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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer haftet, wenn der KI-Chatbot meines Unternehmens Kunden falsch berät?

Kurz gesagt

Wer haftet, wenn der KI-Chatbot Ihres Unternehmens Kunden falsch berät? In Österreich in aller Regel das Unternehmen selbst, für Gehilfen haften Sie nach § 1313a ABGB wie für eigenes Verschulden. Eine kanadische Fluglinie musste 2024 rund 812 kanadische Dollar für eine falsche Bot-Auskunft zahlen. Reine Vermögensschäden deckt meist erst eine Vermögensschadenhaftpflicht, ab etwa 170 Euro im Jahr.

Wer haftet, wenn der KI-Chatbot meines Unternehmens Kunden falsch berät?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämien in Österreich für Deckungen, die bei Fehlern eines Chatbots in Frage kommen.

BeispielRichtwert
IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 125.000 Euro, Jahresumsatz bis 30.000 Euro170 Euro im Jahr
IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 1 Mio. Euro, Jahresumsatz bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 250.000 Euro430 bis 580 Euro im Jahr
Kollektive Betriebshaftpflicht einer Landesinnung, 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden75 Euro je Betriebsstätte im Jahr

Werte aus einer veröffentlichten Prämientabelle (Selbstbehalt 250 Euro) und einem Infoblatt einer

Innung.

Ihre Prämie hängt von Branche, Umsatz und Summe ab.

Rechenbeispiel

Webshop in Graz, Chatbot verspricht Gratis-Rücksendung, die es nicht gibt

Angenommene Zahlen: So summiert sich eine einzige falsche Chatbot-Antwort, wenn sie viele Kunden erreicht.

Kunden, die sich auf die Zusage berufen150
Rücksendekosten je Falletwa 7 Euro
Kulanz oder Ersatz insgesamtetwa 1.050 Euro
Interner Aufwand für die Bearbeitungnicht versichert

Ein reiner Vermögensschaden: Die Betriebshaftpflicht zahlt hier meist nicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht nur, wenn solche Auskünfte zur versicherten Tätigkeit gehören.

Warum Ihr Unternehmen für den Chatbot einsteht

Ein KI-Chatbot ist ein Werkzeug, keine Person. Was er Kunden zu Preis, Lieferzeit, Rücktritt oder Gewährleistung schreibt, ist aus deren Sicht die Auskunft Ihres Unternehmens. Wer sich zur Erfüllung seiner Pflichten anderer bedient, haftet für deren Verschulden wie für sein eigenes (§ 1313a ABGB). Die KI-Servicestelle der RTR zieht diese Bestimmung auch heran, wenn Beschäftigte im Umgang mit KI nicht geschult sind.

Ob man den Chatbot rechtlich wie einen Gehilfen behandelt oder im Einsatz eines fehlerhaften Werkzeugs ein eigenes Verschulden sieht: Für den Kunden ändert das wenig. Ein Hinweis im Chatfenster wie "Angaben ohne Gewähr" hilft gegenüber Verbrauchern nur begrenzt, denn für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann die Haftung nicht ausgeschlossen werden (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG).

Ein Fall aus Kanada als Warnsignal

Im Februar 2024 entschied ein Schlichtungsgericht in British Columbia: Eine Fluglinie haftet für die Auskunft ihres Chatbots, der einem Fluggast einen nachträglichen Rabatt für Trauerfälle zugesagt hatte, den es nach den Tarifbedingungen nicht gab.

Das Argument, der Chatbot sei für seine Aussagen selbst verantwortlich, wies das Gericht zurück. Das Unternehmen hafte für alle Informationen auf seiner Website, egal ob sie von einer festen Seite oder vom Chatbot kommen. Zu zahlen waren etwa 812 kanadische Dollar. Österreichische Gerichte sind daran nicht gebunden, die Begründung ist aber gut übertragbar.

Was der AI Act für den Chatbot verlangt

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, oft AI Act genannt, gilt in Österreich unmittelbar. Seit 02.08.2026 muss ein KI-Chatbot, der direkt mit Menschen kommuniziert, so gestaltet sein, dass Nutzer wissen, dass sie mit einer KI sprechen, außer es ist offensichtlich. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennbar sein.

Laut KI-Servicestelle der RTR genügen dafür etwa ein deutlicher Hinweis zu Beginn des Chats oder eine dauerhafte Kennzeichnung beim Eingabefeld. Ein Satz in den AGB oder ein Name wie "Assistent" reicht nicht. Eine eigene österreichische Marktüberwachungsbehörde für den AI Act ist nach Angaben der RTR derzeit noch nicht eingerichtet.

Welche Versicherung bei falscher Chatbot-Auskunft zahlt

Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Wer wegen einer falschen Chatbot-Auskunft zu viel zahlt oder eine Frist versäumt, hat meist einen reinen Vermögensschaden. Dafür ist eine Vermögensschadenhaftpflicht gedacht, bei IT-Betrieben oft als IT-Haftpflicht mit Vermögensschadenbaustein.

Lesen Sie im Vertrag nach, ob Schäden durch eingesetzte KI ein- oder ausgeschlossen sind. Eigene KI-Policen gibt es bisher vereinzelt für größere Unternehmen. Für einen kleineren Betrieb mit Chatbot im Kundenservice ist die Vermögensschadenhaftpflicht der realistische Weg.

Schaden durch den ChatbotBetriebshaftpflichtVermögensschadenhaftpflichtCyberversicherung
Falsche Preis- oder Tarifauskunftmeist neinja, wenn eingeschlossennein
Falsche Auskunft zu Rücktritt oder Fristenmeist neinja, wenn eingeschlossennein
Chatbot gibt Kundendaten herausneinteilweiseja, Datenschutzverletzung
Geldbuße einer Behördeneinnur wenn versicherbar und eingeschlossennur wenn versicherbar und eingeschlossen

Wann der Chatbot kein großes Risiko ist

Nennt Ihr Chatbot nur Öffnungszeiten, Anfahrt oder leitet er Anfragen an Mitarbeiter weiter, ist das Risiko falscher Beratung gering. Dann reichen meist ein klarer KI-Hinweis und regelmäßige Stichproben. Heikel wird es, sobald der Chatbot Preise nennt, Kulanz zusagt oder zu Steuern, Gesundheit oder Verträgen berät.

Beratung zur Absicherung

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Cyberversicherungen und prüft, ob Ihre Polizze den Einsatz eines KI-Chatbots abdeckt. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Festlegen, wozu der KI-Chatbot Auskunft geben darf.
  2. Preise, Fristen und Kulanzregeln nur aus geprüften Quellen ausgeben lassen.
  3. Deutlichen KI-Hinweis zu Beginn des Chats einblenden.
  4. Gespräche stichprobenartig kontrollieren und Fehler korrigieren.
  5. Betriebshaftpflicht auf reine Vermögensschäden und KI-Klauseln prüfen.
  6. Bei beratendem Chatbot eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen.

Checkliste

  • KI-Hinweis spätestens bei der ersten Nachricht
  • Keine verbindlichen Zusagen zu Preis oder Kulanz durch den Chatbot
  • Übergabe an einen Menschen bei Beschwerden
  • Gesprächsprotokolle werden aufbewahrt
  • Vermögensschäden aus Auskünften in der Polizze eingeschlossen

Häufige Fehler

  • Glauben, der Softwareanbieter hafte gegenüber Ihren Kunden
  • Sich auf "Angaben ohne Gewähr" im Chatfenster verlassen
  • Annehmen, die Betriebshaftpflicht decke jede falsche Auskunft
  • Den Chatbot ohne KI-Hinweis als Mitarbeiterin auftreten lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Haftet der Softwareanbieter statt meines Unternehmens?

Gegenüber Ihrem Kunden haftet in der Regel Ihr Unternehmen.

Ob Sie beim Anbieter Regress nehmen können, hängt von Ihrem Vertrag mit ihm ab.

Muss ich den Chatbot als KI kennzeichnen?

Ja, seit 02.08.2026 nach Art.

50 AI Act, außer es ist für Nutzer offensichtlich.

Ein Hinweis nur in den AGB reicht nicht.

Welche Strafe droht bei fehlender Kennzeichnung?

Der AI Act sieht bis 15 Mio.

Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor,

für kleine und mittlere Unternehmen den niedrigeren Betrag.

Eine österreichische Behörde dafür ist laut RTR noch nicht eingerichtet.

Hilft ein Haftungsausschluss im Chatfenster?

Nur begrenzt.

Gegenüber Verbrauchern ist ein Ausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 6 Abs.

1 Z 9 KSchG unwirksam.

Gibt es eine Versicherung speziell gegen KI-Fehler?

Vereinzelt, vor allem für größere Unternehmen.

Für kleinere Betriebe ist die Vermögensschadenhaftpflicht der übliche Weg.

Quellen

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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