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Totalschaden
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Entschädigung
Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Boot nicht mehr zu retten ist oder die Reparatur teurer wäre, als das Fahrzeug wert ist. Die Bedingungswerke unterscheiden die Zerstörung, bei der das Wrack noch greifbar bleibt, vom Totalverlust ohne Aussicht auf Wiedererlangen, etwa nach dem Absinken im Attersee oder einem Diebstahl vom Trailer. Für den Eigner entscheidet sich daran der ausgezahlte Betrag: die in der Polizze festgehaltene Summe oder der Zeitwert am Schadentag, also der Preis eines gleich alten Bootes. Bei einem zwölf Jahre alten Schiff liegen dazwischen leicht mehrere zehntausend Euro. Was der Verkauf der Reste einbringt, wird abgezogen.
Bei uns: Basis zahlt den Zeitwert, bei Totalverlust und Zerstörung mit Altersabzug: bis 3 Jahre ohne, ab 10 Jahren 50 Prozent. In Basis PLUS und Premium gilt die Versicherungssumme als feste Taxe. Premium zahlt sie ohne Altersgrenze aus, Basis PLUS verlangt den Nachweis der Wiederbeschaffung, ab 5 Jahren auch, dass der Zeitwert die halbe Summe erreicht. Der Selbstbehalt entfällt dort, beim Jetski nicht.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.