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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Haften Softwarefirmen in Österreich ab Dezember 2026 wie Produkthersteller?

Kurz gesagt

Ja, Softwarefirmen haften in Österreich wie Produkthersteller, sobald die EU-Richtlinie 2024/2853 umgesetzt ist: Sie gilt für Produkte ab dem 9. Dezember 2026. Ein geändertes PHG ist am 14.10.2026 noch nicht kundgemacht; heute erfasst es nur körperliche Sachen. Künftig fallen der Selbstbehalt von 500 Euro und die Lücke bei Software weg. IT-Haftpflicht gibt es über die Wirtschaftskammer ab 150,59 Euro im Jahr.

Haften Softwarefirmen in Österreich ab Dezember 2026 wie Produkthersteller?

Was es kostet

Öffentlich genannte Prämien für Haftpflichtdeckungen von IT-Betrieben in Österreich.

BeispielRichtwert
Rahmenvertrag der Wirtschaftskammer für UBIT-Mitglieder, Umsatz bis 350.000 Euro, Summe 2.511.981 Euro150,59 Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer
Derselbe Rahmenvertrag, Umsatz bis 500.000 Euro200,70 Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer
Erweiterte Produkthaftpflicht für kleine Betriebe, Tarifbeispiel Deutschlandetwa 200 bis 500 Euro im Jahr
Cyberpolizze für kleine Betriebe, Online-Abschlussab 145,80 Euro netto im Jahr

Stand Oktober 2026.

Die Prämien des Rahmenvertrags stammen aus dem Tarifblatt 2026 der Wirtschaftskammer;

welche Tätigkeiten er deckt, regelt der Gruppenvertrag.

Die Spanne zur Produkthaftpflicht stammt aus Deutschland (2023),

die Übertragung auf Österreich und die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der

Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Linzer Softwarehaus verkauft ab Jänner 2027 eine App zur Heizungssteuerung

Ein fehlerhaftes Update schaltet im Winter die Heizung ab, Wasserrohre platzen, private Fotos auf dem Heimserver gehen verloren.

Wasserschaden in der Wohnungetwa 15.000 Euro
Wiederherstellung privater Datenetwa 2.000 Euro
Selbstbehalt des Kunden nach der Richtlinie0 Euro
Verschulden des Softwarehauses nötignein

Nach umgesetzter Richtlinie haftet das Softwarehaus für rund 17.000 Euro ohne Verschulden. Gezahlt wird aus der Produkthaftpflicht, wenn Software und Datenschäden eingeschlossen sind.

Was das PHG heute für Software regelt

Das österreichische Produkthaftungsgesetz versteht unter einem Produkt jede bewegliche körperliche Sache einschließlich Energie. Reine Software ohne Datenträger fällt nicht ausdrücklich darunter, eingebaute Software haftet nur als Teil des Geräts mit.

Bei Sachschäden ersetzt das PHG heute nur den Teil über 500 Euro, und nur, wenn die Sache nicht überwiegend unternehmerisch genutzt wurde. Ansprüche erlöschen zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen.

Was die EU-Richtlinie für Softwarefirmen in Österreich ändert

Die Richtlinie 2024/2853 zählt Software ausdrücklich zu den Produkten, egal ob sie installiert, eingebaut oder als Cloud-Dienst genutzt wird, und damit auch KI-Systeme. Österreich muss sie bis 9. Dezember 2026 umsetzen.

Am 14.10.2026 zeigt das Rechtsinformationssystem des Bundes noch keine Änderung des PHG dazu. Für Produkte, die vor dem Stichtag in Verkehr kommen, bleibt das alte PHG maßgeblich.

PunktPHG heuteNach der Richtlinie
Softwarenur als Teil einer Sacheeigenes Produkt, auch als Cloud-Dienst
Datenverlustkein ErsatzErsatz für nicht beruflich genutzte Daten
Selbstbehalt bei Sachschäden500 Eurokeiner
Updatesnicht geregeltfehlende Sicherheitsupdates können zur Haftung führen
Erlöschen10 Jahre10 Jahre, bei Spätschäden an der Gesundheit 25 Jahre

Haftung für Updates und Sicherheitslücken

Nach der Richtlinie behalten Softwarefirmen über Updates die Kontrolle über ihr Produkt. Geht ein Schaden auf ein Update oder auf ein fehlendes Sicherheitsupdate zurück, können sie sich nicht darauf berufen, der Fehler sei erst nach dem Verkauf entstanden.

Wer in Österreich Software verkauft, sollte deshalb schon jetzt festlegen, wie lange Sicherheitsupdates kommen, und das gegenüber Kunden offenlegen.

Wann die neue Produkthaftung eine Softwarefirma nicht trifft

Freie Open-Source-Software außerhalb einer Geschäftstätigkeit bleibt ausgenommen. Reine Vermögensschäden von Geschäftskunden, etwa ein Umsatzausfall durch einen Programmfehler, deckt die Produkthaftung nicht; dafür haften Softwarefirmen nach dem Vertrag.

Für diese vertraglichen Ansprüche braucht ein Softwarehaus eine Vermögensschadenhaftpflicht, die Produkthaftpflicht allein reicht nicht.

Welche Polizze österreichische Softwarefirmen brauchen

Das PHG verpflichtet Hersteller schon heute zur Deckungsvorsorge, etwa durch eine Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie, ob Ihre Betriebs- oder IT-Haftpflicht Software als Produkt, Datenschäden und Schäden durch Updates einschließt.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler IT- und Produkthaftpflicht für Softwarefirmen in Österreich. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, welche Programme ab dem 9. Dezember 2026 neu oder in neuer Version auf den Markt kommen.
  2. Dauer der Sicherheitsupdates je Produkt festlegen.
  3. Verträge mit Zulieferern auf Rückgriff prüfen.
  4. Haftpflichtpolizze auf Software als Produkt und Datenschäden prüfen.
  5. Umsetzung im RIS verfolgen und Polizze bei Bedarf anpassen.

Checkliste

  • Software ausdrücklich als Produkt mitversichert
  • Schäden an privaten Daten eingeschlossen
  • Schäden durch Updates und fehlende Sicherheitsupdates gedeckt
  • Vermögensschadenhaftpflicht für Ansprüche von Geschäftskunden
  • Deckungsvorsorge nach PHG nachweisbar

Häufige Fehler

  • Warten, bis das PHG geändert ist, statt jetzt die Polizze zu prüfen
  • Glauben, Cloud-Software sei kein Produkt
  • Sicherheitsupdates einstellen, solange Kunden das Produkt nutzen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gilt die Richtlinie in Österreich auch ohne neues Gesetz?

Eine Richtlinie richtet sich an den Staat und muss umgesetzt werden.

Bis dahin bleibt das PHG die Grundlage für Ansprüche zwischen Privaten.

Haftet auch ein Anbieter von Software als Cloud-Dienst?

Nach der Richtlinie ja: Software zählt unabhängig von der Art der Bereitstellung als Produkt.

Fällt der Selbstbehalt von 500 Euro weg?

Für Produkte nach der Richtlinie ja.

Heute ersetzt das PHG bei Sachschäden nur den Teil über 500 Euro.

Bin ich als Open-Source-Entwickler betroffen?

Nicht, wenn Sie außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickeln oder bereitstellen.

Im Rahmen eines Geschäfts gilt die Haftung.

Muss ein Softwarehersteller eine Versicherung haben?

Das PHG verlangt Deckungsvorsorge in einer im redlichen Geschäftsverkehr üblichen Weise,

etwa durch eine Haftpflichtversicherung.

Quellen

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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