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Veräußerung
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Vertrag
Von Veräußerung spricht man, wenn das versicherte Boot verkauft wird, also das Eigentum an den Käufer übergeht. Die Kaskodeckung fällt damit nicht einfach weg: Der Erwerber rückt in die laufende Polizze nach und übernimmt deren Rechte und Pflichten. Danach darf jede Seite aussteigen, der Versicherer mit einer Frist von einem Monat, der Käufer sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Wer sein Boot am Attersee übergibt und die Meldung vergisst, steht schlecht da, wenn später etwas passiert. Der Verkauf gehört daher unverzüglich in Textform gemeldet, samt Datum der Übergabe.
Bei uns: In der Kasko steht der Verkauf gleich in Basis Ziffer A-13, Basis PLUS Ziffer A-17 und Premium Ziffer A-18: Der Erwerber rückt in den Vertrag nach, beide haften gemeinsam für die Prämie der laufenden Periode, und der Verkauf ist uns unverzüglich in Textform zu melden. Die Bedingungen verweisen auf § 95 VVG. In der Wassersport-Haftpflicht endet der Vertrag mit dem Verkauf, Ziffer B-4.1.
Weitere Begriffe
Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.