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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Darf ich KI-Bilder auf der Firmenwebsite verwenden, und wer haftet in Österreich?

Kurz gesagt

Ja, ein Betrieb darf KI-Bilder auf der Firmenwebsite verwenden, haftet aber in Österreich selbst für fremde Rechte. Rein maschinell erzeugte Bilder sind meist keine eigentümliche geistige Schöpfung und damit nicht geschützt. Wer schuldhaft ein fremdes Werk nutzt, zahlt bis zum doppelten Entgelt, dazu kommen oft rund 1.500 Euro Anwaltskosten. Deepfakes sind seit 02.08.2026 zu kennzeichnen.

Darf ich KI-Bilder auf der Firmenwebsite verwenden, und wer haftet in Österreich?

Was es kostet

Was eine Abmahnung wegen Bildrechten in Österreich kosten kann und was eine Haftpflicht dagegen kostet.

BeispielRichtwert
Anwaltskosten der Gegenseite bei einer Abmahnung wegen fremder Fotosoft etwa 1.500 Euro
Streitwert einer Unterlassungsklage wegen Bildnutzungmeist über 40.000 Euro, bestimmt die Gerichts- und Anwaltskosten
Media-Haftpflicht, Online-Abschlussab rund 207 Euro netto im Jahr, im Schnitt etwa 300 Euro netto
Berufshaftpflicht über alle Branchen, Online-Abschlussab rund 144 Euro netto, im Schnitt etwa 450 Euro netto im Jahr

Kosten laut Wirtschaftskammer Österreich,

Prämien aus der Produktübersicht eines Spezialversicherers, Stand Oktober 2026.

Ob KI-erzeugte Inhalte ausdrücklich eingeschlossen sind, steht in den Bedingungen.

Die Rechnung im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Tischlerei, KI-Bild aus einem fremden Foto erzeugt

Ein Mitarbeiter lädt das Foto einer fremden Küche in ein KI-Werkzeug und stellt das Ergebnis auf die Firmenwebsite. Der Fotograf mahnt ab.

Angemessenes Entgelt laut HonorarrichtlinieRichtwert aus der Angebotspraxis: einige Hundert Euro
Verdoppelung bei Verschulden (§ 87 Abs. 3 UrhG)das Doppelte des Entgelts
Anwaltskosten der Gegenseiteoft etwa 1.500 Euro
Media-Haftpflicht im Jahrab rund 207 Euro netto

Ein einziger Fall kostet schnell mehr als zehn Jahresprämien. Mit passender Polizze prüft der Versicherer die Forderung und zahlt den berechtigten Teil, abzüglich Selbstbehalt.

Was für KI-Bilder in Österreich gilt

Ein KI-Bild für die eigene Firmenwebsite zu erzeugen und zu verwenden, ist nicht verboten. Lesen Sie zuerst die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs, manche erlauben die gewerbliche Verwendung nur im bezahlten Tarif.

Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt eigentümliche geistige Schöpfungen. Ein Bild, das allein die Maschine erzeugt hat, erfüllt das meist nicht. Ihr KI-Bild ist damit auch für Mitbewerber kaum geschützt.

Warum Fotos in Österreich besonders heikel sind

In Österreich ist nicht nur das künstlerische Foto geschützt, sondern jede einfache Fotografie. Erzeugt die KI ein Bild, das einem bestimmten Foto sehr nahe kommt, oder bauen Sie ein fremdes Foto als Vorlage ein, droht eine Abmahnung.

Nach § 86 UrhG ist bei unbefugter Nutzung ein angemessenes Entgelt sogar ohne Verschulden fällig. Bei Verschulden kann der Rechteinhaber nach § 87 Abs. 3 UrhG das Doppelte verlangen. Als Maßstab ziehen Gerichte die Veröffentlichungshonorare im Fotogewerbe heran.

KI-Bild auf der FirmenwebsiteRisiko in Österreich
Abstrakte Grafik ohne erkennbare Vorlagegering
Fotorealistische Szene ohne echte Personengering bis mittel, Kennzeichnung prüfen
KI-Bild auf Basis eines hochgeladenen fremden Fotoshoch
Bild im Stil eines bekannten Künstlers oder mit fremdem Logohoch
Gesicht einer realen Person ohne Zustimmungsehr hoch, auch Recht am eigenen Bild

Kennzeichnungspflicht nach der KI-Verordnung

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt in Österreich direkt, ein eigenes Gesetz braucht es dafür nicht. Seit 02.08.2026 muss offenlegen, wer mit KI Bilder erzeugt, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken.

Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gilt eine abgeschwächte Pflicht. Ein täuschend echtes Foto Ihres angeblichen Teams fällt darunter, eine gezeichnete Illustration meist nicht. Der Strafrahmen der Verordnung reicht bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Welche Polizze bei KI-Bildern hilft

Urheberrechtsverletzungen sind reine Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflicht ist für Personen- und Sachschäden gebaut und hilft dabei meist nicht. Eine Media- oder Vermögensschadenhaftpflicht mit Einschluss von Urheber- und Markenrechten prüft die Forderung, wehrt Unberechtigtes ab und zahlt berechtigte Ansprüche.

Strafen wegen fehlender Kennzeichnung sind in der Regel nicht versicherbar. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und kann prüfen, ob Ihre bestehende Polizze Urheberrechtsverletzungen einschließt.

Wann Sie keine eigene Polizze brauchen

Wer nur wenige selbst erstellte, abstrakte KI-Grafiken verwendet, keine Menschen zeigt und keine Bilder für Kunden erstellt, trägt ein kleines Risiko. Agenturen, Webshops und alle, die Bilder für Dritte erzeugen, sollten die Deckung dagegen prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Nutzungsbedingungen des KI-Werkzeugs auf gewerbliche Verwendung prüfen.
  2. Keine fremden Fotos als Vorlage hochladen.
  3. Keine Namen lebender Künstler oder Marken in den Prompt schreiben.
  4. Täuschend echte Bilder sichtbar als KI-erzeugt kennzeichnen.
  5. Bei Abmahnung das Bild samt Adresse vom Server löschen, nicht nur den Link.
  6. Haftpflichtpolizze auf Urheberrechtsverletzungen prüfen lassen.

Checkliste

  • Gewerbliche Verwendung laut Werkzeug erlaubt
  • Keine fremden Fotos als Vorlage
  • Keine echten Gesichter ohne Zustimmung
  • Deepfakes gekennzeichnet
  • Herkunft jedes Bildes dokumentiert
  • Media- oder Vermögensschadenhaftpflicht, wenn Sie Bilder für Kunden erstellen

Häufige Fehler

  • Glauben, KI-Bilder seien automatisch frei von fremden Rechten
  • Ein fremdes Foto durch die KI schicken und für unbedenklich halten
  • Nur den Link entfernen, das Bild aber am Server lassen
  • Eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich jedes KI-Bild auf der Website kennzeichnen?

Nein.

Pflicht ist die Kennzeichnung für Deepfakes, also Bilder,

die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen.

Zahle ich auch, wenn ich nichts von der Rechtsverletzung wusste?

Ja, das angemessene Entgelt nach § 86 UrhG ist auch ohne Verschulden fällig.

Nur die Verdoppelung setzt Verschulden voraus.

Wer ist in Österreich für die KI-Verordnung zuständig?

Die Verordnung gilt unmittelbar.

Fragen zur Umsetzung beantwortet die KI-Servicestelle bei der Rundfunk und Telekom

Regulierungs-GmbH.

Was tun bei einer Abmahnung wegen eines KI-Bildes?

Bild vollständig entfernen, Beweise sichern,

um Fristverlängerung bitten und die Forderung anwaltlich oder über den Versicherer prüfen lassen.

Hilft die Cyberpolizze bei Urheberrechtsverletzungen?

Nur wenn sie einen Baustein für Medienhaftpflicht enthält.

Schauen Sie in die Bedingungen, ob Urheberrechte ausdrücklich genannt sind.

Quellen

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