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Warum steigt meine Bonus-Malus-Stufe, obwohl ich nicht schuld bin?

Kurz gesagt

Warum steigt meine Bonus-Malus-Stufe, obwohl ich nicht schuld bin? Weil im Grundmodell nicht die Schuld zählt, sondern ob Ihr Haftpflichtversicherer für den Fall zahlt oder eine Rückstellung bildet. Dann geht es drei Stufen hinauf. Stellt sich heraus, dass nichts zu zahlen ist, wird die Einstufung berichtigt und Ihnen der Unterschiedsbetrag zurückerstattet.

Warum steigt meine Bonus-Malus-Stufe, obwohl ich nicht schuld bin?

Was es kostet

Prozentsätze der Tarifprämie im Grundmodell, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Stufe 9 auf 12von 100 auf 140 Prozent der Tarifprämie
Stufe 3 auf 6von 60 auf 80 Prozent der Tarifprämie
Stufe 0 auf 3von 50 auf 60 Prozent der Tarifprämie
Frist zum Selbst erstatten6 Wochen ab Kenntnis

Prozentsätze laut einer veröffentlichten Musterbedingung zum Grundmodell;

Ihr Vertrag kann abweichen.

Die Tarifprämie von 600 Euro im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Lenkerin in Stufe 3, Tarifprämie 600 Euro ohne Steuer

Ein Auffahrunfall, die Gegnerin behauptet eine Mitschuld. Der Versicherer bildet eine Rückstellung.

Prämie vorher, Stufe 3360 Euro
Prämie danach, Stufe 6480 Euro
Mehrprämie im ersten Jahr120 Euro
Verfahren endet ohne ZahlungBerichtigung und 120 Euro zurück

Ohne Zahlung bekommt sie die Mehrprämie zurück. Zahlt der Versicherer doch einen Teil, lohnt bei kleinen Beträgen der Vergleich mit dem Selbst erstatten.

Was im Bonus-Malus-System zählt

Im verbreiteten Grundmodell wird ein Versicherungsfall berücksichtigt, wenn der Versicherer dafür eine Entschädigung zu seinen Lasten erbracht oder eine Rückstellung gebildet hat. Interne Kosten des Versicherers zählen nicht. Jeder berücksichtigte Fall im Beobachtungszeitraum vom 1. Oktober bis 30. September bringt drei Stufen hinauf.

Ob Sie den Unfall verschuldet haben, steht in dieser Regel nicht. Deshalb kann Ihre Stufe steigen, obwohl Sie sich im Recht sehen. Das gesetzliche System gibt es nicht mehr; die meisten Verträge verwenden aber dieses Modell oder eine Abwandlung.

Typische Fälle ohne eigene Schuld

Häufig fordert der Unfallgegner Geld, und Ihr Versicherer legt vorsorglich eine Rückstellung an. Oder es wird eine Teilschuld angenommen, und Ihr Versicherer zahlt einen Teil des fremden Schadens. Beides zählt im Grundmodell wie ein Schaden.

FallWirkung im Grundmodell
Rückstellung für eine bestrittene Forderungdrei Stufen hinauf, Berichtigung wenn nichts gezahlt wird
Teilschuld, Versicherer zahlt anteiligdrei Stufen hinauf
Leistung nur aus einem Teilungsabkommenkeine Wirkung
Sie erstatten binnen sechs Wochenkeine Wirkung
Kaskoschaden wie Hagelkeine Wirkung auf die Haftpflicht

Berichtigung und Rückzahlung

Wurde ein Fall berücksichtigt und zeigt sich später, dass keine Entschädigung zu erbringen ist, wird die Einstufung im Grundmodell berichtigt. Haben Sie deshalb eine höhere Prämie gezahlt, bekommen Sie den Unterschiedsbetrag zurück.

Behalten Sie den Fall im Auge und fragen Sie nach, sobald er abgeschlossen ist. Eine Berichtigung kommt nicht immer von selbst rasch.

Binnen sechs Wochen selbst erstatten

Ihr Versicherer muss Ihnen die Höhe der Leistung oder die gebildete Rückstellung mitteilen und auf die Möglichkeit der Erstattung hinweisen. Erstatten Sie den Betrag binnen sechs Wochen, nachdem Sie davon erfahren haben, wird der Fall nicht berücksichtigt. Kommen später weitere Zahlungen dazu, dürfen Sie auch diese erstatten oder Ihre Erstattung zurückfordern.

Schritt für Schritt

  1. Prämienvorschreibung auf die neue Stufe prüfen.
  2. Beim Versicherer erfragen, ob gezahlt oder eine Rückstellung gebildet wurde.
  3. Mitteilung über Höhe und Erstattungsmöglichkeit abwarten.
  4. Binnen sechs Wochen entscheiden, ob Sie selbst erstatten.
  5. Nach Abschluss des Falls die Berichtigung einfordern.

Checkliste

  • Unfallbericht und Fotos gesichert
  • Auskunft über Zahlung oder Rückstellung schriftlich
  • Sechswochenfrist notiert
  • Abschluss des Falls nachverfolgt
  • Haftpflicht und Kasko getrennt betrachtet

Häufige Fehler

  • Die höhere Stufe hinnehmen, ohne nach dem Grund zu fragen
  • Die Frist zum Selbst erstatten verstreichen lassen
  • Nach Ende des Verfahrens die Berichtigung nicht verlangen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zählt eine Rückstellung wie eine Zahlung?

Im Grundmodell ja.

Wird am Ende nichts gezahlt, wird berichtigt.

Bekomme ich zu viel bezahlte Prämie zurück?

Ja, im Grundmodell wird der Unterschiedsbetrag zurückerstattet,

wenn keine Entschädigung zu erbringen war.

Wie lange habe ich zum Selbst erstatten?

Sechs Wochen, nachdem Sie von Leistung oder Rückstellung und ihrer Höhe erfahren haben.

Stuft ein Hagelschaden in der Kasko die Haftpflicht hinauf?

Nein.

Das Bonus-Malus der Haftpflicht hängt nur an Haftpflichtfällen.

Gilt das bei jedem Versicherer gleich?

Nicht unbedingt.

Viele verwenden das Grundmodell, manche weichen ab; maßgeblich ist Ihre Bedingung.

Quellen

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