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Teilschaden
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Entschädigung
Ein Teilschaden lässt sich reparieren, anders als ein Totalschaden, bei dem das Boot verloren oder zerstört ist. Die meisten Kaskoschäden sind Teilschäden, etwa ein beschädigter Rumpf, ein kaputter Antrieb oder ein zerrissenes Segel. Wichtig ist, wie die Polizze sie abrechnet: ohne Abzug oder mit einem Abzug, der mit dem Alter des Bootes steigt. Beispiel: Nach einem Anlegemanöver am Wörthersee muss das Gelcoat am Bug ausgebessert werden.
Bei uns: In Basis PLUS und Premium werden Teilschäden ohne altersbedingte Abzüge ersetzt, Ziffern A-9.4 und A-9.2, sofern in der Polizze nichts anderes vereinbart ist. Im Tarif Basis gilt der Zeitwert mit gestaffeltem Abzug: bis 3 Jahre ohne, nach 3 Jahren 20 Prozent, nach 5 Jahren 35 Prozent, ab 10 Jahren 50 Prozent, Ziffer A-8.1.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.