberechtigtes ab und zahlt berechtigte Ansprüche.
Strafen wegen fehlender Kennzeichnung sind in der Regel nicht versicherbar. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und kann prüfen, ob Ihre bestehende Polizze Urheberrechtsverletzungen einschließt.
Wer nur wenige selbst erstellte, abstrakte KI-Grafiken verwendet, keine Menschen zeigt und keine Bilder für Kunden erstellt, trägt ein kleines Risiko. Agenturen, Webshops und alle, die Bilder für Dritte erzeugen, sollten die Deckung dagegen prüfen.
Fragen und Antworten
Nein.
Pflicht ist die Kennzeichnung für Deepfakes, also Bilder,
die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen.
Ja, das angemessene Entgelt nach § 86 UrhG ist auch ohne Verschulden fällig.
Nur die Verdoppelung setzt Verschulden voraus.
Die Verordnung gilt unmittelbar.
Fragen zur Umsetzung beantwortet die KI-Servicestelle bei der Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH.
Bild vollständig entfernen, Beweise sichern,
um Fristverlängerung bitten und die Forderung anwaltlich oder über den Versicherer prüfen lassen.
Nur wenn sie einen Baustein für Medienhaftpflicht enthält.
Schauen Sie in die Bedingungen, ob Urheberrechte ausdrücklich genannt sind.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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