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Vercharterung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Von Vercharterung spricht man, wenn das eigene Boot gegen Entgelt an Dritte überlassen wird, über eine Agentur, über eine Plattform oder privat im Bekanntenkreis. Für den Versicherer ist das ein anderes Risiko als die Eigennutzung: Es fährt jemand, den er nie geprüft hat, und das Boot ist weit mehr Tage unterwegs. Die Bedingungswerke verlangen daher, dass die Vermietung vorab beantragt und in der Polizze dokumentiert wird, und sie setzen ein Mietverhältnis voraus. Beispiel: Wer seine Yacht am Attersee drei Wochen im Jahr über eine Plattform verchartert und das nie gemeldet hat, bleibt nach einem Anlegeschaden des Mieters ohne Deckung.
Bei uns: Haftpflicht: Die gelegentliche Vermietung bis 30 Tage im Versicherungsjahr ohne Berufsbesatzung zählt schon zum versicherten Risiko (A-1.1.1), häufigere nur, wenn beantragt und in der Polizze dokumentiert (A-1.1.2), dann subsidiär; in Basis je Mietzeit höchstens 30 zusammenhängende Tage. Kasko: Jede Vermietung gehört in die Polizze, A-11 und A-12 in Basis, A-12 und A-13 in Basis PLUS und Premium.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.