Haften Softwarefirmen in Österreich ab Dezember 2026 wie Produkthersteller?
Ja, Softwarefirmen haften in Österreich wie Produkthersteller, sobald die EU-Richtlinie 2024/ …
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Kurz gesagt
In Österreich haftet für Fehler in Code, den eine KI geschrieben hat, wer den Code liefert, nicht das KI-Werkzeug: nach ABGB wie für selbst geschriebenen Code, mit dem Sorgfaltsmaßstab eines Fachmanns. Für Software ab 9. Dezember 2026 kommt nach Umsetzung der EU-Richtlinie die Produkthaftung hinzu. Haftpflicht für IT-Betriebe gibt es über die Wirtschaftskammer ab 150,59 Euro im Jahr.
Öffentlich genannte Prämien für Haftpflichtdeckungen von IT-Betrieben in Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Rahmenvertrag der Wirtschaftskammer für UBIT-Mitglieder, Umsatz bis 350.000 Euro, Summe 2.511.981 Euro | 150,59 Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer |
| Derselbe Rahmenvertrag, Umsatz bis 500.000 Euro | 200,70 Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer |
| Rahmenvertrag mit Entfall des Selbstbehalts in der Berufshaftpflicht | 15 Prozent Zuschlag, rund 173 Euro im Jahr bei Umsatz bis 350.000 Euro |
| Cyberpolizze für kleine Betriebe, Online-Abschluss | ab 145,80 Euro netto im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Prämien und Zuschlag stammen aus dem Tarifblatt 2026 der Wirtschaftskammer,
der Betrag mit Zuschlag ist daraus gerechnet; welche Tätigkeiten der Rahmenvertrag deckt,
regelt der Gruppenvertrag.
Die Schadenbeträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein von der KI erzeugter Rechenfehler setzt eine Woche lang falsche Preise, der Shop verkauft unter dem Einkaufspreis.
| Verlust des Shops durch falsche Preise | etwa 20.000 Euro |
| Fehlersuche und Sachverständiger | etwa 3.000 Euro |
| Code vor Auslieferung getestet | nein |
Der Entwickler haftet nach ABGB für rund 23.000 Euro. Die IT-Haftpflicht zahlt, wenn sie den KI-Einsatz nicht ausschließt; die Produkthaftung greift nicht, weil nur ein Vermögensschaden entstanden ist.
Ein KI-Werkzeug ist rechtlich ein Hilfsmittel. Liefern Sie Code an einen Kunden, leisten Sie nach § 922 ABGB Gewähr, dass er dem Vertrag entspricht. Ob ein Fehler von Ihnen oder von der KI stammt, ändert an der Gewährleistung nichts.
Für Schadenersatz kommt es auf Ihr Verschulden an. Wer sich als Softwareentwickler anbietet, muss nach § 1299 ABGB die Kenntnisse und den Fleiß eines Fachmanns aufbringen. KI-Code ohne Prüfung zu übernehmen, entspricht diesem Maßstab in der Regel nicht.
| Anspruch | Grundlage | Wann er greift |
|---|---|---|
| Gewährleistung | § 922 ABGB | Code entspricht nicht dem Vereinbarten |
| Schadenersatz | §§ 1295 und 1299 ABGB | Fehler beruht auf mangelnder Sorgfalt, etwa fehlenden Tests |
| Produkthaftung heute | PHG | nur wenn eine körperliche Sache fehlerhaft ist |
| Produkthaftung künftig | Richtlinie 2024/2853 | Software ab 9.12.2026 verursacht Personen-, Sach- oder private Datenschäden |
Die EU-Richtlinie 2024/2853 macht Software zum Produkt und gilt für Produkte ab dem 9. Dezember 2026. Österreich muss sie bis dahin umsetzen; am 14.10.2026 ist im Rechtsinformationssystem des Bundes noch keine Änderung des PHG kundgemacht.
Nach der Umsetzung haftet, wer Software mit KI-Code in Verkehr bringt, ohne Verschulden, wenn ein Fehler Menschen verletzt, Sachen beschädigt oder private Daten zerstört. Ob ein Mensch oder eine KI den Code geschrieben hat, spielt dann keine Rolle.
KI-Werkzeuge können Teile aus fremdem Code wiedergeben, der unter einer Lizenz mit Pflichten steht. Liefern Sie solchen Code ohne Lizenzhinweis aus, kann das ein Rechtsmangel sein, für den Sie dem Kunden Gewähr leisten.
Prüfen Sie KI-Code deshalb mit einem Werkzeug zur Lizenzanalyse und halten Sie fest, welche Teile mit KI entstanden sind.
Die IT-Haftpflicht deckt Vermögensschäden Ihrer Kunden durch Fehler in Ihrer Arbeit, zum Beispiel einen Ausfall durch fehlerhaften Code. Eigene Klauseln zu KI-generiertem Code sind in den Bedingungen bisher selten.
Fragen Sie beim Versicherer nach, ob KI beim Programmieren eingeschlossen ist, und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen. Fragen im Antrag zum KI-Einsatz beantworten Sie richtig, sonst gefährden Sie den Schutz nach § 16 VersVG.
Arbeiten Sie als Angestellter, ist Vertragspartner des Kunden Ihr Arbeitgeber, er haftet gegenüber dem Kunden. Eine eigene IT-Haftpflicht brauchen dann vor allem Selbstständige und Betriebe.
Hat der Kunde den KI-Code selbst erzeugt und Sie nur mit dem Einbau beauftragt, haften Sie für Ihren Auftrag: für die Prüfung nur, wenn sie vereinbart war.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler IT-Haftpflicht für Entwickler in Österreich, die mit KI programmieren. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.
Fragen und Antworten
Gegenüber Ihrem Kunden haften Sie.
Ob ein Rückgriff beim Anbieter möglich ist, hängt von dessen Nutzungsbedingungen ab;
rechnen Sie Ihr Risiko besser ohne ihn.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für Programmcode gibt es nicht,
viele Kunden regeln es aber im Vertrag.
Klare Absprachen vermeiden später Streit.
Nach § 1299 ABGB der eines Fachmanns.
Wer KI-Code ungeprüft liefert, erfüllt diesen Maßstab in der Regel nicht.
Das PHG erfasst heute nur bewegliche körperliche Sachen.
Für Software ab 9.
Dezember 2026 ändert sich das mit der Umsetzung der EU-Richtlinie.
Über den Rahmenvertrag der Wirtschaftskammer 150,59 Euro im Jahr bei Umsatz bis 350.000 Euro,
200,70 Euro bis 500.000 Euro, jeweils inklusive Versicherungssteuer.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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