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Beiboot
Begriff aus der Bootsversicherung in Österreich, Bereich Kasko
Als Beiboot gilt das kleine Boot, das ein größeres mitführt: das Dinghi am Heck der Charteryacht in Kroatien, die Schlauchbootrunde vom Ankerplatz an den Strand. Die Bedingungswerke sind hier streng. Es dient dem Übersetzen von Besatzung und Gästen oder der Rettung anderer aus Seenot und darf sich nur eine begrenzte Strecke vom Mutterschiff entfernen. Wer damit allein zum Fischen aufbricht, während die Yacht in der Bucht liegt, ist rasch außerhalb dieser Definition. Im Kasko steht das Beiboot überdies meist als eigene Position in der Polizze und nicht einfach im Bootswert.
Bei uns: Im Kasko sind Beiboot, Bootsanhänger, Außenbordmotor und Wassersportausrüstung in allen drei Tarifen nur dann mitversichert, wenn sie beantragt und mit eigener Versicherungssumme in der Polizze dokumentiert sind. In Basis PLUS und Premium entfällt für Beiboote der Selbstbehalt. In der Haftpflicht tragen Basis PLUS und Premium eine eigene Beiboot-Klausel, das Bedingungswerk der Basis nicht.
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Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen Ihrer Polizze.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium gelten mit Stand 01.02.2026.