Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich in Österreich?
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Kurz gesagt
Warum steigt meine Bonus-Malus-Stufe, obwohl ich nicht schuld bin? Weil im Grundmodell nicht die Schuld zählt, sondern ob Ihr Haftpflichtversicherer für den Fall zahlt oder eine Rückstellung bildet. Dann geht es drei Stufen hinauf. Stellt sich heraus, dass nichts zu zahlen ist, wird die Einstufung berichtigt und Ihnen der Unterschiedsbetrag zurückerstattet.
Prozentsätze der Tarifprämie im Grundmodell, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Stufe 9 auf 12 | von 100 auf 140 Prozent der Tarifprämie |
| Stufe 3 auf 6 | von 60 auf 80 Prozent der Tarifprämie |
| Stufe 0 auf 3 | von 50 auf 60 Prozent der Tarifprämie |
| Frist zum Selbst erstatten | 6 Wochen ab Kenntnis |
Prozentsätze laut einer veröffentlichten Musterbedingung zum Grundmodell;
Ihr Vertrag kann abweichen.
Die Tarifprämie von 600 Euro im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Auffahrunfall, die Gegnerin behauptet eine Mitschuld. Der Versicherer bildet eine Rückstellung.
| Prämie vorher, Stufe 3 | 360 Euro |
| Prämie danach, Stufe 6 | 480 Euro |
| Mehrprämie im ersten Jahr | 120 Euro |
| Verfahren endet ohne Zahlung | Berichtigung und 120 Euro zurück |
Ohne Zahlung bekommt sie die Mehrprämie zurück. Zahlt der Versicherer doch einen Teil, lohnt bei kleinen Beträgen der Vergleich mit dem Selbst erstatten.
Im verbreiteten Grundmodell wird ein Versicherungsfall berücksichtigt, wenn der Versicherer dafür eine Entschädigung zu seinen Lasten erbracht oder eine Rückstellung gebildet hat. Interne Kosten des Versicherers zählen nicht. Jeder berücksichtigte Fall im Beobachtungszeitraum vom 1. Oktober bis 30. September bringt drei Stufen hinauf.
Ob Sie den Unfall verschuldet haben, steht in dieser Regel nicht. Deshalb kann Ihre Stufe steigen, obwohl Sie sich im Recht sehen. Das gesetzliche System gibt es nicht mehr; die meisten Verträge verwenden aber dieses Modell oder eine Abwandlung.
Häufig fordert der Unfallgegner Geld, und Ihr Versicherer legt vorsorglich eine Rückstellung an. Oder es wird eine Teilschuld angenommen, und Ihr Versicherer zahlt einen Teil des fremden Schadens. Beides zählt im Grundmodell wie ein Schaden.
| Fall | Wirkung im Grundmodell |
|---|---|
| Rückstellung für eine bestrittene Forderung | drei Stufen hinauf, Berichtigung wenn nichts gezahlt wird |
| Teilschuld, Versicherer zahlt anteilig | drei Stufen hinauf |
| Leistung nur aus einem Teilungsabkommen | keine Wirkung |
| Sie erstatten binnen sechs Wochen | keine Wirkung |
| Kaskoschaden wie Hagel | keine Wirkung auf die Haftpflicht |
Wurde ein Fall berücksichtigt und zeigt sich später, dass keine Entschädigung zu erbringen ist, wird die Einstufung im Grundmodell berichtigt. Haben Sie deshalb eine höhere Prämie gezahlt, bekommen Sie den Unterschiedsbetrag zurück.
Behalten Sie den Fall im Auge und fragen Sie nach, sobald er abgeschlossen ist. Eine Berichtigung kommt nicht immer von selbst rasch.
Ihr Versicherer muss Ihnen die Höhe der Leistung oder die gebildete Rückstellung mitteilen und auf die Möglichkeit der Erstattung hinweisen. Erstatten Sie den Betrag binnen sechs Wochen, nachdem Sie davon erfahren haben, wird der Fall nicht berücksichtigt. Kommen später weitere Zahlungen dazu, dürfen Sie auch diese erstatten oder Ihre Erstattung zurückfordern.
Fragen und Antworten
Im Grundmodell ja.
Wird am Ende nichts gezahlt, wird berichtigt.
Ja, im Grundmodell wird der Unterschiedsbetrag zurückerstattet,
wenn keine Entschädigung zu erbringen war.
Sechs Wochen, nachdem Sie von Leistung oder Rückstellung und ihrer Höhe erfahren haben.
Nein.
Das Bonus-Malus der Haftpflicht hängt nur an Haftpflichtfällen.
Nicht unbedingt.
Viele verwenden das Grundmodell, manche weichen ab; maßgeblich ist Ihre Bedingung.
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