Haften Softwarefirmen in Österreich ab Dezember 2026 wie Produkthersteller?
Ja, Softwarefirmen haften in Österreich wie Produkthersteller, sobald die EU-Richtlinie 2024/ …
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Kurz gesagt
Ja, auch in Österreich gibt es eine Versicherung gegen Fehler von künstlicher Intelligenz, aber nur als internationale Spezialdeckung für Unternehmen, die Prämie wird einzeln berechnet. Üblich ist, KI-Fehler über Vermögensschadenhaftpflicht und Cyberversicherung abzusichern: über den Rahmenvertrag der Wirtschaftskammer für IT-Betriebe ab 150,59 Euro, Cyber ab etwa 146 Euro netto im Jahr.
Öffentlich genannte Prämien für Deckungen, die KI-Fehler in Österreich heute meist auffangen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Rahmenvertrag der Wirtschaftskammer für UBIT-Mitglieder, Umsatz bis 350.000 Euro, Summe 2.511.981 Euro | 150,59 Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer |
| Derselbe Rahmenvertrag, Umsatz bis 500.000 Euro | 200,70 Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer |
| Cyberpolizze für kleine Betriebe, Online-Abschluss | ab 145,80 Euro netto im Jahr |
| Cyberversicherung Softwareentwicklung, 750.000 bis 1 Mio. Euro Umsatz, Summe 1 Mio. Euro, Tarifbeispiel Deutschland | ab etwa 1.061 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Die Prämien des Rahmenvertrags stammen aus dem Tarifblatt 2026 der Wirtschaftskammer;
welche Tätigkeiten er deckt, regelt der Gruppenvertrag.
Das Cyber-Beispiel für Softwarefirmen stammt aus Deutschland,
die Übertragung auf Österreich ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,
ebenso die Beträge im Rechenbeispiel.
Spezialdeckungen für KI werden einzeln berechnet.
Rechenbeispiel
So sichert eine Agentur KI-Fehler ab, die Kundentexte mit KI entwirft und von Menschen prüfen lässt.
| Haftpflicht über den Rahmenvertrag der Wirtschaftskammer | 150,59 Euro |
| Cyberpolizze für kleine Betriebe | etwa 300 bis 600 Euro |
| Eigene KI-Spezialdeckung | nicht nötig, da Menschen jeden Text prüfen |
Zusammen etwa 450 bis 750 Euro im Jahr. Eine KI-Spezialdeckung würde erst nötig, wenn die Agentur Kunden eine Trefferquote ihrer KI garantiert.
Eine Versicherung gegen KI-Fehler zahlt, wenn ein KI-Modell schlechter arbeitet als zugesagt und daraus ein Vermögensschaden entsteht. Sie prüft nicht, ob jemand Ihr System gehackt hat, sondern ob die Ergebnisse der KI stimmen.
Ein großer Rückversicherer bietet dafür seit 2018 Bausteine an: Leistungsgarantien für KI-Anbieter, Eigenschäden für Anwender, Haftpflicht bei diskriminierenden KI-Entscheidungen und Urheberrechtsansprüche. Seit Mai 2025 gibt es am Londoner Markt außerdem Polizzen für Fehler von KI-Chatbots, die Schadenersatz und Anwaltskosten übernehmen.
| Baustein | Für wen | Was gezahlt wird |
|---|---|---|
| Leistungsgarantie | Anbieter von KI | Schäden der Kunden, wenn die KI die zugesagte Leistung verfehlt |
| Eigenschaden | Betriebe, die KI einsetzen | eigener Vermögensverlust durch schwache KI-Ergebnisse |
| Haftpflicht | Anbieter und Anwender | Ansprüche wegen diskriminierender KI-Entscheidungen |
| Chatbot-Polizze | Betriebe mit KI-Kundendienst | Schadenersatz und Anwaltskosten nach falschen Chatbot-Antworten |
In Österreich laufen KI-Schäden meist über Verträge, die Betriebe schon haben. Entscheidend ist, ob ein Mensch verletzt, eine Sache beschädigt oder nur Geld verloren wurde.
Lassen Sie sich bei jeder Polizze schriftlich bestätigen, dass der Einsatz von KI-Werkzeugen nicht ausgeschlossen ist. Eigene Klauseln zu KI finden sich in den Bedingungen bisher selten.
| Schaden durch KI | Passende Polizze |
|---|---|
| KI-gesteuerte Anlage verletzt einen Kunden | Betriebshaftpflicht |
| Falsche KI-Auskunft kostet einen Kunden Geld | Vermögensschadenhaftpflicht oder IT-Haftpflicht |
| Angriff auf Ihr KI-System, Daten gestohlen | Cyberversicherung |
| Ihre KI verfehlt eine zugesagte Trefferquote | nur eine KI-Spezialdeckung |
Wer KI nur für Entwürfe nutzt, die ein Mensch vor dem Versand prüft, ist mit einer guten Vermögensschadenhaftpflicht meist ausreichend versorgt. Eine eigene KI-Versicherung bringt dann wenig.
Sinnvoll wird die Spezialdeckung, wenn Sie KI verkaufen und eine Leistung garantieren, oder wenn Ihre KI ohne Prüfung entscheidet, etwa über Kredite, Bewerbungen oder Preise.
Das geltende Produkthaftungsgesetz erfasst nur bewegliche körperliche Sachen. Die EU-Richtlinie 2024/2853 zählt Software und KI zu den Produkten und muss bis 9. Dezember 2026 umgesetzt werden; im Rechtsinformationssystem des Bundes ist am 14.10.2026 noch keine Änderung des PHG dazu kundgemacht.
Für Anbieter von KI-Software heißt das: Für Produkte ab 9. Dezember 2026 droht eine Haftung ohne Verschulden auch für Softwarefehler. Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob Ihre Produkthaftpflicht Software einschließt.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler Haftpflicht- und Cyberdeckungen für Betriebe, die KI einsetzen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.
Fragen und Antworten
In der Regel nicht.
Cyberpolizzen zielen auf Angriffe, Datenverlust und Betriebsunterbrechung.
Schadenersatz wegen falscher Auskunft fällt unter die Vermögensschadenhaftpflicht.
Wenn er danach fragt, ja.
Nach § 16 VersVG müssen Sie bei Vertragsabschluss alle Ihnen bekannten erheblichen Umstände
anzeigen; wonach der Versicherer ausdrücklich und schriftlich fragt, gilt im Zweifel als erheblich.
Die bekannten Deckungen richten sich an Unternehmen.
Schäden,
die Sie privat einem anderen zufügen, deckt die Privathaftpflicht,
meist als Teil der Haushaltsversicherung, auch wenn Sie dabei KI genutzt haben.
Die KI-Verordnung gilt als EU-Verordnung unmittelbar.
Informationen für Betriebe bietet die KI-Servicestelle der RTR.
Für Spezialdeckungen gibt es keine veröffentlichten Prämien.
Haftpflicht über den Rahmenvertrag der Wirtschaftskammer und eine einfache Cyberpolizze kosten
kleine IT-Betriebe zusammen ab rund 300 Euro im Jahr.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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