Wer haftet, wenn der KI-Chatbot meines Unternehmens Kunden falsch berät?
Wer haftet, wenn der KI-Chatbot Ihres Unternehmens Kunden falsch berät? In Österreich in alle …
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Kurz gesagt
Für Ihren Betrieb gelten aus dem AI Act schon drei Pflichten: seit 02.02.2025 die Verbote und die Förderung der KI-Kompetenz der Mitarbeiter, seit 02.08.2026 die Kennzeichnung von Chatbots und KI-Inhalten. Pflichten für Hochrisiko-KI, etwa bei der Bewerberauswahl, gelten erst ab 02.12.2027. Verstöße können bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des Umsatzes kosten.
Der AI Act schreibt keine Versicherung vor. Veröffentlichte Prämien in Österreich für Deckungen, die bei Schäden durch KI im Betrieb in Frage kommen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 125.000 Euro, Jahresumsatz bis 30.000 Euro | 170 Euro im Jahr |
| IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 1 Mio. Euro, Jahresumsatz bis 30.000 Euro | 430 Euro im Jahr |
| IT-Vermögensschadenhaftpflicht, Versicherungssumme 1 Mio. Euro, Jahresumsatz bis 250.000 Euro | 580 Euro im Jahr |
Werte aus einer veröffentlichten Prämientabelle (Selbstbehalt 250 Euro).
Ihre Prämie hängt von Branche, Umsatz und Summe ab.
Rechenbeispiel
So sieht der Pflichtenstand nach dem AI Act im Oktober 2026 für einen typischen Betreiber aus.
| KI-Kompetenz | kurze Einschulung der 3 Nutzer, schriftlich festgehalten |
| Verbotene Praktiken | nicht betroffen |
| Chatbot auf der Website | KI-Hinweis beim ersten Kontakt |
| KI-Fotos echter Kunden in der Werbung | als KI-erzeugt kennzeichnen |
| Hochrisiko-Pflichten | nicht betroffen, keine KI bei Personalentscheidungen |
Der Betrieb erfüllt die heute geltenden Pflichten mit wenigen Stunden Aufwand. Erst wenn er KI für die Bewerberauswahl nutzt, kommen ab 02.12.2027 weitere Pflichten dazu.
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, kurz AI Act, gilt in Österreich unmittelbar, ohne eigenes Umsetzungsgesetz. Sie unterscheidet vor allem Anbieter, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen vertreiben, und Betreiber, die es im eigenen Betrieb verwenden. Die meisten Klein- und Mittelbetriebe sind Betreiber.
Für Betreiber sind die Pflichten aus dem AI Act derzeit überschaubar. Risikomanagement, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung treffen vor allem Anbieter von Hochrisiko-KI, und diese Pflichten gelten noch nicht.
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026, wurde der AI Act geändert. Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten erst ab 02.12.2027, jene für KI in Produkten nach Anhang I ab 02.08.2028.
Auch Art. 4 wurde entschärft: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen setzen, die die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter fördern, ein bestimmtes Niveau jeder Person müssen sie nicht garantieren. Laut RTR gibt es derzeit keine offiziell anerkannten Zertifikate für KI-Schulungen.
Welche Pflichten ein Betrieb, der KI nur verwendet, jetzt erledigen sollte, zeigt die Tabelle.
| Pflicht | Gilt seit | Was Sie konkret tun |
|---|---|---|
| KI-Kompetenz fördern (Art. 4) | 02.02.2025, entschärft seit 27.07.2026 | Mitarbeiter, die KI nutzen, schulen und das schriftlich festhalten |
| Verbotene Praktiken meiden (Art. 5) | 02.02.2025 | keine Emotionserkennung bei Mitarbeitern, kein Social Scoring |
| Chatbot als KI erkennbar machen (Art. 50 Abs. 1) | 02.08.2026 | Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion |
| Deepfakes offenlegen (Art. 50 Abs. 4) | 02.08.2026 | KI-erzeugte Bilder, Videos oder Stimmen echter Personen kennzeichnen |
| KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offenlegen | 02.08.2026 | entfällt bei redaktioneller Prüfung durch einen Menschen |
Wer KI für Personalentscheidungen verwendet, etwa zum Vorsortieren von Bewerbungen oder zur Leistungsbewertung, setzt künftig Hochrisiko-KI nach Anhang III ein. Ab 02.12.2027 müssen Betreiber dann unter anderem die Gebrauchsanweisung einhalten, eine menschliche Aufsicht bestimmen, Protokolle aufbewahren und Mitarbeiter vorab informieren.
Wer heute ein Bewerbertool anschafft, sollte sich vom Anbieter schriftlich bestätigen lassen, wie es die Anforderungen des AI Act ab Dezember 2027 erfüllt.
Für verbotene Praktiken sieht der AI Act bis 35 Mio. Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, für Verstöße etwa gegen die Transparenzpflichten bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent. Für Klein- und Mittelbetriebe gilt jeweils der niedrigere Betrag. Für Art. 4 selbst gibt es keine eigene Strafe.
Laut RTR kann fehlende Schulung trotzdem Folgen haben: Mangelnde Unterweisung der Mitarbeiter ist dem Unternehmer in der Regel nach § 1313a ABGB zuzurechnen. Ob eine Polizze Geldstrafen einschließt, steht in den Bedingungen, verlassen Sie sich nicht darauf. Ansprüche von Kunden nach einem KI-Fehler kann aber eine Vermögensschadenhaftpflicht decken.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Cyberversicherungen und prüft, ob Ihre Polizzen den Einsatz von KI im Betrieb abdecken. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.
Fragen und Antworten
Ja, es gibt keine Untergrenze.
Für Klein- und Mittelbetriebe gilt bei Strafen jeweils der niedrigere Höchstbetrag.
Nein.
Laut RTR gibt es derzeit keine offiziell anerkannten Zertifikate, und seit Juli 2026 verlangt Art.
4 Maßnahmen zur Förderung, kein bestimmtes Niveau.
Die KI-Servicestelle der RTR berät.
Eine nationale Marktüberwachungsbehörde ist laut RTR derzeit noch nicht eingerichtet,
die Pflichten gelten trotzdem.
Nein.
Verschoben wurden vor allem die Hochrisiko-Pflichten.
Die Transparenzpflichten gelten seit 02.08.2026.
Darauf sollten Sie nicht bauen.
Ob eine Polizze Geldstrafen einschließt, steht in ihren Bedingungen.
Versicherbar sind eher Ansprüche Dritter nach einem KI-Fehler.
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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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